LHR-Praxisfall: Facebook-Konto gesperrt, Unternehmensseite weg – LG Mainz untersagt Meta die Sperre nach drei Stunden

Illustration: Stoppuhr mit rot markierten drei Stunden und Smartphone mit geöffnetem Schloss, daneben die Überschrift „Drei Stunden bis zur Verfügung“Um 10:46 Uhr ging der Antrag per beA an das Landgericht Mainz, um 13:45 Uhr lag die einstweilige Verfügung gegen Meta im Postfach. Drei Stunden für ein gesperrtes Facebook-Konto, ein gesperrtes Instagram-Konto und eine Unternehmensseite, an die niemand mehr herankam.

Wie kann ein Landgericht so schnell sein? Die Antwort liegt zu einem guten Teil in Frankfurt.

Das Landgericht Mainz hat Meta Platforms Ireland Limited mit Beschluss vom 04.11.2026 (Az. 1 O 150/26) im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, das Instagram- und das Facebook-Konto unserer Mandantin deaktiviert zu halten, ihrem Familienbetrieb die Verwaltung der Facebook-Unternehmensseite zu verwehren und die gespeicherten Daten zu löschen. Die Entscheidung erging ohne mündliche Verhandlung, sie ist nicht rechtskräftig, Meta kann Widerspruch einlegen.

Facebook-Konto gesperrt, Unternehmensseite gleich mit

Wer bei Facebook eine Unternehmensseite betreibt, braucht dafür ein persönliches Profil, über das die Seite verwaltet wird. Sperrt Meta dieses Profil, ist die Seite für das Unternehmen faktisch verloren, obwohl die Seite selbst nie beanstandet wurde. Genau das war hier geschehen.

Unsere Mandantin ist Gesellschafterin eines kleinen Familienunternehmens und war die einzige Administratorin von dessen Facebook-Seite. Am 15. und 16. Oktober 2026 deaktivierte Meta ihr Instagram-Konto und ihr Facebook-Profil. Die Mitteilungen erschöpften sich in Verweisen auf die „Bedingungen dazu, wer Facebook nutzen darf“ und nicht näher bezeichnete „Gemeinschaftsstandards“. Welcher Beitrag, welche Handlung, welcher Verstoß? Dazu kein Wort, auch nicht auf unsere anwaltliche Aufforderung hin. Stattdessen kündigte Meta an, die Daten dauerhaft zu löschen.

Für den Betrieb war das keine Kleinigkeit. Nach den glaubhaft gemachten Angaben hatte er rund 18.100 Follower auf Instagram und rund 12.000 auf Facebook und rund 80 % seines Kundenstamms über diese beiden Kanäle gewonnen. Benachrichtigen konnte er diese Kunden nicht mehr, und das Weihnachtsgeschäft stand vor der Tür.

Ein neues Profil anzulegen und die Seite einfach weiterzuführen, ist übrigens keine Lösung. Meta schließt das in Ziffer 3.1 der eigenen Nutzungsbedingungen selbst aus, was das Gericht ausdrücklich gegen den Konzern gewendet hat.

Zwei Antragstellerinnen, ein Problem

Wir haben den Antrag deshalb für beide gestellt: für die Kontoinhaberin persönlich und für das Familienunternehmen als Betreiber der Seite. Das LG Mainz hat beide als Betroffene im Sinne des § 33 Abs. 3 GWB angesehen.

Das Unternehmen werde durch den Verlust seiner wesentlichen Kommunikations- und Marketingkanäle unmittelbar in seiner geschäftlichen Tätigkeit behindert. Die Kontoinhaberin sei betroffen, weil sie neben ihren persönlichen Kommunikationsmöglichkeiten gerade die Möglichkeit verloren habe, die Seite zu verwalten und darüber am geschäftlichen Verkehr mitzuwirken.

Der Tenor bildet das genau ab. Meta muss nicht nur die beiden Konten wieder freigeben, sondern auch den administrativen Zugriff auf die Unternehmensseite wiederherstellen. Die bloße Reaktivierung des persönlichen Profils reicht nach dem Beschluss nicht, wenn die Administrationsrechte gesondert entzogen oder eingeschränkt wurden.

Warum ist das LG Mainz für eine Klage gegen Meta zuständig?

Die Ansprüche stützen sich vorrangig auf das Kartellrecht, und daraus folgt die Zuständigkeit. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO, weil ein Verstoß gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot eine unerlaubte Handlung ist. Sachlich sind nach § 87 GWB ausschließlich die Landgerichte zuständig, unabhängig vom Streitwert.

Örtlich führt die Konzentration nach § 89 GWB nach Mainz: Das LG Mainz ist in Rheinland-Pfalz für sämtliche Kartellsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken zuständig. Wer dort wohnt oder sein Unternehmen hat, landet also nicht am nächstgelegenen Landgericht, sondern bei einer Kammer, die sich mit solchen Fragen regelmäßig befasst.

Abhängigkeit statt Marktbeherrschung: die Linie des OLG Frankfurt

In der Sache folgt das LG Mainz praktisch vollständig dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das in dem von unserem Kollegen Knut Schreiber geführten Verfahren mit Beschluss vom 14.07.2026 (Az. 11 W 12/26 (Kart)) Meta zur Entsperrung eines Instagram-Kanals verpflichtet hatte. Wir hatten darüber ausführlich berichtet. Die Mainzer Begründung zitiert an jeder entscheidenden Stelle diesen Beschluss und keine andere Entscheidung.

Ob Meta marktbeherrschend ist, ließ die Kammer deshalb offen. Es genüge, dass die Antragstellerinnen im Sinne des § 20 Abs. 1 GWB von Meta abhängig seien. Wer einen geschäftlich genutzten Kanal betreibt, ist das nach der Frankfurter Formel dann, wenn er durch die Sperre die Verbindung zu seinen Followern verliert und sie nicht einmal über einen Wechsel auf eine andere Plattform informieren kann. Die Follower haben sich bewusst für diesen Kanal entschieden, eine andere Plattform ist deshalb nicht austauschbar.

Bei Facebook verschärft das Seitenmodell die Abhängigkeit nach Auffassung des Gerichts noch. Und weil Facebook und Instagram als Vermittler auf mehrseitigen Märkten tätig sind, prüfte die Kammer die Abhängigkeit auch nach § 20 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Abs. 3b GWB und bejahte sie angesichts der über Jahre aufgebauten Reichweite.

Eine Sperre ohne Begründung gilt als grundlos

Die unbillige Behinderung und die sachgrundlose Ungleichbehandlung nach § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB leitete das Gericht aus Metas Schweigen ab. Ist eine Sperre ohne konkrete Begründung erfolgt und ein Grund nicht ersichtlich, sei von einer grundlosen und willkürlichen Sperre auszugehen. Die Antragstellerinnen hatten außerdem glaubhaft gemacht, dass ein Verstoß tatsächlich nicht vorlag.

Das ist der Kern der Sache, und er ist für Plattformen unbequem. Wer pauschal auf „Gemeinschaftsstandards“ verweist, kann sich im Eilverfahren hinterher kaum darauf berufen, es habe schon einen guten Grund gegeben.

Das Löschungsverbot hat die Kammer gesondert begründet. Eine Löschung wäre nicht bloß der technische Vollzug der Sperre, sondern deren endgültige Verfestigung; nach dem Verlust von Inhalten, Followerbeziehungen und Kundenkommunikation ließe sich der rechtmäßige Zustand auch nach einem Sieg in der Hauptsache nicht mehr herstellen.

Dringlichkeit: Follower wandern ab, Weihnachten wartet nicht

Die Dringlichkeit nach §§ 935, 940 ZPO sah das Gericht gleich dreifach. Mit jeder Woche der Sperre droht, dass sich Follower anderen Kanälen zuwenden und auch nach einem Obsiegen nicht zurückkehren. Das anstehende Weihnachtsgeschäft, für das der Betrieb auf seine Sichtbarkeit angewiesen ist, ließ sich ohne die Kanäle nicht bewerben. Und die angekündigte Löschung hätte die Rechtsverwirklichung endgültig vereitelt.

