Kreditlimit gekündigt, Leasing abgelehnt: Liegt es an Creditreform?

Unternehmer liest besorgt einen Brief, die Hand an der Stirn, daneben „Kreditlinie gekündigt? Liegt es an Creditreform?“Der Lieferant verlangt plötzlich Vorkasse, die Leasinggesellschaft lehnt ab, der Warenkreditversicherer streicht ein Limit. Hinter solchen Signalen kann eine schlechte Bewertung bei einer Wirtschaftsauskunftei wie Creditreform stecken. Woran Sie das erkennen, was in der Auskunft steht und was Sie jetzt tun sollten.

Die meisten Unternehmen erfahren von einer verschlechterten Bonität nicht von der Auskunftei, sondern von ihren Geschäftspartnern. Eine knappe E-Mail aus der Buchhaltung des Lieferanten: Ab sofort nur noch gegen Vorkasse. Ein Anruf des Autohauses: Der Leasingantrag für den neuen Firmenwagen ist leider nicht durchgegangen. Begründet wird das selten.

Nicht jede dieser Absagen hat mit einer Auskunftei zu tun. In unserer Beratung sehen wir aber regelmäßig, dass am Anfang einer solchen Kette eine Wirtschaftsauskunft steht, die das Unternehmen schlechter darstellt, als es tatsächlich dasteht. Ist die Auskunft falsch oder veraltet, lässt sich das korrigieren, sobald Sie wissen, was dort steht.

Welche Warnsignale deuten auf ein Bonitätsproblem hin?

Typisch ist, dass Geschäftspartner ihre Konditionen verschärfen, ohne dass sich an Ihrer Zahlungsmoral etwas geändert hat. Diese Signale sollten Sie ernst nehmen:

Keines dieser Signale beweist, dass eine Auskunftei die Ursache ist. Lieferanten ändern ihre Risikopolitik, Banken reagieren auf die Lage einer Branche, manchmal steckt eine strittige Rechnung dahinter. Treten mehrere Signale in kurzer Zeit auf, sollten Sie aber die eigene Wirtschaftsauskunft prüfen.

Zur Warenkreditversicherung: Viele Lieferanten sichern ihre Forderungen bei einem Kreditversicherer ab, der für jeden Abnehmer ein Limit festlegt. Sinkt dieses Limit, verlangt der Lieferant für den ungesicherten Teil oft Vorkasse. Wie der Versicherer bewertet und ob Auskunfteidaten einfließen, erfahren Sie als Abnehmer meist nicht direkt.

Was enthält die Creditreform-Auskunft zum Kreditlimit?

Die Creditreform-Wirtschaftsauskunft enthält ein ausdrücklich so bezeichnetes „Kreditlimit“ als Empfehlung an den Anfragenden. In der Muster-Wirtschaftsauskunft der Creditreform (Stand August 2024) heißt es dazu, das Kreditlimit beruhe auf der Einschätzung von Creditreform und bezeichne den „empfohlenen Vorschlagswert für die Einrichtung einer Kreditlinie zum angefragten Debitor“. Als Einsatzgebiet der Auskunft nennt Creditreform dort ausdrücklich die „Festlegung von Zahlungszielen oder Kreditlimiten für Neu- und Bestandskunden“.

Wer bei Creditreform eine Auskunft über Sie einholt, bekommt also nicht nur eine Note, sondern einen konkreten Betrag vorgeschlagen. Sinkt dieser Vorschlagswert, kann das die Kreditlinie beeinflussen, die Ihnen ein Lieferant einräumt.

Daneben enthält die Auskunft unter anderem:

Zahlungsweise und Krediturteil haben für den Index besonderes Gewicht. Im Creditreform-Flyer zum Bonitätsindex (Stand Januar 2024) stehen sie in der schematischen Darstellung der Gewichtung mit jeweils 25 Prozent an der Spitze aller Risikofaktoren. Derselbe Flyer empfiehlt den Kunden der Creditreform „bei hohen Werten zusätzliche Sicherheiten“. Betroffene erleben das als Vorkasse-Forderung.

Warum bemerken Unternehmen die Verschlechterung oft nicht?

Weil die Auskunft vom Geschäftspartner abgerufen wird, nicht von Ihnen. Eine Änderung Ihres Bonitätsindex bekommen Sie nur mit, wenn Sie Ihre Daten selbst überwachen; Creditreform bietet dafür ein kostenpflichtiges Monitoring an.

Die Folgen verteilen sich im Unternehmen: Der Einkauf bemerkt die Vorkasse, die Geschäftsführung den abgelehnten Leasingantrag, die Buchhaltung das kürzere Zahlungsziel. Jedes Ereignis wirkt für sich wie ein Einzelfall, und Absagen werden selten begründet. Viele Unternehmen merken deshalb erst spät, dass nicht ihr Angebot das Problem war, sondern die Daten über sie.

