
Teil 5 unserer Serie zur Amazon-Kontosperrung.
Nach der Deaktivierung wirkt die Zeit zunächst großzügig. Amazon räumt Wochen für den Einspruch ein, das Guthaben ist ohnehin für Monate blockiert, und jeder abgelehnte Maßnahmenplan lässt sich überarbeiten. Diese Ruhe ist trügerisch. Während der Händler mit Amazon korrespondiert, läuft im Hintergrund eine Frist ab, die Amazon nie erwähnt und die kein Gericht verlängert.
Wer die Fristen kennt, kann entscheiden, statt zu reagieren. Wer sie nicht kennt, stellt nach sechs Wochen fest, dass der schnellste Weg zurück auf den Marketplace verschlossen ist, weil er zu lange auf dem langsamen unterwegs war.
Welche Fristen gelten bei einer Amazon-Kontosperrung?
Nach einer Amazon-Kontosperrung laufen vier Arten von Fristen nebeneinander: die Fristen, die Amazon dem Händler in der Mitteilung setzt; die Fristen, die Amazon selbst nach der P2B-Verordnung und dem Digital Services Act einhalten muss; die Frist für ein gerichtliches Eilverfahren, die mit der Kenntnis von der Sperre zu laufen beginnt und nach etwa einem Monat als verbraucht gilt; und die Verjährungsfristen für Guthaben und Schadensersatz, die Jahre umfassen.
Die kürzeste und folgenreichste ist die dritte. Sie steht in keiner Mitteilung.
| Frist | Wer muss handeln? | Grundlage |
|---|---|---|
| Einspruch, Unterlagen, Maßnahmenplan: von wenigen Tagen bis zu 90 Tagen, je nach Mitteilung | Händler | Amazons Mitteilung |
| Begründung spätestens mit Wirksamwerden der Aussetzung; bei Beendigung 30 Tage vorher | Amazon | Art. 4 Abs. 1, 2 P2B-VO |
| Internes Beschwerdemanagement mindestens sechs Monate nach der Entscheidung zugänglich; Bearbeitung zeitnah | Amazon | Art. 20 Abs. 1, 4 DSA; Art. 11 P2B-VO |
| Außergerichtliche Streitbeilegung: Entscheidung binnen 90 Kalendertagen, bei hochkomplexen Fällen bis 180 | Streitbeilegungsstelle | Art. 21 Abs. 4 DSA |
| Guthaben: Einbehalt regelmäßig 90 Tage nach Deaktivierung, danach Prüfung der Auszahlung | Amazon | Nutzungsbedingungen; Teil 6 dieser Serie |
| Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung: als Faustregel ein Monat ab Kenntnis der Sperre | Händler | §§ 935, 940 ZPO; Rechtsprechung der Oberlandesgerichte |
| Vollziehung einer erlassenen Verfügung: ein Monat ab Zustellung an den Antragsteller | Händler | § 929 Abs. 2 ZPO |
| Verjährung: drei Jahre für vertragliche Ansprüche, fünf Jahre für kartellrechtlichen Schadensersatz | Händler | § 195 BGB; § 33h GWB |
Amazons eigene Fristen: Einspruch, Unterlagen, Guthaben
Amazon setzt in der Deaktivierungsmitteilung meist eine Frist für den Einspruch oder die Einreichung von Unterlagen und kündigt für den Fall des Verstreichens die dauerhafte Deaktivierung an. Diese Fristen sind vertraglich gesetzt, nicht gesetzlich; sie binden den Händler, soweit sie angemessen sind, und sie sind vor allem eines: der Zeitraum, in dem Amazon den Fall überhaupt noch im Einspruchsverfahren bearbeitet. Wer sie verstreichen lässt, verliert nicht sein Recht, aber den einfachsten Kanal.
Zwei Punkte werden dabei unterschätzt. Das Geschäft läuft weiter, obwohl das Konto gesperrt ist: Offene Bestellungen müssen erfüllt, Retouren angenommen, Kundenanfragen beantwortet werden, sonst verschlechtern sich die Kennzahlen zusätzlich und liefern Amazon einen zweiten Sperrgrund. Und die Frist für den Einspruch ist nicht die Frist für den ersten Maßnahmenplan. Amazon liest die erste Einreichung am wohlwollendsten. Sie in den ersten 24 Stunden zu verschicken, um „schnell zu sein“, kostet regelmäßig mehr Zeit, als sie spart, dazu Teil 4 dieser Serie.
Das Guthaben behält Amazon nach einer Deaktivierung regelmäßig für 90 Tage ein, um mögliche Rückerstattungen, Rückbuchungen und A-bis-z-Garantiefälle abzudecken. Nach Ablauf prüft Amazon die Auszahlung, was nicht dasselbe ist wie die Auszahlung. Ob Amazon das Geld länger behalten darf und wann Sie es herausverlangen können, ist Gegenstand von Teil 6.
