Google-Bewertung melden: Der LHR Bewertungs-Check jetzt mit Lösch-Dossier und Anwaltsschreiben zum Festpreis

Wie Unternehmer eine Google-Bewertung melden, ohne an Begründung und Formular zu scheitern, und wann sie die Meldung besser gleich einem Anwalt überlassen.

Eine unberechtigte Google-Bewertung kostet Kunden, Patienten und Bewerber.

Mit dem LHR Bewertungs-Check prüfen Unternehmer seit Sommer 2025 kostenlos, ob eine Bewertung angreifbar ist (zur Vorstellung des Checks). Bisher endete der Weg danach immer beim anwaltlichen Aufforderungsschreiben.

Viele Unternehmer wollen eine einzelne Bewertung aber zunächst selbst bei der Plattform melden. Den Anwalt brauchen sie erst, wenn die Plattform nicht reagiert. Für genau diesen Weg haben wir den Check grundlegend erweitert:

Neu ist außerdem eine Anleitung, die Feld für Feld durch das rechtliche Meldeformular von Google führt. Gerade daran scheitern Eigenmeldungen am häufigsten.

Google-Bewertung melden: selbst oder durch den Anwalt?

Nach dem kostenlosen Check haben Unternehmer die Wahl zwischen zwei Festpreis-Paketen. Mit dem Lösch-Dossier für 49 € netto melden sie die Bewertungen selbst, mit fertig formulierten Meldetexten und Beschwerdeschreiben. Beim Anwaltsschreiben für 249 € netto prüft ein Rechtsanwalt der Kanzlei LHR Rechtsanwälte, Köln, jede Bewertung und macht den Löschungsanspruch auf LHR-Briefkopf gegenüber der Plattform geltend. Beide Preise gelten je Plattform-Profil für bis zu fünf Bewertungen.

Beide Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Welcher Weg passt, ist weniger eine Frage des Geldes als der Lage. Eine einzelne, eindeutig unwahre Bewertung lässt sich gut selbst melden. Wer schon eine Standardabsage von Google im Postfach hat oder gleich mehrere verdächtige Bewertungen auf dem Profil sieht, spart sich mit dem Anwaltsschreiben Zeit und Fehlversuche.

Was steht im Lösch-Dossier?

Das Lösch-Dossier enthält je Bewertung einen Meldetext nach Art. 16 Digital Services Act und ein Beschwerdeschreiben mit Fristsetzung, dazu Anleitungen für die jeweilige Plattform, einen Fristenplan und ein Reaktions-Playbook. Es wird automatisiert aus Ihren Angaben im Check erstellt. Sie können es direkt nach der Zahlung öffnen und erhalten es zusätzlich per E-Mail.

Bewertungen selbst zu melden, kann grundsätzlich jeder. In der Praxis scheitert die Eigenmeldung aber oft an der Begründung. Ein bloßes „Diese Bewertung ist falsch“ beantworten Plattformen meist mit einem Textbaustein. Schlimmer noch: Wer einen Kundenkontakt bestreitet, den es tatsächlich gab, verliert an Glaubwürdigkeit. Eine an sich angreifbare Bewertung ist dann oft dauerhaft „verbrannt“.

Das Dossier folgt deshalb einer Systematik, die wir als Anwälte aus der täglichen Arbeit an Bewertungsfällen entwickelt haben. Sie erhalten:

Zur Einordnung: Das Dossier ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall. Die Meldungen versenden Sie selbst und in eigenem Namen.

Aus der LHR-Praxis

Wer selbst meldet, sollte eine Frist im Blick behalten, die mit der Plattform nichts zu tun hat. Eine einstweilige Verfügung setzt Dringlichkeit voraus, und manche Oberlandesgerichte sehen sie schon einen Monat nach Kenntnis der Bewertung als verloren an. Die Prüfzeit von Google hält diese Frist nicht an. Wie schnell das gehen kann, zeigt ein aktueller Praxisfall vor dem Landgericht Stuttgart: Der Eilantrag kam 52 Tage nach Kenntnis und damit zu spät. Weitere Verfahren finden Sie unter Unsere Erfolge.

Wie meldet man eine Google-Bewertung rechtlich richtig?

Für eine rechtliche Beanstandung reicht die Funktion „Bewertung melden“ im Unternehmensprofil nicht. Sie prüft nur Verstöße gegen die Google-Richtlinien. Rechtsverletzungen wie unwahre Tatsachenbehauptungen oder ein fehlender Kundenkontakt gehören in ein gesondertes Formular („Entfernung von Inhalten aufgrund rechtlicher Verstöße beantragen“), das in den Hilfeseiten von Google gut versteckt ist.

