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Button-Lösung durch Bundestag verabschiedet

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Die LösungHeute, am 02.03.2012, wurde durch den Deutschen Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ verabschiedet und zwar in einer durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung. Besser bekannt ist dieses Gesetz als die sogenannte Button-Lösung.

Über den Sinn oder Unsinn dieser Gesetzesänderung haben wir bereits mehrfach in unserem Blog berichtet, wie z.B. hier.

Onlinehändler müssen daher den Bestell-Button ihres Shops innerhalb der nächsten drei Monate an die gesetzliche Regelung des § 312g BGB anpassen, dessenn Absatz 3 lautet:

„Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.“

Bei jeglichen Fragen zum Thema Button-Lösung und zur sicheren Umsetzung der Gesetzesänderung, beraten wir Sie gerne. Den konkreten Wortlaut der Gesetzesänderung können Sie in der Drucksache 17/8805 (dort Seite 5) nachlesen. (cr) 

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