Den Streitwert setzte die Kammer auf 20.000 € fest. Die Kosten trägt Meta.

Aus der LHR-Praxis

Unsere Kollegin Anastasia Baumann hat dem Antrag den Frankfurter Beschluss ausdrücklich als Anlage beigefügt. Die Mainzer Kammer hat sich in der Begründung ausschließlich darauf gestützt, und zwischen Eingang und Beschluss lagen keine drei Stunden. Gegen grundlose Meta-Sperren sind wir zuletzt auch vor dem Landgericht Frankfurt am Main vorgegangen, worüber wir hier und hier berichtet haben.

Was Betroffene aus dem Fall mitnehmen können

Die Geschwindigkeit war kein Zufall, sondern das Ergebnis eines Antrags, der dem Gericht die Arbeit leicht gemacht hat. Wer von einer Sperre bei Meta betroffen ist, sollte einige Punkte im Blick haben:

Die Verfügung wird nach ihrer Ziffer 4 erst wirksam, wenn sie Meta zusammen mit der Antragsschrift und der eidesstattlichen Versicherung zugestellt wird. Ob Meta die Konten danach so zügig freigibt, wie das Gericht entschieden hat, werden wir berichten.

Häufige Fragen zur Sperre von Facebook- und Instagram-Konten

Was kann ich tun, wenn mein Facebook-Konto gesperrt wurde und damit die Unternehmensseite weg ist?+
Neben dem Widerspruch bei Meta kommt eine einstweilige Verfügung auf Grundlage des Kartellrechts in Betracht. Antragsteller können dabei sowohl der Inhaber des gesperrten Profils als auch das Unternehmen sein, dessen Seite über dieses Profil verwaltet wird. Das LG Mainz hat Meta in einem solchen Fall auch verpflichtet, den Administratorzugriff auf die Seite wiederherzustellen.
Muss Meta marktbeherrschend sein, damit das Kartellrecht greift?+
Nicht unbedingt. Nach dem OLG Frankfurt und dem LG Mainz genügt die relative Abhängigkeit nach § 20 Abs. 1 GWB. Sie liegt nahe, wenn der Betroffene seine Follower durch die Sperre verliert und sie nicht einmal über einen Plattformwechsel informieren kann.
Darf Meta ein Konto sperren, ohne einen konkreten Grund zu nennen?+
Ein bloßer Verweis auf Gemeinschaftsstandards reicht den Gerichten im Eilverfahren regelmäßig nicht. Nennt Meta auch auf anwaltliche Aufforderung keinen konkreten Verstoß, gehen sie von einer grundlosen und willkürlichen Sperre aus. Das ist kartellrechtlich eine unbillige Behinderung.
Welches Gericht ist für eine einstweilige Verfügung gegen Meta zuständig?+
Deutsche Gerichte sind nach Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO zuständig, obwohl Meta seinen Sitz in Irland hat. Bei kartellrechtlichen Ansprüchen entscheidet das Landgericht, das das jeweilige Bundesland für Kartellsachen bestimmt hat, in Teilen von Rheinland-Pfalz etwa das LG Mainz.
Kann ich verhindern, dass Meta meine Daten nach der Sperre löscht?+
Ja, das Löschungsverbot lässt sich in den Verfügungsantrag aufnehmen. Das LG Mainz hat es erlassen, weil nach einer Löschung von Beiträgen, Followerbeziehungen und Nachrichten der frühere Zustand auch nach einem Sieg in der Hauptsache nicht mehr herstellbar wäre.

Ihr Instagram- oder Facebook-Konto ist gesperrt und Meta nennt keinen Grund?

Schicken Sie uns die Sperrmitteilung und ein paar Eckdaten zu Ihrem Kanal. Wir prüfen, ob eine einstweilige Verfügung in Betracht kommt und wie schnell sie sich vorbereiten lässt. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden.

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