Im Dossier führt deshalb jede Google-Bewertung durch drei Schritte. Zuerst öffnet ein Button direkt das rechtliche Meldeformular von Google Maps. Danach wird das Formular in der Reihenfolge der echten Formularfelder erklärt, mit den Bezeichnungen, wie sie bei Google stehen, und jeweils mit einer kurzen Begründung, warum Sie was eintragen.

Die Anleitung fängt dabei die typischen Fehler ab. Oft bleibt die vorausgewählte Option „Mich selbst“ stehen, obwohl die Bewertung das Unternehmen betrifft. Ebenso oft wird das gesamte Profil verlinkt statt der einzelnen Bewertung. Beides erschwert Google die Zuordnung, bevor überhaupt jemand den Inhalt prüft.

Im dritten Schritt geht das Beschwerdeschreiben ergänzend an die Plattform. Eine E-Mail-Adresse für rechtliche Beschwerden bietet Google nicht an. Das Dossier enthält deshalb die Postanschrift der Google Ireland Limited in Dublin, die Google Maps für Nutzer in der Europäischen Union betreibt.

Was kostet das Anwaltsschreiben, und wird das Dossier angerechnet?

Das Anwaltsschreiben kostet 249 € netto je Plattform-Profil für bis zu fünf Bewertungen. Ein Rechtsanwalt prüft jede beauftragte Bewertung individuell und versendet je Bewertung ein Schreiben auf LHR-Briefkopf mit Fristsetzung und ausdrücklichem Vorbehalt gerichtlicher Schritte. Wer vorher das Lösch-Dossier gekauft hat, bekommt dessen Preis voll angerechnet und zahlt für das Anwaltsschreiben noch 200 € netto.

Neu ist vor allem die Abrechnung. Bisher galt ein Preis je Bewertung. Wer mehrere unberechtigte Bewertungen auf demselben Profil hat, zahlt jetzt nicht mehr für jede einzeln. Sie erhalten von jedem Schreiben eine Kopie; der Versand erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.

Der Einstieg über das Dossier wird damit nicht teurer. Den Anrechnungs-Code finden Sie im Dossier selbst. Die Anrechnung setzt sich nach oben fort: Auch der Betrag für das Anwaltsschreiben wird auf ein anschließendes Vollmandat angerechnet, etwa wenn die Plattform ablehnt und ein gerichtliches Vorgehen oder ein Auskunftsanspruch gegen den Verfasser im Raum steht.

Ist „Die Wartezeit war viel zu lang“ eine Meinung oder eine Tatsache?

Beides. Der Satz ist als Meinung formuliert, setzt aber einen tatsächlichen Vorgang voraus: Es soll eine Wartezeit gegeben haben. Hat es diesen Vorgang nie gegeben, fehlt dem Werturteil die Grundlage, und die Bewertung wird angreifbar. Genau solche Tatsachenkerne erkennt der Bewertungs-Check jetzt gezielt.

Die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung entscheidet über fast jede Löschung. Reine Werturteile wie „unfreundlich“ oder „überteuert“ schützt die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG weitgehend. Unwahre Tatsachenbehauptungen muss niemand hinnehmen. Viele Bewertungen liegen dazwischen. Und genau dort entscheidet sich der Fall.

Unsere KI-gestützte Ersteinschätzung arbeitet solche Kerne heraus: Wartezeiten, Termine, Lieferungen, Preise, die Dauer einer Leistung, der Zustand von Räumen oder Waren, das Verhalten von Mitarbeitern. Jeder Kern wird als eigene, neutral formulierte Aussage zur Prüfung vorgelegt. Bewertungen, die früher als bloße Meinung durchgerutscht wären, erkennt der Check so als angreifbar, typischerweise dann, wenn der Verfasser nie Kunde war oder der Termin ganz anders verlief.

Was, wenn ich nicht weiß, ob die Bewertung stimmt?

Dann ist „unklar“ die richtige Antwort, und sie genügt oft. Bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen muss grundsätzlich nicht der Betroffene die Unwahrheit beweisen, sondern der Verfasser die Wahrheit. Das folgt aus § 186 StGB, dessen Beweisregel über § 823 Abs. 2 BGB auch im Zivilrecht gilt.

Im Check geben Sie deshalb zu jeder herausgearbeiteten Aussage nur noch an, ob sie stimmt, nicht stimmt oder unklar ist. Die dritte Option ist kein Notbehelf. Wer einen Vorgang nicht sicher ausschließen kann, sollte ihn nicht bestreiten. Er kann aber verlangen, dass der Verfasser ihn belegt. Gelingt das nicht, ist die Aussage angreifbar, auch wenn sich im eigenen Betrieb niemand mehr genau erinnert.

Ehrlichkeit zahlt sich hier aus. Eine Meldung, die nur behauptet, was sich halten lässt, bleibt glaubwürdig, wenn die Plattform nachfragt oder der Verfasser antwortet.