Welche Auskunfteien kommen in Betracht?

Creditreform verfügt nach eigenen Angaben über 4,8 Millionen Datensätze zu deutschen Unternehmen. Es gibt aber weitere Anbieter. Die CRIF GmbH bietet ebenfalls Informationen zur Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit von Firmen und Privatpersonen an. Bei natürlichen Personen, also bei Einzelunternehmern, Freiberuflern oder Geschäftsführern, die persönlich bürgen, kann auch die SCHUFA eine Rolle spielen.

Welche Auskunftei ein Lieferant, eine Leasinggesellschaft oder ein Versicherer nutzt, ist von außen nicht erkennbar. Fordern Sie deshalb nicht nur bei Creditreform, sondern auch bei CRIF eine Eigenauskunft an, bei Personenunternehmen auch bei der SCHUFA.

Was dürfen Sie den Geschäftspartner fragen?

Fragen dürfen Sie immer, und es lohnt sich. Einen allgemeinen Anspruch darauf, dass ein Lieferant seine Umstellung auf Vorkasse begründet, haben Sie in der Regel nicht. Eine direkte Nachfrage lohnt sich trotzdem. Fragen Sie konkret:

Sind Sie als natürliche Person betroffen, etwa als Einzelunternehmer oder als Geschäftsführer, der eine persönliche Bürgschaft stellen soll, haben Sie gegenüber dem Geschäftspartner selbst einen Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO. Dieser umfasst nach Art. 15 Abs. 1 lit. g DSGVO auch die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn sie nicht bei Ihnen selbst erhoben wurden. So lässt sich klären, ob und von wem eine Auskunft eingeholt wurde. Für Daten einer GmbH oder UG gilt die DSGVO nicht. Hier bleibt es bei der freiwilligen Antwort des Partners.

Was sollten Sie jetzt sofort tun?

Erst Klarheit über die gespeicherten Daten, dann gezielt gegen Fehler vorgehen. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Eigenauskunft anfordern. Creditreform bietet nach eigenen Angaben einmal im Jahr eine kostenfreie Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO an, auch für Unternehmen. Fordern Sie parallel die Selbstauskunft bei CRIF an; Firmen nutzen dafür die auf der Selbstauskunftsseite von CRIF genannte Kontaktadresse. Bei natürlichen Personen muss die Auskunftei nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats; in begründeten Fällen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich.
  2. Auskunft Zeile für Zeile prüfen. Achten Sie auf Negativmerkmale, die Angaben zu Zahlungsweise und Krediturteil, das Kreditlimit, die Branchenzuordnung, Umsatz und Mitarbeiterzahl, veraltete Bilanzdaten sowie die Angaben zu Geschäftsführern und Gesellschaftern.
  3. Unrichtige Einträge berichtigen lassen. Beanstanden Sie jeden Fehler schriftlich und konkret, mit Belegen und Frist. Verlangen Sie ausdrücklich, Bonitätsindex und Kreditlimit nach der Korrektur neu zu berechnen.
  4. Aktuelle Zahlen nachreichen. Über die „Unternehmensbefragung“ lassen sich Firmendaten bei Creditreform nach deren Angaben online prüfen und kostenfrei aktualisieren. Fehlt ein aktueller Jahresabschluss, arbeitet die Auskunftei mit den Zahlen, die ihr vorliegen.
  5. Mit Lieferant und Versicherer sprechen. Legen Sie die korrigierte Auskunft, aktuelle Zahlen oder eine Bankbestätigung vor und bitten Sie darum, das Limit zu überprüfen. Fragen Sie Ihren Lieferanten, ob er beim Kreditversicherer eine neue Prüfung beantragen kann.

Rechtlich unterscheiden sich die Ansprüche je nach Rechtsform. Für natürliche Personen gelten das Recht auf Berichtigung aus Art. 16 DSGVO, auf Löschung aus Art. 17 DSGVO und das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO. Für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG gilt die DSGVO bei Firmendaten nicht. Unwahre Tatsachen müssen sie aber auch nicht hinnehmen: Ansprüche auf Berichtigung und Unterlassung ergeben sich aus § 824 BGB (Kreditgefährdung) und aus dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht nach § 823 Abs. 1, § 1004 BGB analog. Die personenbezogenen Daten des Geschäftsführers in der Firmenauskunft fallen dagegen unter die DSGVO.

