Creditreform-Bonität verbessern: Ein Beispiel aus der Praxis

Creditreform-Bonität verbessern – Symbolbild BonitätsbewertungEine negative Bonitätseinstufung kann erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen mit sich bringen.

Doch nicht immer sind solche Bewertungen gerechtfertigt, insbesondere wenn sie auf überholten oder rechtlich nicht mehr zulässigen Daten beruhen.
Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis zeigt, wie wichtig eine rechtzeitige rechtliche Überprüfung der zugrundeliegenden Daten für die Bonitätsbewertung ist.

Der Praxisfall

Ein mittelständisches Unternehmen wurde auf Basis veralteter Insolvenzdaten weiterhin als hohes Risiko eingestuft, obwohl es seine finanziellen Schwierigkeiten längst überwunden hatte. Diese Bewertung beruhte auf Daten, die nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hätten gelöscht werden müssen.

Rechtlicher Kontext

Die DSGVO fordert, dass personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dies umfasst auch Daten aus Insolvenzverfahren, die nach Abschluss nicht weiter für die Bewertung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden dürfen.
Die Rechtsprechung, unter anderem Urteile des Europäischen Gerichtshofs und deutscher Oberlandesgerichte, bestätigt, dass die Fortführung der Datenverarbeitung über die gesetzlich vorgesehenen Fristen hinaus nicht zulässig ist.

Intervention und Ergebnis durch LHR

Unser Team griff diese rechtlichen Aspekte auf und intervenierte erfolgreich bei der Creditreform. Durch die rechtliche Auseinandersetzung konnte die Neubewertung der Bonität erreicht werden.
Diese verbesserte den Bonitätsindex des Mandanten erheblich und korrigierte die Ausfallwahrscheinlichkeit auf ein realistisches Maß.

„Vorher-Nachher“


Bedeutung für die Praxis

Der Unterscheid in der Punktebewertung mag auf den ersten Blick nicht groß erscheinen. In der Praxis ist der Schritt von fast einer „4“ zu einer (wenn auch schlechten) „2“ jedoch ein Gamechanger: Leasingverträge gehen wieder, Zahlungsfristen und Kredite werden wieder gewährt.
Dieses Beispiel verdeutlicht die Bedeutung einer genauen Überwachung der Datenverarbeitungspraktiken und der rechtzeitigen rechtlichen Intervention, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Für Unternehmen empfiehlt es sich, regelmäßig zu überprüfen, ob die über sie gespeicherten Daten noch aktuell und rechtlich zulässig sind.

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LHR-Praxisfall

Fehlerhafter Eintrag gelöscht – Bonitätsindex auf 283 Punkte korrigiert, Insolvenz abgewendet

Dass eine rechtliche Intervention auch in existenzbedrohenden Konstellationen wirkt, zeigt ein weiterer Fall aus unserer Praxis: Nach Löschung eines fehlerhaften Creditreform-Eintrags wurde der Bonitätsindex auf 283 Punkte korrigiert – und eine drohende Insolvenz abgewendet. Zum ausführlichen Fallbericht

Fazit

Die Korrektur einer Bonitätseinstufung kann tiefgreifende positive Auswirkungen für betroffene Unternehmen haben.
LHR unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen und Ihre Daten gemäß den aktuellen rechtlichen Standards verarbeiten zu lassen. Lesen Sie dazu hier mehr:

Häufige Fragen zur Verbesserung der Creditreform-Bonität

Kann man den Creditreform-Bonitätsindex wirklich verbessern?+
Ja – allerdings nicht, indem man pauschal eine bessere Bewertung verlangt. Erfolgversprechend ist die präzise Prüfung, ob die zugrunde liegenden Daten richtig, vollständig, aktuell und rechtlich zulässig gespeichert sind. Sind Einträge veraltet, fehlerhaft oder hätten sie nach DSGVO und BDSG längst gelöscht werden müssen, besteht ein Anspruch auf Berichtigung bzw. Löschung – und in der Folge auf Neuberechnung des Index.
Wie lange darf die Creditreform Daten zu einer überwundenen Insolvenz speichern?+
Nur so lange, wie die Speicherung für den Zweck der Bonitätsbewertung erforderlich ist. Der Europäische Gerichtshof hat den Auskunfteien hier enge Grenzen gezogen: Daten aus abgeschlossenen Insolvenzverfahren dürfen nicht zeitlich unbegrenzt für die Kreditwürdigkeitsbewertung herangezogen werden. Werden gesetzliche Speicher- und Löschfristen überschritten, ist die weitere Verarbeitung unzulässig.
Wie erfahre ich, was die Creditreform über mein Unternehmen gespeichert hat?+
Über eine Eigenauskunft – entweder über das Portal meine.creditreform.de oder per Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO. Wichtig: Nur die Eigenauskunft enthält die vollständige Inkassohistorie und die Scoredetails. Die Firmenauskunft, die Geschäftspartner kaufen, zeigt diese Angaben nicht.
Was kostet die Prüfung meiner Creditreform-Auskunft?+
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