Darf Amazon ohne Begründung sperren? Was Art. 4 P2B-VO und Art. 17 DSA verlangen

Die P2B-Verordnung und der Digital Services Act zwingen Amazon, Tatsachen zu nennen. Wer die Begründung einfordert, statt sie zu erraten, verändert das Kräfteverhältnis. Teil 2 unserer Serie zur Amazon-Kontosperrung.

„Wir haben festgestellt, dass Sie gegen unsere Richtlinien verstoßen haben.“ Dieser Satz steht in den meisten Deaktivierungsmitteilungen, die Amazon versendet. Er benennt keinen Zeitpunkt, kein Angebot, keine Handlung. Fragt der Händler nach, folgt häufig ein zweiter Baustein: „Nähere Angaben können wir Ihnen aus Sicherheitsgründen nicht machen.“

Beides klingt endgültig. Beides ist rechtlich angreifbar. Denn Amazon unterliegt als Online-Vermittlungsdienst und als sehr große Online-Plattform zwei europäischen Verordnungen, die genau diese Art der Kommunikation untersagen.

Darf Amazon ein Verkäuferkonto ohne Begründung sperren?

Nein. Die Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) verpflichtet Amazon, jede Einschränkung oder Aussetzung eines Verkäuferkontos spätestens mit ihrem Wirksamwerden zu begründen und jede Beendigung mindestens 30 Tage vorher anzukündigen (Art. 4 Abs. 1 und 2 P2B-VO). Die Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) verlangt in Art. 17 für jede Aussetzung oder Beendigung eines Nutzerkontos eine klare und spezifische Begründung. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, die Amazon eine Sperrung „jederzeit“ und „nach eigenem Ermessen“ erlaubt, ändert daran nichts: Bedingungen, die den Anforderungen der P2B-Verordnung nicht entsprechen, sind nichtig (Art. 3 Abs. 3 P2B-VO).

Die Sperrung ohne Begründung ist damit nicht nur ein Ärgernis, sondern ein Rechtsverstoß, den Amazon selbst zu verantworten hat. Das ist der Ausgangspunkt jeder Reaktion. Wer den Sperrgrund nicht kennt, kann keinen brauchbaren Maßnahmenplan schreiben. Wer ihn errät und dabei etwas einräumt, verschlechtert seine Lage. Der erste Schritt lautet deshalb nicht „Einspruch einlegen“, sondern „Begründung verlangen“. Welche Sperrgründe überhaupt in Betracht kommen und woran man sie erkennt, zeigt Teil 1 dieser Serie.

Was muss in der Begründung stehen?

Die Begründung muss die konkreten Tatsachen oder Umstände enthalten, die zur Entscheidung geführt haben, einschließlich des Inhalts von Meldungen Dritter, und sie muss angeben, auf welchen in den Nutzungsbedingungen genannten Grund Amazon sich stützt (Art. 4 Abs. 5 P2B-VO). Der DSA ergänzt diese Liste um die Art der Beschränkung, die Information, ob die Entscheidung automatisiert getroffen wurde, die konkrete Vertragsklausel, gegen die verstoßen worden sein soll, und einen Hinweis auf die verfügbaren Rechtsbehelfe (Art. 17 Abs. 3 DSA). Die Begründung muss klar, leicht verständlich, präzise und so spezifisch sein, wie es nach den Umständen vernünftigerweise möglich ist (Art. 17 Abs. 4 DSA).

Gemessen daran ist der übliche Amazon-Text keine Begründung, sondern das Fehlen einer. Eine Tatsache wäre: „Am 14.08.2026 wurden für die ASIN B0XXXXXXX 27 Rezensionen von Konten abgegeben, die über dieselbe Bankverbindung wie Ihr Verkäuferkonto verfügen.“ Ein Umstand wäre: „Der Rechteinhaber X hat am 02.09.2026 unter der Beschwerde-ID Y die Angebote Z als Fälschung gemeldet.“ Der Satz „Wir haben festgestellt, dass Sie möglicherweise gegen die Richtlinien zu Kundenrezensionen verstoßen haben“ ist weder das eine noch das andere. Er ist die Behauptung, dass es Tatsachen gebe, ohne sie zu nennen.

