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Tiefe Verzweiflung im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge – Offener Brief an die Bundestagsverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

als durchaus technikaffiner Mensch, der in aller Bescheidenheit behaupten möchte, über überdurchschnittliche Computerkenntnise zu verfügen, stürzt mich Ihr Webangebot DIP (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge) doch in tiefste Verzweiflung.

Obwohl es offenbar möglich ist, im DIP Permalinks zu den Basisinformation über einen Vorgang zu erhalten, sind diese nicht gerade intuitiv zu finden.

Anwendungsfall: Als gesetzestreuer Online-Händler (ich bin kein Online-Händler, ich nutze das nur als Beispiel) möchte ich wissen, ab wann ich denn mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ rechnen muss, also wann es denn nun verkündet wird.

Ich  gehe also auf http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt und klicke mich durch, bis die Adresszeile http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do anzeigt. Aus unerfindlichen Gründen erlaubt mir das System nicht, direkt die einfache Suche aufzurufen, sondern verlangt, dass ich erst den Umweg über die Startseite gehe. Auf der einfachen Suche suche ich nach 525/11 (gottseidank verfolge ich, der Bürger, Phoenix so aufmerksam, dass ich alle Drucksachennummern auswendig kenne, die Suche unter  http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/drs_search_text.do (ebenfalls erst nach Aufruf der Startseite sichtbar) nach dem Titel eines Gesetzesvorhabens ist nämlich auch mehr ein Hit-and-Miss, aber das ist eine andere Baustelle – ja, ich weiß, dass ich den Titel in Anführungszeichen setzen soll, dennoch…).

Auf dem folgenden Suchergebniss tippe ich auf den Reiter „Vorgänge“ und atme erleichtert auf – ich kann sehen, das Gesetz ist noch nicht verkündet… doch natürlich möchte ich auch in Zukunft leicht verfolgen können, wann sich der Stand ändert. Ich suche also verzweifelt nach einem Link, den ich einfach in meine Lesezeichenliste aufnehmen kann. Die Angabe in der Adresszeile meines Browsers hilft mir nicht. Da steht noch immer unverändert http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search.do. Eine Schaltfläche „Dauerhafter Link für diesen Vorgang“ suche ich vergeblich.

Manchmal, und offenbar zufallsabhängig, komme ich zwar durch wilden Wechsel zwischen den Reitern „Vorgänge“ und „Vorgangsablauf“ darauf, dass es eine URL http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/documentData_detail_vo.do?vorgangId=38060 gibt. Nachdem ich diese voller Stolz aber einem Kollegen zeigen möchte, oder gar in einem anderen Browser (ich bin, wie gesagt, technikaffin und habe daher mehrere Browser) auf meinem Rechner öffnen möchte, muss ich feststellen, oh Schreck!, oh Weh!, dass sich diese URL nur öffnen lässt, wenn der Nutzer schon eine Session mit dem DIP eröffnet hat.

Mit langem Rumrätseln, und, da ich als gesetzestreuer Bürger natürlich auch stets die Seiten des BGH verfolge, stelle ich dann fest, dass der BGH offenbar eine Möglichkeit kennt, einen Permalink auf einen Vorgang zu setzen, dort finde ich etwa den Link http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/175/17568.html. Nun ist mir klar, dass ich für mein Gesetzesvorhaben einfach „WP16“ durch „WP17“ ersetzen muss ( ich war ja zwischendurch mal wählen!), und die letzte Zahl die Vorgangs-ID, die vorletzte Zahl die ersten drei Ziffern der Vorgangs-ID sind.

Leider wird die Vorgangs-ID zum Vorgang so richtig nirgendwo im DIP angezeigt, zumindest nicht zum Vorgang 38060, aber durch den wilden Wechsel zwischen den Reitern „Vorgänge“ und „Vorgangsablauf“ und der daraufhin sich auf einmal in der Adresszeile ändernden URL (ich erwähnte dieses Phänomen bereits) kriege ich die Vorgangs-ID dennoch heraus.

Voilà. Ein Permalink, um immer über den neusten Stand des „Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ existiert: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/380/38060.html Diesen kann ich nun bookmarken, und periodisch überprüfen, um zu sehen, ob sich was Neues tut.

Allein ich frage mich: Warum ist die Existenz dieses Permalinks nicht prominent auf der „dynamischen“* DIP-Seite angezeigt?

Weitergehende Frage: Warum gibt es zu der Seite http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/380/38060.html keinen RSS-Feed, der es dem Bürger erlauben würde, automatisch über den Fortlauf eines Gesetzgebungsvorhabens informiert zu werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Jan Jakob Bornheim

* In Wirklichkeit sind wohl beide Seiten dynamisch, sowohl die mit der Endung .do als auch die HTML-Seite. Ich gehe davon aus, dass trotz der Endung html die Seite http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/380/38060.html dynamisch aus einem CMS generiert wird. Anderenfalls würde wohl eine Menge Praktikanten beschäftigt sein.

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