
Doch nicht immer sind solche Bewertungen gerechtfertigt, insbesondere wenn sie auf überholten oder rechtlich nicht mehr zulässigen Daten beruhen.
Ein Fallbeispiel aus unserer Praxis zeigt, wie wichtig eine rechtzeitige rechtliche Überprüfung der zugrundeliegenden Daten für die Bonitätsbewertung ist.
Der Praxisfall
Ein mittelständisches Unternehmen wurde auf Basis veralteter Insolvenzdaten weiterhin als hohes Risiko eingestuft, obwohl es seine finanziellen Schwierigkeiten längst überwunden hatte. Diese Bewertung beruhte auf Daten, die nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hätten gelöscht werden müssen.
Rechtlicher Kontext
Die DSGVO fordert, dass personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Dies umfasst auch Daten aus Insolvenzverfahren, die nach Abschluss nicht weiter für die Bewertung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden dürfen.
Die Rechtsprechung, unter anderem Urteile des Europäischen Gerichtshofs und deutscher Oberlandesgerichte, bestätigt, dass die Fortführung der Datenverarbeitung über die gesetzlich vorgesehenen Fristen hinaus nicht zulässig ist.
Intervention und Ergebnis durch LHR
Unser Team griff diese rechtlichen Aspekte auf und intervenierte erfolgreich bei der Creditreform. Durch die rechtliche Auseinandersetzung konnte die Neubewertung der Bonität erreicht werden.
Diese verbesserte den Bonitätsindex des Mandanten erheblich und korrigierte die Ausfallwahrscheinlichkeit auf ein realistisches Maß.
„Vorher-Nachher“
Bedeutung für die Praxis
Der Unterscheid in der Punktebewertung mag auf den ersten Blick nicht groß erscheinen. In der Praxis ist der Schritt von fast einer „4“ zu einer (wenn auch schlechten) „2“ jedoch ein Gamechanger: Leasingverträge gehen wieder, Zahlungsfristen und Kredite werden wieder gewährt.
Dieses Beispiel verdeutlicht die Bedeutung einer genauen Überwachung der Datenverarbeitungspraktiken und der rechtzeitigen rechtlichen Intervention, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Für Unternehmen empfiehlt es sich, regelmäßig zu überprüfen, ob die über sie gespeicherten Daten noch aktuell und rechtlich zulässig sind.
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Warum nicht gleich so?
LHR-Praxisfall
Fehlerhafter Eintrag gelöscht – Bonitätsindex auf 283 Punkte korrigiert, Insolvenz abgewendet
Dass eine rechtliche Intervention auch in existenzbedrohenden Konstellationen wirkt, zeigt ein weiterer Fall aus unserer Praxis: Nach Löschung eines fehlerhaften Creditreform-Eintrags wurde der Bonitätsindex auf 283 Punkte korrigiert – und eine drohende Insolvenz abgewendet. Zum ausführlichen Fallbericht
Fazit
Die Korrektur einer Bonitätseinstufung kann tiefgreifende positive Auswirkungen für betroffene Unternehmen haben.
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- LHR-Praxisfall: Bonitätsindex auf 283 Punkte korrigiert, Insolvenz abgewendet
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- LG Bamberg erklärt SCHUFA-Scoring für rechtswidrig
Häufige Fragen zur Verbesserung der Creditreform-Bonität
Kann man den Creditreform-Bonitätsindex wirklich verbessern?+
Wie lange darf die Creditreform Daten zu einer überwundenen Insolvenz speichern?+
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