Der Unterschied ist nicht akademisch. Erst die Tatsache macht den Vorwurf überprüfbar. Erst die genannte Vertragsklausel macht erkennbar, ob Amazon sich auf einen Grund stützt, der in den Nutzungsbedingungen überhaupt vorgesehen ist. Und erst die Angabe, ob ein Algorithmus entschieden hat, erklärt, warum die Sperre den Händler ohne jede Vorgeschichte trifft.

Die Begründung muss auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen

Art. 4 Abs. 1 P2B-VO verlangt die Übermittlung auf einem dauerhaften Datenträger. Eine E-Mail genügt, eine Meldung im Kontozustand, die nach Wiederfreischaltung verschwindet, nicht ohne Weiteres. Sichern Sie deshalb jede Mitteilung als Datei mit Zeitstempel. Das Argument „Amazon hat mir das nie geschrieben“ ist nur so gut wie der Beleg dafür.

Wann darf Amazon die Tatsachen zurückhalten?

In zwei Fällen: wenn Amazon einer gesetzlichen Pflicht unterliegt, die Tatsachen nicht zu nennen, oder wenn Amazon nachweisen kann, dass der Händler wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat (Art. 4 Abs. 5 Satz 2 P2B-VO). Beides sind Ausnahmen, deren Voraussetzungen Amazon darlegen muss, nicht der Händler. „Aus Sicherheitsgründen“ ist keine gesetzliche Pflicht. Und ein erstmaliger, nicht näher bezeichneter Verstoß ist keine Wiederholung.

Der DSA kennt eine weitere Einschränkung: Die Begründungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 DSA gilt nicht, wenn es sich um irreführende kommerzielle Inhalte in großem Umfang handelt. Gemeint sind Spam-Konten und Massenfälschungen, nicht Händler, die seit Jahren mit stabilen Kennzahlen verkaufen. Amazon beruft sich auf diese Ausnahme selten ausdrücklich, weil sie zu einem Vortrag verpflichten würde, den die Plattform gerade vermeiden will.

Eine Vorwarnung schuldet Amazon bei einer Aussetzung nach der P2B-Verordnung nicht, wohl aber nach dem DSA, wenn die Sperre damit begründet wird, dass der Händler häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitgestellt habe: Eine solche Aussetzung darf nur nach vorheriger Warnung und für einen angemessenen Zeitraum erfolgen (Art. 23 Abs. 1 DSA). Die sofortige, unbefristete Deaktivierung wegen angeblicher Fälschungen oder Rechtsverletzungen kollidiert mit dieser Vorgabe regelmäßig.

Wie fordere ich die Begründung ein?

Schriftlich, unter Bezug auf Art. 4 Abs. 5 P2B-VO und Art. 17 Abs. 3 DSA, mit kurzer Frist und der Bitte, die Antwort im internen Beschwerdemanagement nach Art. 11 P2B-VO zu bearbeiten, das Amazon vorhalten muss. Verzichten Sie in diesem Schreiben auf jede inhaltliche Stellungnahme zum Vorwurf, den Sie nicht kennen. Amazon muss Beschwerden zügig und individuell beantworten und das Ergebnis in klarer Sprache mitteilen (Art. 11 Abs. 2 P2B-VO). Eine erneute Textbaustein-Antwort ist dann nicht das Ende des Weges, sondern ein weiterer dokumentierter Verstoß.

Das Schreiben sollte drei Dinge enthalten. Den Sachverhalt, wie er sich aus Ihrer Sicht darstellt: Datum der Mitteilung, ihr Wortlaut, das Fehlen jeder konkreten Angabe. Die Rechtsgrundlagen, aus denen sich Amazons Pflicht ergibt. Und die konkrete Aufforderung: Tatsachen, Vertragsklausel, Angabe zur automatisierten Entscheidung, Inhalt etwaiger Meldungen Dritter. Wer die Beschwerde-ID eines Rechteinhabers kennt, verlangt zusätzlich dessen Kontaktdaten, die Amazon bei Schutzrechtsbeschwerden ohnehin bereitstellen soll.

