Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Google Street View "rechtlich unbedenklich"

Your contact person
Philipp Schindler von Google Norderuropa hält die Veröffentlichung von Fotos erkennbarer und argloser Passanten über Googles neue Funktion “Street View” für rechtlich unbedenklich:

“Kritische Einzelfälle muss man rausnehmen, der allergrößte Teil der Bilder ist ja völlig harmlos. Außerdem darf man nicht vergessen, dass es sowohl im analogen wie auch im digitalen Zeitalter üblich ist, dass Bilder veröffentlicht werden. Ein Pressefotograf macht ja auch Bilder von Leuten im Stadion, ohne dass sie es merken. Das Bild ist am nächsten Tag nicht nur in der Zeitung, man findet es auch online. Wir fotografieren nur von öffentlichem Grund und Boden. Rechtlich ist das völlig unbedenklich, übrigens auch in Europa.”

Interessanter Unsinn, den der Herr da verbreitet. (zie)

Interview bei Spiegel Online

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht