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Zahlreiche bundesweite Abmahnungen gegenüber Apotheken – Wie reagieren Betroffene richtig?

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apoViele Apotheken haben in der letzten Woche gleich oder ähnlich lautende Abmahnungen vom Apotheker Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch-Hall erhalten. Das berichtet unter anderem auch die Deutsche-Apotheker-Zeitung.

Versendet werden sie durch Rechtsanwalt Christoph Becker von der Kanzlei “Richtig. Recht.” aus Leipzig. Gegenstand der Abmahnungen sind fehlende Kennzeichnungen und der angeblich widerrechtliche Vertrieb medizinischer Produkte aber auch Fehler des Impressums.

Was tun?

Auch wenn viele Kollegen – zurecht – den Verdacht äußern, dass die Abmahnungen nicht zuletzt aufgrund ihrer hohen Anzahl und des Umstands, dass diese offenbar wahllos bundesweit versandt wurden, rechtsmissbräuchlich erfolgt sein könnten, muss jeder Fall individuell geprüft werden.

Jedenfalls sollte die Inanspruchnahme zum Anlass genommen werden, die eigene Internetpräsenz noch einmal eingehend zu prüfen. Denn nur weil Abmahnungen zahlreich ausgesprochen werden, heißt das nicht, dass das beanstandete Verhalten nicht tatsächlich rechtswidrig sein könnte. Dennoch sollte man den Forderungen in den Abmahnschreiben aber natürlich nicht unbesehen nachkommen und weder die Unterlassungserklärung (die mindestens 30 Jahre lang gilt) ungeprüft unterschreiben, noch die geforderten (hohen) Rechtsanwaltskosten überweisen.

Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Weitergehende Informationen und Abmahnliste

Leser, die die Kosten einer rechtlichen Beratung (zunächst) scheuen oder sich erst einmal unverbindlich informieren möchten, seien die Artikel von den geschätzten und insbesondere in der Abwehr von „Massenabmahnungen“ erfahrenen Kollegen Rechtsanwalt Thomas Schwenke und Rechtsanwalt Niklas Plutte empfohlen.

Letzterer sammelt die Abmahnungen in einer immer wieder aktualisierten Liste. So können sich Betroffene im Ernstfall noch effektiver wehren.

UPDATE 9.12.2014: Wagner und Becker rudern zurück

Die Deutsche Apothekerzeitung berichtet, dass der Anwalt des abmahnenden Apothekers gegenüber DAZ.online bestätigt habe, dass alle Fristen gegenüber allen Abgemahnten ausgesetzt seien. Der Schwäbisch-Haller Apotheker Hartmut Wagner erklärte zudem offenbar,  dass er die von ihm und seinem Anwalt angestoßene „Abmahnwelle“ nun beenden wolle. Es solle in Vergleichsverhandlungen mit den „Landesverbänden der Apotheker“ und den „großen Beteiligten“ eingetreten werden.

Ob dieses Zurückrudern tatsächlich auf der eigenen Erkenntnis beruht, die Angelegenheit so effektiver klären zu können, oder schlicht dem großen öffentlichen Druck geschuldet ist, ist bisher nicht klar. Die Kommentare von betroffenen Apothekern im Forum von DAZ.online sprechen diesbezüglich eine klare Sprache. Offenbar so klar, dass die Moderatoren bereits mehrfach Beiträge löschen mussten.

(la)

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