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Soziale Netze: Stiftung Warentest testet nicht, und urteilt „mangelhaft“

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Die  Stiftung Warentest hat beschlossen, soziale Netzwerke zu testen. Das Urteil: „Datenschutz oft mangelhaft“.

Das lässt einen natürlich aufhorchen, und man fragt sich wie es zu diesem Urteil kommen kann. Doch die Antwort ist schnell gefunden. Mitarbeiter von Stiftung Warentest haben sich als Hacker betätigt um zu prüfen, ob soziale Netzwerke ihre Nutzer genügend vor Angriffen von außen schützen. Dabei wurde versucht, in die Computersysteme der sozialen Netze einzudringen. Da ein solches Verhalten in Deutschland strafbar ist, wurde vorher die Zustimmung des Seiteninhabers eingeholt. Aber, so die Stiftung Warentest:

„Nur sechs der zehn geprüften Netzwerke erteilten die Erlaubnis“

Vier Anbieter – also fast die Hälfte – waren also nicht dazu bereit, die Zustimmung zu erteilen, dass ihre Internetseite gehackt wird. Die Folge für diese Anbieter war jedenfalls im Hinblick auf das Testergebnis verheerend:

„Die Ablehner wurden wegen mangelnder Transparenz abgewertet.“

Der Seite „So hat Stiftung Warentest getestet“ ist zu entnehmen:

„Lag keine Einwilligung zur Sicherheitsprüfung vor, wurde das Gruppenurteil Datensicherheit auf „mangelhaft“ abgewertet.“

Man scheint also zu glauben: Wer sich nicht in die Karten schauen lässt, der muss etwas zu verbergen haben. Eine Art der modernen Hexenverbrennung.

Tatsächlich beruht das Urteil der Stiftung Warentest gar nicht auf einem mangelnden Datenschutz. Stiftung Warentest durfte einfach fast die Hälfte der bewerteten Netzwerke nicht auf Datensicherheit hin prüfen. Das ist, als ob ich zu dem Ergebnis komme die Autos von Aston Martin sind mangelhaft, weil die mir keins zum testen überlassen…

Interessant dürfte der Test der Stiftung Warentest sicherlich auch im Hinblick auf den „Hackerparagraphen“ § 202c StGB zu beurteilen sein. Aber das ist ein anderes Thema… (do)

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