Wann muss Google eine Bewertung löschen?

Google haftet nicht für jede Bewertung von vornherein, muss aber tätig werden, sobald es konkret auf eine Rechtsverletzung hingewiesen wird. Die Plattform muss die Beanstandung dann prüfen, den Verfasser zur Stellungnahme auffordern und sich den behaupteten Kundenkontakt belegen lassen. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu entfernen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten der Portalbetreiber in mehreren Entscheidungen konkretisiert, der europäische Gesetzgeber hat das Meldeverfahren inzwischen vereinheitlicht:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt) hat diese Linie am 31. August 2026 weitergeführt (16 W 40/26): Ein Portal, das den Kontakt zwar prüft, die Nachweise aber nicht an den Bewerteten weitergibt, haftet als mittelbarer Störer und muss die Bewertung entfernen. Einzelheiten dazu in unserem Beitrag Google muss Geschäftskontakt nachweisen.

Auf diesen Grundlagen bauen die Meldetexte im Dossier ebenso auf wie unsere Anwaltsschreiben. Entscheidend ist, dass die Meldung die richtigen Punkte enthält: den konkreten Inhalt, die Begründung der Rechtswidrigkeit und die Angaben, die die Plattform für ihre Prüfung braucht. Wann eine Löschung im Einzelnen durchsetzbar ist, erklären wir auf unserer Themenseite Google-Bewertung löschen lassen.

Welche Daten verarbeitet der Bewertungs-Check?

Für die Prüfung verarbeiten wir nur den Bewertungstext, den Link zur Bewertung und Ihre Angaben zum Kundenkontakt. Für den kostenlosen Check ist keine E-Mail-Adresse nötig. Das Dossier ist über einen gesicherten, persönlichen Link abrufbar und bleibt aus Datenschutzgründen 180 Tage nach dem Kauf online. Die Zahlung läuft ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe.

Häufige Fragen zum Melden von Google-Bewertungen

Lösch-Dossier oder Anwaltsschreiben: Was passt zu meinem Fall?+
Das Dossier eignet sich, wenn Sie eine überschaubare Zahl klar angreifbarer Bewertungen selbst melden und die Fristen selbst nachhalten möchten. Das Anwaltsschreiben ist die bessere Wahl, wenn eine Plattform schon abgelehnt hat, mehrere Bewertungen betroffen sind oder Sie sich nicht selbst kümmern wollen. Nur beim Anwaltsschreiben prüft ein Rechtsanwalt jede Bewertung im Einzelfall.
Was bedeutet „je Plattform-Profil“?+
Ein Festpreis deckt bis zu fünf Bewertungen auf einem Profil ab, etwa bis zu fünf Google-Rezensionen zu Ihrem Unternehmensprofil. Stehen Bewertungen auf Google und zusätzlich auf Jameda, fällt der Preis zweimal an. Meldewege, Formulare und Adressaten unterscheiden sich von Plattform zu Plattform.
Kann ich mit dem Dossier anfangen und später einen Anwalt beauftragen?+
Ja, ohne Mehrkosten für den ersten Schritt. Der Anrechnungs-Code im Dossier verrechnet die gezahlten 49 € voll mit dem Anwaltsschreiben, für ein Profil bleiben dann 200 € netto. Achten Sie dabei auf die Zeit: Ein späteres Eilverfahren ist nur möglich, solange die Sache noch dringlich ist.
Warum hilft „Bewertung melden“ bei Google oft nicht?+
Weil Google über diese Funktion nur prüft, ob die eigenen Inhaltsrichtlinien verletzt sind. Ob eine Bewertung unwahr ist oder gar kein Kundenkontakt bestand, ist eine Rechtsfrage. Dafür gibt es ein eigenes Formular für rechtliche Verstöße, das eine konkrete Begründung verlangt.
Ist eine Löschung garantiert?+
Nein. Über die Löschung entscheidet die Plattform, und weder Dossier noch Anwaltsschreiben können ein Ergebnis zusagen. Ein Erfolgshonorar vereinbaren wir nicht; das anwaltliche Berufsrecht lässt es nur in engen Ausnahmen zu (§ 49b Abs. 2 BRAO). Lehnt die Plattform ab, besprechen wir auf Wunsch das weitere, gegebenenfalls gerichtliche Vorgehen.

Steht auf Ihrem Profil eine Bewertung, die so nicht stimmt?

Fügen Sie die Bewertung in den kostenlosen LHR Bewertungs-Check ein. Sie sehen sofort, welche Aussagen angreifbar sind, und entscheiden dann selbst zwischen Lösch-Dossier und Anwaltsschreiben. Bei vielen Bewertungen, wiederkehrenden Angriffen oder einer bereits abgelehnten Meldung sprechen Sie direkt mit uns; eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.

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