Was Sie nicht tun sollten: den Maßnahmenplan parallel einreichen, „um Zeit zu sparen“. Ein Plan, der Ursachen und Prävention zu einem unbekannten Vorwurf beschreibt, wirkt entweder ahnungslos oder wie ein Eingeständnis auf Verdacht. Beides liest Amazon mit. Beides liest später ein Gericht.

Was passiert, wenn Amazon die Begründung verweigert?

Dann steht der Verstoß fest, und er wirkt auf drei Ebenen. Vertraglich verletzt Amazon eine Pflicht aus dem Nutzungsverhältnis, was die Sperre selbst rechtswidrig machen kann. Kartellrechtlich ist die intransparente Sperre durch ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung ein Indiz für eine unbillige Behinderung nach § 19 GWB; der Bundesgerichtshof hat Amazons Stellung nach § 19a GWB bestätigt, wie wir in unserem Beitrag zur BGH-Entscheidung beschrieben haben. Und nach Art. 54 DSA haben Nutzer ein eigenes Recht auf Ersatz der Schäden, die ihnen durch Verstöße des Anbieters gegen den DSA entstanden sind.

Deutsche Gerichte haben Sperren ohne Begründung im Eilverfahren untersagt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Amazon aufgegeben, es zu unterlassen, das Verkäuferkonto ohne Begründung und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme zu deaktivieren; die Einzelheiten finden Sie in unserem Beitrag zur Entscheidung des LG Frankfurt. Das Landgericht Hildesheim (Beschluss vom 26.06.2019, Az. 3 O 179/19) hatte zuvor ebenso entschieden, dazu unser Bericht aus dem Verfahren. Für ein Kindle-Direct-Publishing-Konto hat das Landgericht Düsseldorf 2026 eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen. Die Begründungspflicht ist in all diesen Verfahren nicht Nebensache, sondern der Kern des Vorwurfs an Amazon.

Neben dem Gerichtsweg eröffnet der DSA zwei weitere Adressen: die Beschwerde beim Koordinator für digitale Dienste, in Deutschland die Bundesnetzagentur (Art. 53 DSA), und die außergerichtliche Streitbeilegung durch zertifizierte Stellen (Art. 21 DSA). Die P2B-Verordnung sieht ihrerseits eine Mediation vor (Art. 12 P2B-VO). Wann welcher Weg sinnvoll ist, behandelt Teil 7 dieser Serie. Die Einordnung in das Gesamtbild aus Vertrags-, Kartell- und Plattformrecht finden Sie auf der Themenseite Amazon-Verkäuferkonto gesperrt.

Aus der LHR-Praxis

Die Antwort, die Amazon auf ein Begründungsverlangen schickt, ist fast immer dieselbe: eine Wiederholung der Richtlinie, ein Hinweis auf den Maßnahmenplan, kein einziges Datum. Für den Händler ist das frustrierend. Für den Antrag auf einstweilige Verfügung ist es Anlage 1. Denn nichts belegt die fehlende Begründung besser als Amazons eigene Weigerung, sie nachzuliefern, nachdem sie ausdrücklich und unter Nennung der Norm verlangt wurde.

Die LHR-Serie zur Amazon-Kontosperrung

Zehn Beiträge an zehn Tagen, jeder beantwortet eine Frage, die Händlern nach der Deaktivierung gestellt wird oder die sie sich selbst stellen:

  1. Die sieben häufigsten Gründe für eine Deaktivierung
  2. Darf Amazon ohne Begründung sperren? (dieser Beitrag)
  3. „Verknüpftes Konto“: Wenn Amazon eine Verbindung behauptet, die es nicht gibt [folgt am 08.09.]
  4. Amazon-Maßnahmenplan: Sieben Fehler, die eine Freischaltung verhindern [folgt am 09.09.]
  5. Welche Fristen gelten bei einer Amazon-Kontosperrung? [folgt am 10.09.]
  6. Amazon behält Guthaben ein: Wann die Auszahlung verlangt werden kann [folgt am 11.09.]
  7. Beschwerde, Mediation, Streitbeilegung: Die außergerichtlichen Wege [folgt am 12.09.]
  8. Einstweilige Verfügung gegen Amazon: Voraussetzungen, Ablauf, Risiken [folgt am 13.09.]
  9. Was eine Amazon-Kontosperrung kostet, und was die Gegenwehr [folgt am 14.09.]
  10. Anwalt bei Amazon-Kontosperrung: Sechs Signale [folgt am 15.09.]

