LG Essen: Verein muss vollständige Anbieterkennzeichnung auf Webseite vorhalten
Von Arno Lampmann, 5. Juni 2012
Die Kollegen von Dr. Damm & Partner weisen darauf hin, dass das Landgericht Essen (LG Essen, Urteil v. 26.04.2012, Az. 4 O 256/11) aktuell entschieden hat, dass auch eingetragene Vereine die Pflicht haben, im Internet ein Impressum bereitzuhalten. Dies jedenfalls dann, wenn sie sich geschäftlich betätigen.
Auch wenn der Tierschutz in Gefahr ist: Ein Impressum muss sein
Der Beklagte ist ein Verein “zur Rettung von Rehkitzen” und betreibt eine Website. Dort war bis zur Abmahnung weder auf der Startseite noch im Impressum, weder die Anschrift des Vereins noch ein Vertretungsberechtigter genannt und die Bezeichnung “e.V.” nicht ausgeschrieben als “eingetragener Verein”. Aufgenommen war lediglich der Anschriftsteil … mit dem weiteren Hinweis, dass “zum Schutz der Tiere keine detaillierte Anschrift” genannt werde. Die Anschrift und der Vertretungsberechtigte fanden sich lediglich alleinstehend in der auf der Website abrufbaren Satzung des Beklagten.
Auf der Website verwies der Beklagte darüber hinaus auf das Buch “Buch zur Rehkitzrettung” zum Preis von 15,- €, gibt eine kurze Inhaltsangabe und die Möglichkeit, das Buch zu bestellen.
Geschäftlich handele ein Verein zwar nicht durch einen Spendenaufruf, aber dann, wenn er auf seiner Website das Erscheinen eines vom Verein herausgegebenen Buchs ankündige. Diese geschäftliche Tätigkeit habe die Impressumspflicht zur Folge, so das Landgericht Essen.
Abmahnungen vermeiden
Auch auf Facebook brauchen Seiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum.
Wir bieten nun die einfache und kostenlose Möglichkeit, über eine Facebook-App ein den Vorgaben der Rechtsprechung genügendes, individuelles Impressum zu erstellen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch in die Facebook-Seite integriert.
So funktioniert die Impressum-App
- Auf unserer Facebookseite den Reite “Impressum-App” anklicken
- Danach den Vorgaben unser Impressum-App folgen und die entsprechenden Felder für das individuelle Impressum ausfüllen
- Fertig! Das rechtssichere Impressum wird durch unsere App automatisiert auf Ihrer Seite in den passenden Reiter integriert
- Die Angaben im Impressum sind ab sofort abrufbar und können bei Bedarf abgeändert werden
Mit LHR dauerhaft auf der sicheren Seite stehen!
*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.
Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)