Welche Fristen muss Amazon einhalten?
Amazon muss eine Einschränkung oder Aussetzung des Kontos spätestens mit ihrem Wirksamwerden begründen und eine Beendigung mindestens 30 Tage im Voraus mit Begründung ankündigen (Art. 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Das interne Beschwerdemanagement muss dem Händler nach dem Digital Services Act mindestens sechs Monate nach der Entscheidung offenstehen, und Beschwerden sind zeitnah, sorgfältig und ohne Willkür zu bearbeiten (Art. 20 Abs. 1 und 4 der Verordnung (EU) 2022/2065). Eine zertifizierte Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung muss binnen 90 Kalendertagen entscheiden, bei hochkomplexen Streitigkeiten binnen 180 (Art. 21 Abs. 4 DSA).
Die 30-Tage-Frist bei Beendigung ist die einzige harte Frist, die das Gesetz Amazon vorgibt, und sie entfällt nur bei gesetzlicher Verpflichtung, zwingendem Grund oder wiederholten, nachweisbaren Verstößen (Art. 4 Abs. 4 P2B-VO). Für die Aussetzung gilt keine Vorlauffrist, wohl aber die sofortige Begründungspflicht, deren Inhalt Teil 2 beschreibt. „Zeitnah“ und „rasch“ sind unbestimmt, aber nicht bedeutungslos: Wer nach drei Wochen ohne inhaltliche Antwort dasteht, kann sich darauf berufen, dass Amazon seine eigenen Pflichten verletzt, und genau das gehört in den Antrag auf einstweilige Verfügung.
Die Frist, die in keiner Mitteilung steht: Dringlichkeit im Eilverfahren
Eine einstweilige Verfügung setzt voraus, dass die Sache eilig ist (§§ 935, 940 ZPO). Diese Dringlichkeit verliert, wer zu lange wartet, und die Oberlandesgerichte gehen nach ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sie nach etwa einem Monat ab Kenntnis der Sperre widerlegt ist; einige Gerichte gestehen bis zu zwei Monate zu, verlassen sollte sich darauf niemand. Die Frist beginnt mit der Deaktivierungsmitteilung, nicht mit der letzten Ablehnung des Maßnahmenplans.
Hier liegt die Falle. Der Händler tut, was Amazon verlangt: Er schreibt einen Plan, wartet eine Woche, überarbeitet, wartet, ruft den Kontozustand-Support an, wartet. Nach fünf Wochen ist klar, dass Amazon nicht einlenkt, und der Anwalt muss erklären, dass ein Eilantrag jetzt riskant ist, weil das Gericht fragen wird, warum er nicht vor vier Wochen gestellt wurde. Ob die Zeit im internen Einspruchsverfahren die Dringlichkeit ausnahmsweise nicht schmälert, entscheiden Gerichte unterschiedlich; ein Argument dafür ist, dass die P2B-Verordnung den internen Weg vorsieht, ein Argument dagegen, dass niemand gezwungen ist, ihn zu Ende zu gehen. Wer darauf setzt, setzt auf eine Einzelfallentscheidung.
Praktisch heißt das: Spätestens in der zweiten Woche nach der Sperre muss die Entscheidung fallen, ob der Fall für ein Eilverfahren geeignet ist. Fällt sie positiv aus, wird der Antrag vorbereitet, während der Einspruch weiterläuft; beides schließt sich nicht aus. Fällt sie negativ aus, ist der Rest Verhandlungssache mit Amazon. Was ein Eilverfahren voraussetzt und wie es abläuft, behandelt Teil 8. Dass es funktioniert, wenn es rechtzeitig kommt, zeigen die Verfügungen des Landgerichts Frankfurt am Main und des Landgerichts Düsseldorf, über die wir berichtet haben.
Nach dem Beschluss: Vollziehung und Zustellung in Luxemburg
Eine erlassene Verfügung muss binnen eines Monats vollzogen werden, gerechnet ab dem Tag, an dem sie dem Antragsteller zugestellt oder verkündet wurde (§ 929 Abs. 2 ZPO). Vollziehung heißt bei einer Unterlassungs- oder Wiederherstellungsverfügung: Zustellung an Amazon im Parteibetrieb. Die Vertragspartnerin der Händler ist die Amazon Services Europe S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, und eine Zustellung dorthin läuft über die europäische Zustellungsverordnung, mit Übersetzung und mit einer Laufzeit, die die Monatsfrist ernsthaft gefährden kann. Wer die Verfügung in der Hand hat, hat sie noch nicht gewonnen.
