
Mit dem neuen LHR KI-VO-Check können Unternehmen jetzt in gut einer Minute kostenlos prüfen, ob ein konkreter KI-Inhalt nach Art. 50 KI-VO kennzeichnungspflichtig ist – und eine individuelle, anwaltlich erstellte KI-Kennzeichnungs-Richtlinie für das ganze Team unverbindlich anfragen (Festpreis 490 € netto).
Das Missverständnis: „Ab August muss alles gekennzeichnet werden“
Kaum eine Vorschrift der KI-Verordnung wird derzeit so häufig falsch wiedergegeben wie Art. 50 KI-VO. Auf LinkedIn kursiert die Pauschalthese, ab dem 2. August 2026 müsse jeder KI-Einsatz offengelegt werden – vom Produktfoto bis zur E-Mail.
Das Gegenteil ist richtig: Die Kennzeichnungspflicht greift nur in bestimmten, klar umrissenen Fällen. Für Betreiber – also alle, die KI-Systeme beruflich nutzen, vom Soloselbstständigen bis zum Konzern – sind das im Kern drei Konstellationen:
- Deepfakes: KI-erzeugte oder inhaltlich veränderte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich für echt gehalten werden können. Nach dem Leitfaden der Wettbewerbszentrale (Stand 02/2026) genügt dabei eine abstrakte Ähnlichkeit – das fotorealistische KI-Model am Strand ist erfasst, die erkennbare Comic-Figur nicht. Auch das real fotografierte, per KI virtuell möblierte Wohnungsfoto nennt die EU-Kommission ausdrücklich als Beispiel.
- KI-Texte über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden – etwa Gesundheits-, Finanz- oder Sicherheitsthemen. Reine Werbetexte und interne Dokumente sind regelmäßig nicht erfasst, und bei echter menschlicher Prüfung mit redaktioneller Verantwortung entfällt die Pflicht ganz.
- Chatbots und KI-Avatare: Nutzer müssen zu Beginn der Interaktion erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen – „von KI unterstützt“ genügt dafür nicht.
Nicht erfasst sind dagegen die rein private Nutzung und die bloße technische Optimierung (Zuschnitt, Farbkorrektur, Rauschunterdrückung). Wer pauschal alles labelt, entwertet die eigene Kommunikation – wer zu wenig kennzeichnet, riskiert Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und klagebefugte Verbände. Genau diese Linie muss man im Einzelfall treffen.
Neu: Der LHR KI-VO-Check in zwei Stufen
Stufe 1 – Kostenloser Check im geführten Entscheidungsbaum. Sie beantworten 4–6 kurze Fragen zu Ihrem Inhalt – Medientyp, Nutzung, Rolle der KI, Täuschungseignung bzw. Veröffentlichung – und erhalten sofort Ihre Ampel: Grün (keine Kennzeichnungspflicht), Gelb (Grenzfall – im Zweifel kennzeichnen) oder Rot (Kennzeichnungspflicht). Jedes Ergebnis kommt mit juristischer Begründung und, wo nötig, einer konkreten Kennzeichnungs-Anleitung: Wortlaut, Platzierung, deutschsprachige Formulierung. Wer mag, lässt seinen Fall anschließend per KI-Feinprüfung anhand einer kurzen Beschreibung noch einmal im Detail bewerten – anonym, ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse.
Stufe 2 – Ihre KI-Kennzeichnungs-Richtlinie zum Festpreis von 490 € netto. Im Unternehmensalltag stellt sich die Frage nicht einmal, sondern täglich. Deshalb erstellen unsere Anwälte auf Basis Ihrer Angaben eine individuelle KI-Kennzeichnungs-Richtlinie als Word-Dokument: klare Wenn-dann-Regeln für Ihr Team, fertige Label-Vorlagen je Medientyp (kombinierbar mit den EU-Icons „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“), Hinweistexte für Chatbots, eine Dokumentationsvorlage für die Redaktions-Ausnahme bei Texten – und Hinweise zum UWG, Stichwort AI Washing: Wer KI verspricht, muss KI bieten. Der Weg dorthin ist bewusst niederschwellig: Sie stellen eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular – am besten mit Branche, KI-Anwendungsfällen und eingesetzten Tools – und erhalten vorab ein Festpreis-Angebot. Erst mit Ihrer Bestätigung wird beauftragt; bestellt oder bezahlt wird auf der Check-Seite nichts. Die Lieferung erfolgt per E-Mail innerhalb von fünf Werktagen nach Beauftragung, anwaltlich erstellt und geprüft.
Für streitige Konstellationen – etwa eine bereits ausgesprochene Abmahnung oder komplexe Kampagnen mit Persönlichkeitsrechts-Bezug – bleibt das anwaltliche Mandat der richtige Weg.
Für wen ist der KI-VO-Check gedacht?
Das Angebot richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB) – Marketing- und Kommunikationsabteilungen, Agenturen, Social-Media-Teams, Online-Händler und alle, die generative KI beruflich einsetzen.
Wichtig zur Einordnung: Der kostenlose Check ist eine automatisierte, unverbindliche Ersteinschätzung – keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgebliche Auslegungsfragen des Art. 50 KI-VO sind noch nicht gerichtlich geklärt; Grundlage des Checks sind unter anderem der Entwurf der Kommissionsleitlinien und der Leitfaden der Wettbewerbszentrale „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“ (Version 1.1, Stand 02/2026).
Beantworten Sie 4–6 kurze Fragen und sehen Sie in 60 Sekunden, ob Ihr KI-Inhalt gekennzeichnet werden muss. Kostenlos, anonym, ohne Registrierung – mit konkreter Kennzeichnungs-Anleitung bei roter Ampel.
Häufige Fragen zum Start
Muss wirklich jedes KI-Bild gekennzeichnet werden? Nein. Entscheidend ist die Täuschungseignung aus Sicht Ihrer Zielgruppe: Kann ein durchschnittlicher Betrachter den Inhalt fälschlich für echt halten? Erkennbar fiktive Illustrationen und offenkundig surreale Motive sind nicht erfasst – das fotorealistische KI-Model, die geklonte Stimme oder das virtuell möblierte Wohnungsfoto dagegen schon.
Was droht bei einem Verstoß? Die KI-VO sieht Bußgelder vor. Zusätzlich können Verstöße unlauterer Wettbewerb sein – dann drohen Unterlassungsansprüche und Abmahnungen durch Mitbewerber und klagebefugte Verbände wie die Wettbewerbszentrale, die das Thema bereits mit einem eigenen Leitfaden begleitet.
Was passiert mit meinen Angaben? Der kostenlose Check funktioniert ohne E-Mail-Adresse und ohne Registrierung; verarbeitet werden nur Ihre Antworten und – bei der optionalen KI-Feinprüfung – Ihre Beschreibung. Das Ergebnis erscheint ausschließlich auf der Seite.
Sie haben Fragen zum neuen Tool oder einen komplexeren Fall – etwa eine Kampagne mit AI Models oder einen KI-Avatar? Sprechen Sie uns an – wir sind sieben Tage die Woche erreichbar.