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Focus Markenrecht
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Herzlich Willkommen beim Landgericht München!

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muenchenEin Kollege hat uns informationshalber einen Werbeflyer des Landgerichts München (zur Vergrößerung auf den Thumbnail links klicken) zukommen lassen.

Damit legt der Präsident des Landgerichts München I Rechtsanwälten und Geschäftskunden ans Herz, in Zukunft unter Geschäftspartnern den Gerichtsstand München zu vereinbaren.

Komme es zu Streitigkeiten, seien beide Parteien insbesondere aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung des Gerichts und der strengen aber fairen Rechtsprechung, die mühsam Jahre lang niedergeschrieben worden sei, dort gut aufgehoben.

Beim anschließenden Hofbräuhausbesuch könne man außerdem die zuständigen Landrichter kennenlernen und einen Kontakt zum Oberlandesgericht anbahnen. Last, but not least wird auf die äußerst günstigen Gerichtsgebühren beim Landgericht München hingewiesen, die telefonisch erfragt werden könnten.

Diese auf den ersten Blick etwas ungewöhnliche Werbemaßnahme des Landgerichts München ist unseres Erachtens uneingeschränkt zu begrüßen. Der moderne Rechtssuchende gibt sich nämlich heutzutage häufig nicht mehr mit der oft kargen, von trockenen rechtlichen manchmal sogar nur schlichter Logik geschuldeten Erwägungen geprägten Gerichtsverhandlung zufrieden. Er möchte vielmehr für sein Geld auch etwas geboten bekommen und nicht zuletzt einfach auch mal aus sich heraus gehen.

Da der Gerichtsstand München trotz aller dieser Vorzüge uns doch ein bisschen zu weit ist, hoffen wir inständig, dass der Gerichtsbezirk Köln sobald wie möglich nachzieht.

Neben dem Angebot einigermaßen nachvollziehbarer, mühevoll verfasster Rechtsprechung sollte unseres Erachtens  zusätzlich die Möglichkeit erwogen werden, in einem der Kölner Brauhäuser bei Kölsch und Halve Hahn die jeweilige Entscheidung mit den ebenfalls anwesenden Richtern diskutieren und gegebenenfalls mittels Mehrheitsvotum abändern zu können. (la)

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muenchen

Ein Kollege hat uns informationshalber einen Werbeflyer des Landgerichts München (zur Vergrößerung auf den Thumbnail links klicken) zukommen lassen.

Damit legt der Präsident des Landgerichts München I Rechtsanwälten und Geschäftskunden ans Herz, in Zukunft unter Geschäftspartnern den Gerichtsstand München zu vereinbaren.

Komme es zu Streitigkeiten, seien beide Parteien insbesondere aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung des Gerichts und der strengen aber fairen Rechtsprechung, die mühsam Jahre lang niedergeschrieben worden sei, dort gut aufgehoben.

Beim anschließenden Hofbräuhausbesuch könne man außerdem die zuständigen Landrichter kennenlernen und einen Kontakt zum Oberlandesgericht anbahnen. Last, but not least wird auf die äußerst günstigen Gerichtsgebühren beim Landgericht München hingewiesen, die telefonisch erfragt werden könnten.

Diese auf den ersten Blick etwas ungewöhnliche Werbemaßnahme des Landgerichts München ist unseres Erachtens uneingeschränkt zu begrüßen. Der moderne Rechtssuchende gibt sich nämlich heutzutage häufig nicht mehr mit der oft kargen, von trockenen rechtlichen manchmal sogar nur schlichter Logik geschuldeten Erwägungen geprägten Gerichtsverhandlung zufrieden. Er möchte vielmehr für sein Geld auch etwas geboten bekommen und nicht zuletzt einfach auch mal aus sich heraus gehen.

Da der Gerichtsstand München trotz aller dieser Vorzüge uns doch ein bisschen zu weit ist, hoffen wir inständig, dass der Gerichtsbezirk Köln sobald wie möglich nachzieht.

Neben dem Angebot einigermaßen nachvollziehbarer, mühevoll verfasster Rechtsprechung sollte unseres Erachtens  zusätzlich die Möglichkeit erwogen werden, in einem der Kölner Brauhäuser bei Kölsch und Halve Hahn die jeweilige Entscheidung mit den ebenfalls anwesenden Richtern diskutieren und gegebenenfalls mittels Mehrheitsvotum abändern zu können. (la)

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