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Bohlen spricht, RTL zahlt und Bremens Bürgermeister verschließt seine Türen

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Bereits im Februar dieses Jahres wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen RTL ein Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS verhängt. Mit endgültiger Entscheidung der KJM vom 09. Juli 2008 und vorheriger Anhörung von RTL muss das Bußgeld nun gezahlt werden.

RTL habe in den Sendungen am 13., 14., 20., und 27. Januar gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Die beleidigenden Kommentare von Bohlen und seinen Jury-Kollegen, sowie die redaktionelle Aufbereitung und Inszenierung der Auftritte einiger Kandidaten seien geeignet, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen.<

Richtigerweise wird von der KJM der Darstellung des teilweise antisozialen Verhaltens des „Poptitans“ nunmehr Grenzen aufgezeigt. In einem Massenmedium werden Menschen herabgesetzt, verspottet und lächerlich gemacht und dies auch noch als Normalität dargestellt. Gerade die Zielgruppe dieses Formates ist es schließlich, die für Beeinflussungen empfänglich ist, und deren positiven Entwicklung von Werten wie Mitgefühl, Respekt und Solidarität mit anderen entgegengewirkt wird.

Nachdem in der Februar-Sitzung die KJM neben der Beanstandung dieser Folgen auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beschlossen wurde, hatte RTL in einer umfassenden Stellungnahme Einsicht gezeigt, und sich verpflichtet, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen. Diese Stellungnahme bewegte die KJM die Folgen 5 und 6 im Tagesprogramm und Folge 1 im Abendprogramm zwar zu beanstanden, das Ordnungswidrigkeitsverfahren jedoch einzustellen.

Ob diese Maßnahmen letztendlich Herrn Bohlen dazu bewegen, motivierte aber nicht hinreichend talentierte Kandidaten in respektvollerer Weise auf Ihre Schwächen hinzuweisen erscheint fraglich. Einen neuen Versuch hat zumindest der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen bereits gewagt. Dieser lehnte nun die Anfrage der Organisatoren von RTL ab, das Rathaus für die nächste Staffel nutzen zu dürfen. Der hämische und beleidigende Stil des Wettbewerbs passe nicht zu dem historischen Gebäude, sagte Böhrnsen. Dieses werde auf keinen Fall für eine Veranstaltung genutzt, in der Menschen gezielt erniedrigt würden. (mu)

Quelle:
http://www.kjm-online.de 1
http://www.kjm-online.de 2

Bereits im Februar dieses Jahres wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gegen RTL ein Bußgeld in Höhe von 100.000 EUR wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland sucht den Superstar“ DSDS verhängt. Mit endgültiger Entscheidung der KJM vom 09. Juli 2008 und vorheriger Anhörung von RTL muss das Bußgeld nun gezahlt werden.

RTL habe in den Sendungen am 13., 14., 20., und 27. Januar gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Die beleidigenden Kommentare von Bohlen und seinen Jury-Kollegen, sowie die redaktionelle Aufbereitung und Inszenierung der Auftritte einiger Kandidaten seien geeignet, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen.

Richtigerweise wird von der KJM der Darstellung des teilweise antisozialen Verhaltens des „Poptitans“ nunmehr Grenzen aufgezeigt. In einem Massenmedium werden Menschen herabgesetzt, verspottet und lächerlich gemacht und dies auch noch als Normalität dargestellt. Gerade die Zielgruppe dieses Formates ist es schließlich, die für Beeinflussungen empfänglich ist, und deren positiven Entwicklung von Werten wie Mitgefühl, Respekt und Solidarität mit anderen entgegengewirkt wird.

Nachdem in der Februar-Sitzung die KJM neben der Beanstandung dieser Folgen auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens beschlossen wurde, hatte RTL in einer umfassenden Stellungnahme Einsicht gezeigt, und sich verpflichtet, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen. Diese Stellungnahme bewegte die KJM die Folgen 5 und 6 im Tagesprogramm und Folge 1 im Abendprogramm zwar zu beanstanden, das Ordnungswidrigkeitsverfahren jedoch einzustellen.

Ob diese Maßnahmen letztendlich Herrn Bohlen dazu bewegen, motivierte aber nicht hinreichend talentierte Kandidaten in respektvollerer Weise auf Ihre Schwächen hinzuweisen erscheint fraglich. Einen neuen Versuch hat zumindest der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen bereits gewagt. Dieser lehnte nun die Anfrage der Organisatoren von RTL ab, das Rathaus für die nächste Staffel nutzen zu dürfen. Der hämische und beleidigende Stil des Wettbewerbs passe nicht zu dem historischen Gebäude, sagte Böhrnsen. Dieses werde auf keinen Fall für eine Veranstaltung genutzt, in der Menschen gezielt erniedrigt würden. (mu)

Quelle:
http://www.kjm-online.de 1
http://www.kjm-online.de 2

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