(Deutsch) Die ACTA-Angst und das Internet

 

Janina Ruland

About Janina Ruland

Frau Janina Ruland ist Rechtsreferendarin.

Ein Kommentar zu (Deutsch) Die ACTA-Angst und das Internet

  1. Janina Ruland
    Janina Ruland says:

    Ich wurde von einem aufmerksamen Leser darauf hingewiesen, dass im speziellen Fall der Verletzung des geistigen Eigentums, sich die Rechtsanwendung nach Art. 8 Rom-II-VO bestimmt. Hiernach gibt es dann kein Wahlrecht des Verletzten. Die Vollstreckbarkeit richtet sich heutzutage nach EuGVVO. Vielen Dank für die Anmerkungen!

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