Aus der LHR-Praxis

Ein Unternehmen aus der Energie- und Haustechnik erzielte stabile Umsätze, Zahlungsstörungen oder offene unbestrittene Forderungen gab es nicht. Trotzdem verlangten Geschäftspartner Vorkasse, Finanzierungsanfragen wurden kritisch bewertet. Die Creditreform-Auskunft wies einen Bonitätsscore deutlich unter dem Durchschnitt aus; bereits gelöschte und unzutreffende Informationen wirkten ersichtlich weiter nach. Nach unserer Beanstandung korrigierte die Creditreform die Bewertung auf 293 Punkte und gab die aktualisierte Auskunft nach eigener Mitteilung an die relevanten Auskunftsempfänger weiter. Jeder Fall liegt anders. Den vollständigen Bericht lesen Sie im LHR-Praxisfall: Wenn der Creditreform-Bonitätsscore zum Geschäftsrisiko wird.

Gibt es Schadensersatz, wenn ein falscher Eintrag Geschäfte gekostet hat?

Möglich ist das, es hängt aber stark vom Einzelfall ab. Natürliche Personen können bei einem Verstoß gegen die DSGVO Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO verlangen. Für Unternehmen kommt § 824 BGB in Betracht: Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden, haftet nach dieser Vorschrift auch dann, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. Nach § 824 Abs. 2 BGB entfällt die Ersatzpflicht allerdings, wenn der Mitteilende die Unwahrheit nicht kannte und er oder der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung hatte. Den Schaden und seine Ursache müssen Sie belegen. Dokumentieren Sie deshalb jede Absage und jede Konditionsänderung mit Datum.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Bonität bei Auskunfteien entscheidet mit darüber, zu welchen Konditionen Sie einkaufen, finanzieren und leasen. Kümmern Sie sich darum, bevor es brennt:

Einen ersten Überblick gibt der kostenlose und anonyme LHR Crefo-Check: Sie laden Ihre Creditreform-Eigenauskunft als PDF hoch, das Tool prüft sie unter anderem auf Negativmerkmale, veraltete Einträge, eine falsche Branchenzuordnung und widersprüchliche Bilanzdaten. Auf Wunsch erhalten Sie ein individuelles Schreiben an die Creditreform zum Selbstversand. Details dazu im Beitrag Der LHR Crefo-Check – Creditreform-Bonität kostenlos prüfen.

Häufige Fragen zu Kreditlimit, Vorkasse und Creditreform

Muss mir ein Lieferant sagen, warum er auf Vorkasse umstellt?+
In der Regel nicht. Eine Nachfrage lohnt sich trotzdem. Sind Sie als natürliche Person betroffen, etwa als Einzelunternehmer, können Sie nach Art. 15 DSGVO Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten und deren Herkunft verlangen. So erfahren Sie, ob eine Auskunftei abgefragt wurde.
Was bedeutet das Kreditlimit in der Creditreform-Auskunft?+
Es ist ein von Creditreform empfohlener Vorschlagswert für die Kreditlinie, die ein Geschäftspartner Ihrem Unternehmen einräumen kann. Der Wert ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Lieferanten können sich aber daran orientieren, wenn sie Zahlungsziele und Lieferlimits festlegen.
Wie bekomme ich meine Creditreform-Eigenauskunft?+
Creditreform bietet nach eigenen Angaben einmal im Jahr eine kostenfreie Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO an, die Sie über die Website der Creditreform beantragen. Für die Prüfung auf Fehler genügt sie; kostenpflichtige Monitoring-Angebote sind dafür nicht nötig.
Werden meine Geschäftspartner über eine Korrektur informiert?+
Bei personenbezogenen Daten muss die Auskunftei eine Berichtigung oder Löschung nach Art. 19 DSGVO grundsätzlich allen Empfängern mitteilen, denen sie die Daten offengelegt hat. Bei reinen Firmendaten sollten Sie die Benachrichtigung der Empfänger ausdrücklich verlangen. Legen Sie Ihren wichtigsten Partnern die korrigierte Auskunft zusätzlich selbst vor.
Hilft es, der Creditreform aktuelle Zahlen zu schicken?+
Oft ja, wenn die Auskunft mit veralteten Bilanz-, Umsatz- oder Mitarbeiterzahlen arbeitet. Creditreform bietet dafür eine Unternehmensbefragung an, über die Sie Firmendaten online prüfen und kostenfrei aktualisieren können. Falsche Negativmerkmale beseitigen aktuelle Zahlen allerdings nicht; dafür brauchen Sie eine konkrete Beanstandung.

Kreditlinie gekürzt oder Vorkasse verlangt?

Prüfen Sie Ihre Creditreform-Eigenauskunft kostenlos und anonym mit dem LHR Crefo-Check. Sie sehen, welche Einträge angreifbar sein können, und entscheiden dann selbst, wie Sie weiter vorgehen.

Creditreform-Eigenauskunft kostenlos prüfen

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