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Focus Markenrecht
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Unsere Politker sind auf Zack

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Horst Seehofer (CSU) hat sich nach einem Bericht bei Golem bei seinem Besuch der CeBIT 2008 dafür ausgesprochen, die Kostentransparenz für Verbraucher im Internet zu verstärken. Dabei plädierte der Bundesminister für eine gesonderte gesetzliche Regelung, die Webseitenbetreiber verpflichten soll, über etwaige Kosten dezidiert Auskunft zu geben, bevor ein Vertrag geschlossen werden kann.

“Ich halte es für unverzichtbar, dem Verbraucher vor Abgabe einer bindenden Vertragserklärung im Internet die Kostenfolgen komprimiert und deutlich vor Augen zu führen”, sagte Bundesverbraucherminister Seehofer. “Außerdem muss gesondert dokumentiert werden, dass der Verbraucher die Kostenpflicht zur Kenntnis genommen hat.”

Endlich tut sich da mal was!

Nachdem es nun mehrere Jahrzehnte dauerte, bis unsere armen Kinder nun endlich auf die Initiative von den Bündnis90/Die Grünen nicht mehr geschlagen wegen dürfen, weil das Kinderzimmer so unordentlich ist, jetzt auch ein längst überfälliger Fortschritt auf diesem Gebiet.

Regeln könnte man diese bahnbrechenden Innovationen dann in Gesetzen, die man “Preisangabenverordnung” oder “Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht” nennen könnte. Nur zu strikt anwenden dürfte man diese neuen Gesetze dann aber natürlich nicht. Nachher werden da noch gemeine Abmahnungen ausgesprochen. Das möchte die Politik natürlich lieber nicht. (la)

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Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht