Multiple awards.

Focus Markenrecht
de

Erster „Crash“ des Ferrari F-150 – abseits der Rennstrecke: Im Markenrecht

Your contact person

Ford war diesmal schneller.

Nach Berichten von Sport1 hat Ferrari die erste Niederlage mit dem neuen Rennboliden Ferrari F-150 kassiert.

Noch bevor die neue Rennsaison eröffnet ist, musste die Scuderia Ferrari den Rennwagen bereits wieder umbenennen. Denn auch neben der Rennstrecke war ein anderer Automobilhersteller schneller:

Der US-Autokonzern Ford nahm den italienischen Rennstall klageweise auf Schadenersatz in Anspruch und zwar auf Unterlassung der Nutzung des Namens F150. Denn der „Ford Company“ stehen die Markenrechte an der Europäische Gemeinschaftsmarke „F-150“ zu. Der Name F-150 gehört zu einem in den USA beliebten Pickup aus dem Hause Ford. Der italienische Autohersteller will in Zukunft nur noch den gesamten Namen des Formel 1 –Flitzers „F150th Italia“ angeben.

Daher kann das Fazit gezogen werden: In der Formel 1 und bei der Nutzung von „Kennzeichen“ kann ein „Schulterblick“ nicht schaden, denn wer die Übersicht behält kann einen „Crash“ vermeiden. (cs)

Practical handbook for enforcing claims in competition law

2nd, completely revised and updated edition

Arranged chronologically, differentiated structure, numerous cross-references and, brand new: Extensive practical information on every process situation.

Learn more

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht