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Kontosperre bei Amazon, Instagram, YouTube & Co.

Konto gesperrt? So holen Sie es zurück.

Verkäuferkonto deaktiviert, Instagram-Kanal weg, Guthaben eingefroren, und die Begründung ist ein einziger Satz. So dürfen Plattformen in aller Regel nicht sperren. Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Sperre angreifbar ist. Wir erzwingen die Freischaltung, notfalls per einstweiliger Verfügung.

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Thomas Herro, LL.M., Partner bei LHR Rechtsanwälte
Thomas Herro, LL.M.
Partner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Führt seit Jahren Verfügungs- und Hauptsacheverfahren gegen Amazon und andere Plattformen und kennt den Marktplatz aus Händlersicht.

Die wichtigste Frist steht in keiner Sperrmitteilung: Für eine einstweilige Verfügung bleibt als Faustregel etwa ein Monat ab Kenntnis der Sperre.

Bei welchen Plattformen wir Konten freischalten

Der Plattformname wechselt, das Muster nicht: Das Konto ist über Nacht weg, die Mitteilung verweist pauschal auf „Richtlinien“, der Einspruch wird binnen Minuten abgelehnt. Wir vertreten Händler, Unternehmen und Creator unter anderem bei

Was Plattformen bei einer Sperre dürfen und was nicht

Eine Plattform darf Konten sperren, aber nicht nach Belieben. Für gewerbliche Nutzer verlangt die P2B-Verordnung, dass eine Einschränkung oder Aussetzung spätestens mit ihrem Wirksamwerden begründet und eine endgültige Kündigung mindestens 30 Tage vorher angekündigt wird (Art. 4 VO (EU) 2019/1150). Der Digital Services Act verlangt eine klare, konkrete Begründung und ein Beschwerdeverfahren, in dem nicht nur eine Maschine entscheidet (Art. 17 und 20 DSA).

Der Bundesgerichtshof hat schon 2021 entschieden, dass Facebook ein Konto nur sperren darf, wenn der Nutzer vorher über den Grund informiert wird und Gelegenheit zur Stellungnahme erhält (BGH, Urteile vom 29.07.2021, III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Bei marktmächtigen Plattformen wie Amazon, Google oder Meta kommt das Kartellrecht hinzu: Eine grundlose Sperre kann ein Missbrauch von Marktmacht sein. Darauf stützen wir einen Großteil unserer Eilverfahren.

Ein Satz wie „Ihr Konto scheint mit einem anderen Konto in Verbindung zu stehen“ erfüllt diese Anforderungen in aller Regel nicht. Genau das macht die Sperre angreifbar.

Die ersten Tage nach der Sperre

  • Alles sichern. Sperrmitteilung, jede Antwort der Plattform, Screenshots vom Konto und von Ihren Umsätzen der letzten Monate. Das ist später die Grundlage für Eilantrag und Schadensersatz.
  • Nicht vorschnell einräumen. Ein hastig geschriebener Einspruch oder Maßnahmenplan, der Verstöße zugibt, die es nicht gab, wird Ihnen vor Gericht entgegengehalten.
  • Kein Ersatzkonto anlegen. Ein neues Konto ist bei fast allen Plattformen selbst ein Sperrgrund und schwächt Ihre Position.
  • Das Geschäft weiterführen. Bei Marktplätzen offene Bestellungen erfüllen, Retouren annehmen, Kundenanfragen beantworten. Sonst liefern Sie den zweiten Sperrgrund gleich mit.
  • Die Monatsfrist im Blick behalten. Wer wochenlang mit dem Support korrespondiert, verliert die Dringlichkeit und damit den schnellsten Weg zurück.

So gehen wir vor

  1. Konto-Check ausfüllenSieben Fragen zu Plattform, Maßnahme und Begründung, die Sperrmitteilung laden Sie einfach hoch. Die Ampel sehen Sie sofort: Ist die Sperre angreifbar, und reicht die Zeit noch für ein Eilverfahren?
  2. Bericht per E-MailAngriffspunkte, nötige Unterlagen und der richtige nächste Schritt, kostenlos. Hinter der Standardformulierung steckt fast immer ein konkreter Auslöser; den benennt der Bericht.
  3. Aufforderung und BeschwerdeEin anwaltliches Schreiben mit Frist, gestützt auf P2B-Verordnung, DSA und Vertragsrecht, häufig flankiert von der förmlichen Beschwerde nach Art. 20 DSA. Oft genügt das bereits.
  4. Einstweilige VerfügungReagiert die Plattform nicht, beantragen wir die Freischaltung bei Gericht. Bei einer unberechtigten Sperre trägt die Plattform die Kosten.

Danach geht es um das, was die Sperre gekostet hat: einbehaltenes Guthaben, blockierte Bestände und entgangener Gewinn.

LHR-Praxisfall

Eine Woche vom Antrag bis zum Beschluss

Meta hatte das Instagram-Konto eines Journalisten mit 70.000 Followern zum zweiten Mal deaktiviert und jede Überprüfung ausgeschlossen. Das LG Frankfurt am Main untersagte Meta die Sperre, die Datenlöschung und die Entfernung gemeldeter Beiträge (Beschluss vom 02.10.2026, 2-06 O 341/26).

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Die Partner von LHR Rechtsanwälte in Köln
Die Partner von LHR Rechtsanwälte in Köln. Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, vielfach ausgezeichnet, 7 Tage die Woche erreichbar.

Häufige Fragen

Muss ich erst den Einspruch bei der Plattform abwarten?

Nein. Der Einspruch kann parallel laufen. Wer erst die Antwort des Supports abwartet, riskiert die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung, die als Faustregel nach etwa einem Monat ab Kenntnis der Sperre verbraucht ist.

Wie schnell kann ein gesperrtes Konto wieder freigeschaltet werden?

Häufig genügt ein anwaltliches Schreiben. Wenn nicht, entscheiden Gerichte über Eilanträge oft innerhalb weniger Tage; im Instagram-Fall vor dem LG Frankfurt lag zwischen Antrag und Beschluss eine Woche.

Bekomme ich eingefrorenes Guthaben zurück?

Ja, soweit die Plattform kein berechtigtes Sicherungsinteresse mehr hat. Amazon etwa behält Guthaben nach einer Deaktivierung regelmäßig 90 Tage ein. Danach lässt sich die Auszahlung durchsetzen, im Eilfall auch gerichtlich.

Die Plattform sitzt in Irland oder Luxemburg. Kann ich trotzdem in Deutschland klagen?

In aller Regel ja. Deutsche Gerichte haben in unseren Verfahren gegen Meta, Google und Amazon ihre Zuständigkeit bejaht. Welches Gericht im Einzelfall das richtige ist, prüfen wir vorab.

Hilft das auch bei privaten Konten?

Ja. Der Anspruch auf eine begründete Entscheidung und eine Anhörung gilt auch für private Nutzer. Die stärksten Hebel, P2B-Verordnung und Kartellrecht, greifen aber vor allem bei gewerblich genutzten Konten.

Gibt es eine Erfolgsgarantie?

Nein. Ob eine Plattform freischaltet, entscheidet sie selbst oder am Ende ein Gericht. Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten berufsrechtlich zudem nicht gestattet (§ 49b BRAO).

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Der Konto-Check zeigt in wenigen Minuten, ob die Sperre angreifbar ist. Kosten entstehen erst, wenn Sie etwas beauftragen.

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