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Focus Markenrecht
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Selbstredend

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Aus einem Antwortbrief eines Online-“Gewinsspielservice”: “Wir haben uns entschlossen, aus Kulanz- und wirtschaftlichen Gründen in dieser Sache nicht weiter gegen Ihren Mandanten zu verfahren […]. Selbstredend werden wir die Kosten Ihrer Beauftragung nicht übernehmen.”

Vielleicht haben die sogar recht. Wer Andere unberechtigt in Anspruch nimmt und angebliche Abonnementgebühren kassieren will und mit dem schwachen Argument eines angeblichen Logs der IP droht, muss vielleicht nicht die Kosten einer anwaltlichen Inanspruchnahme zahlen.

Er muss aber auch nicht frech werden.

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Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht