Unfreundliches für Facebook aus Karlsruhe BGH: “Freundefinder” ist rechtswidrig

facebookdaumeunrunterDer BGH hat Facebook nach 6 Jahren – erwartungsgemäß – endgültig eine bestimmte Ausgestaltung des Freundefinders verboten.

Mit dem Freundefinder können Facebooknutzer die bei sich gespeicherten E-Mail-Adressen in den Datenbestand von Facebook importieren. Diese Adressen verwendet Facebook dazu, den Adressaten „Einladungen“ per E-Mail zuzusenden und sie im Namen der Mitglieder aufzufordern, sich ebenfalls auf der Plattform zu registrieren.

Die „Freundefinder“ wurden jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass Freunde und Bekannte von Facebook mit #SPAM bedacht wurden. Beides war unzulässig.

Unser Kollege RA Arno Lampmann beschäftigt sich bei Legal Tribune Online mit der entsprechenden Pressemitteilung des BGH.

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