Deshalb gehören Übersetzung und Zustellweg in die Planung vor dem Antrag, nicht danach. Hat Amazon sich im Verfahren bereits durch deutsche Prozessbevollmächtigte gemeldet, kann an diese zugestellt werden, was Wochen spart. Ist das nicht der Fall, muss die Auslandszustellung am Tag des Beschlusses angestoßen werden. Eine versäumte Vollziehungsfrist macht die Verfügung wirkungslos, unabhängig davon, wie eindeutig sie in der Sache war.
Verjährung: Was auch nach Jahren noch verlangt werden kann
Vertragliche Ansprüche gegen Amazon, etwa auf Auszahlung einbehaltenen Guthabens oder auf Schadensersatz wegen einer unberechtigten Sperre, verjähren in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind und der Händler von den Umständen wusste (§§ 195, 199 BGB). Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 33a GWB verjähren in fünf Jahren (§ 33h GWB). Die Fristen sind lang, die Beweise sind es nicht: Kennzahlen, Umsatzverläufe und Rankingpositionen aus der Zeit vor der Sperre lassen sich nach Monaten nicht mehr rekonstruieren, wenn sie nicht am ersten Tag gesichert wurden.
Verjährung ist damit selten das Problem, Dokumentation fast immer. Wer Schadensersatz erwägt, führt vom Tag der Sperre an ein Verzeichnis: entgangene Umsätze anhand der Vorjahresmonate, Lagerkosten für blockierte FBA-Bestände, laufende Werbekosten ohne Gegenleistung, Kosten für Ersatzkanäle. Den Gesamtrahmen der Ansprüche gegen Amazon beschreibt die Themenseite Amazon-Verkäuferkonto gesperrt.
Aus der LHR-Praxis
Die Dringlichkeit stirbt leise. Kein Schreiben kündigt ihr Ende an, keine Frist steht im Kalender, und Amazon hat kein Interesse, darauf hinzuweisen. Die Händler, die uns in der ersten Woche anrufen, haben alle Optionen. Die, die in der sechsten anrufen, haben noch Ansprüche, aber keinen schnellen Weg mehr, sie durchzusetzen. Der Unterschied zwischen beiden ist kein juristischer. Es ist ein Kalendereintrag.
Die LHR-Serie zur Amazon-Kontosperrung
Zehn Beiträge an zehn Tagen, jeder beantwortet eine Frage, die Händlern nach der Deaktivierung gestellt wird oder die sie sich selbst stellen:
- Die sieben häufigsten Gründe für eine Deaktivierung
- Darf Amazon ohne Begründung sperren?
- „Verknüpftes Konto“: Wenn Amazon eine Verbindung behauptet, die es nicht gibt
- Amazon-Maßnahmenplan: Sieben Fehler, die eine Freischaltung verhindern
- Welche Fristen gelten bei einer Amazon-Kontosperrung? (dieser Beitrag)
- Amazon behält Guthaben ein: Wann die Auszahlung verlangt werden kann [folgt am 11.09.]
- Beschwerde, Mediation, Streitbeilegung: Die außergerichtlichen Wege [folgt am 12.09.]
- Einstweilige Verfügung gegen Amazon: Voraussetzungen, Ablauf, Risiken [folgt am 13.09.]
- Was eine Amazon-Kontosperrung kostet, und was die Gegenwehr [folgt am 14.09.]
- Anwalt bei Amazon-Kontosperrung: Sechs Signale [folgt am 15.09.]
Ihr Konto ist seit einigen Tagen gesperrt und Sie wissen nicht, wie viel Zeit Ihnen bleibt?
Wir sagen Ihnen, welche Fristen in Ihrem Fall laufen, ob ein Eilverfahren noch in Betracht kommt und was bis zur Entscheidung darüber parallel bei Amazon geschehen sollte. Eine erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel binnen 24 Stunden. Mehr auf unserer Seite Amazon-Konto entsperren lassen.
Häufige Fragen zu Fristen bei der Amazon-Kontosperrung
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen die Kontosperrung?+
Wie schnell muss Amazon auf meinen Einspruch antworten?+
Zählt die Zeit im Amazon-Einspruchsverfahren gegen die Dringlichkeit?+
Wann bekomme ich mein Guthaben ausgezahlt?+
Wie lange kann ich Schadensersatz wegen einer unberechtigten Sperre verlangen?+
Weiterführende Informationen
- Themenseite: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt – Was tun?
- Teil 2: Darf Amazon ohne Begründung sperren?
- Teil 4: Amazon-Maßnahmenplan – sieben Fehler
- LG Frankfurt: Amazon missbraucht seine Marktmacht durch grundlose Kontosperrung
- LG Düsseldorf: Einstweilige Verfügung gegen Amazon (KDP)
- Unsere Erfolge