Amazon hat Ihr Konto gesperrt und nennt keine Tatsachen?

Wir formulieren das Begründungsverlangen nach P2B-Verordnung und DSA, setzen Amazon eine Frist und bereiten parallel den nächsten Schritt vor, falls die Antwort erneut aus Textbausteinen besteht. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden. Mehr dazu auf unserer Seite Amazon-Konto entsperren lassen.

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Häufige Fragen zur Amazon-Sperrung ohne Begründung

Reicht „Verstoß gegen unsere Richtlinien“ als Begründung aus?+
Nein. Die P2B-Verordnung verlangt die konkreten Tatsachen oder Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, und der DSA zusätzlich die verletzte Vertragsklausel, die Art der Beschränkung und die Angabe, ob automatisiert entschieden wurde. Ein Verweis auf „Richtlinien“ ohne Datum, Angebot oder Handlung erfüllt keine dieser Anforderungen. Er ist der Anlass, die Begründung schriftlich einzufordern, nicht der Anlass, einen Maßnahmenplan zu schreiben.
Gilt die P2B-Verordnung überhaupt für Amazon?+
Ja. Sie gilt für Online-Vermittlungsdienste, die gewerblichen Nutzern mit Sitz in der EU angeboten werden, um Waren an Verbraucher in der EU zu vertreiben (Art. 1 Abs. 2 P2B-VO). Der Amazon Marketplace erfüllt diese Merkmale unabhängig davon, dass die Vertragspartnerin ihren Sitz in Luxemburg hat. Der DSA gilt für Amazon zusätzlich als sehr große Online-Plattform, für die die Kommission besondere Pflichten festgelegt hat.
Muss Amazon mich vor einer Sperre warnen?+
Bei einer Beendigung des Kontos muss die Begründung 30 Tage vor dem Wirksamwerden vorliegen, das ist faktisch eine Warnfrist. Bei einer Aussetzung verlangt die P2B-Verordnung keine Vorwarnung, wohl aber die sofortige Begründung. Stützt Amazon die Sperre darauf, dass häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitgestellt wurden, darf sie nach Art. 23 DSA nur nach vorheriger Warnung und für einen angemessenen Zeitraum erfolgen. Unabhängig davon muss jede Sperre verhältnismäßig sein; eine sofortige Vollsperre ohne mildere Mittel ist es oft nicht.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn Amazon nicht begründet?+
Art. 54 DSA gibt Nutzern ein eigenes Recht auf Ersatz der Schäden, die ihnen durch Verstöße des Anbieters gegen den DSA entstanden sind. Daneben kommen vertragliche Schadensersatzansprüche wegen einer unberechtigten Sperre in Betracht. In der Praxis liegt die Hürde nicht im Anspruchsgrund, sondern in der Bezifferung: entgangener Gewinn, Lagerkosten, Werbebudget und Rankingverluste müssen belegt werden. Wer ab dem ersten Tag dokumentiert, hat später die bessere Position.
An wen kann ich mich außer an Amazon wenden?+
An die Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste, die Beschwerden über DSA-Verstöße entgegennimmt, an eine zertifizierte Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA oder an einen Mediator nach Art. 12 P2B-VO. Keiner dieser Wege ersetzt eine einstweilige Verfügung, wenn es eilt, aber jeder erzeugt Akten, die Amazon in einem späteren Verfahren gegen sich hat. Welcher Weg wann sinnvoll ist, erläutern die Teile 7 und 8 dieser Serie.

Weiterführende Informationen


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