Abmahn-Wellenreiten wird immer weniger lukrativ

Den Oberlandesgerichten reicht es langsam. Obwohl regelmäßig klargestellt wird, dass Verstöße gegen Informationspflichten für Verbraucher relevante Wettbewerbsverstöße darstellen, messen die Gerichte diesen Verstößen zumindest in Bezug auf den Streitwert immer weniger Bedeutung zu und versuchen so, dem Abmahn-Wahn Herr zu werden.

Neulich stellte das OLG Hamburg (OLG Hamburg, 3 W 7/08, Beschluss v. 14.01.2008) mal wieder klar, dass Fehler in der Widerrufsbelehrung keine Bagatellen sind. Es erteilte aber den Hoffnungen so mancher unausgelasteter Kollegen im Arbeits- und Familienrecht eine Absage, aus der Serienbrief-Funktion ihrer Anwaltssoftware auch außerhalb ihrer Fachgebiete Kapital schlagen zu können. Denn das bloße Reiten einer Abmahnwelle bringt es nicht mehr. Man müsste sich schon etwas neues überlegen. Aber dann müsste man nachdenken und etwas von der Materie verstehen. Das ist aber häufig ein Problem – nicht nur bei Kollegen aus den genannten Fachrichtungen. Der Plan der Gerichte wird also wahrscheinlich aufgehen. (la) Zum Beschluss

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