Betriebsschließungen in der Corona-Krise: Schadensersatz? Was Betroffene wissen müssen!

Photo by Fabien Maurin on Unsplash

Per Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden  „Gastronomiebetriebe“ sowie „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe“  geschlossen.

Wenn Sie davon betroffen sind, prüfen Sie Ihre Betriebsschließungsversicherung.

Sie haben vielleicht einen Anspruch gegen die Versicherung.

Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt wissen müssen und ob es sich auch für Sie lohnen könnte, Ihre Versicherung in Anspruch zu nehmen!

7 Dinge, die Sie jetzt wissen müssen:

Lesen Sie dazu unsere Themenseite:

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