Matthias Sammer und GOKIXX treffen Testimonial-Vereinbarung: LHR sorgt für die passende rechtliche Basis

Testimonial-Vereinbarung Matthias Sammer

© Artur – fotolia.com

Unternehmen stehen in der heutigen Welt vor der Herausforderung ihre Marke durch bestimmte Reize zu platzieren und sich von der Konkurrenz abzugrenzen – beliebt sind zum Beispiel prominente Persönlichkeiten, die als Testimonial fungieren.

Zum Start der Bundesliga-Saison 2018/19 konnte GOKIXX den früheren DFB-Sportdirektor Matthias Sammer als Head of Sports Strategy begrüßen. Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) besitzt im Bereich der Testimonial-Verträge langjährige Erfahrung und unterstützte GOKIXX bei der Vertragsgestaltung.

Über 2.500 Spieler aus den Nachwuchsleistungszentren der Profivereine nutzen mittlerweile GOKIXX, die exklusive digitale Plattform für die nächste Spielergeneration. Neben der App und dem Chat-Center wurde die GOKIXX Academy gestartet, welche mit ihrem individuellen Coaching-Programm den fachlichen Rahmen für alle Services von GOKIXX bildet.

„Matthias Sammer wird unsere Plattform strategisch stärken. Jeder Nutzer unserer Services wird daher profitieren.“ (Dr. Stefan Göke, Gründer und Geschäftsführer von GOKIXX)

Matthias Sammer wird GOKIXX im Bereich Talentförderung mit seiner Expertise extrem bereichern. „Das Engagement von Matthias Sammer ist ein entscheidender Schritt für GOKIXX“, sagte Firmengründer Dr. Stefan Göke über die Zusammenarbeit mit dem weltweit renommierten Fußball-Experten. Um diese Zusammenarbeit auf ein solides vertragliches Fundament zu stellen, sind allerdings einige Aspekte zu beachten, die im Folgenden beleuchtet werden.

Testimonial-Vertrag: Präambel von besonderer Bedeutung

Ein Testimonial-Vertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einer prominenten Person und einem Unternehmen. Besonders der Präambel kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da nach den Vorgaben der Rechtsprechung, alle Rechte, die nicht ausdrücklich geregelt sind, beim Testimonial liegen. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen Unternehmen und Testimonial, kommt den Persönlichkeitsrechten des Testimonials – sofern keine Präambel vorhanden ist – besonderer Schutz zu.

Die Präambel kann hier zukunftsgerichtet einen dynamischen Rahmen der Zusammenarbeit festlegen, indem die Ziele der Partnerschaft möglichst genau festgehalten werden.

Vertrauen vs Kontrolle: Der Trade-off im Testimonial-Vertrag

Grundsätzlich entsteht zwischen den Parteien ein Trade-Off zwischen Vertrauen und einem maximal ausführlichen Vertrag. Die beste Bindung zwischen Parteien wird durch Vertrauen hergestellt, das sich während der Vertragslaufzeit durch eine ehrliche Zusammenarbeit entwickelt. Grundlage des Vertrauens ist ein gutes und rechtlich geprüftes Vertragswerk, das die verschiedenen Interessenlagen der beteiligten Parteien berücksichtigt.

Ebendieses Vertragswerk basiert auf individuellen Verhandlungen. Bei diesen müssen die verschiedenen Positionen der Parteien sorgfältig und in Ruhe analysiert sowie bewertet werden. Nur so kann der Vertragsinhalt – die einzelnen Klauseln der Rechtsparteien, wie bspw. Vertragsstrafen – das Gesamtgefüge der Parteien berücksichtigen.

Die Leistungen des Testimonials

Eine grundlegende Frage jeder Testimonial-Vereinbarung lautet: Wie und in welchem Umfang kann das Testimonial aktiviert werden? Grundsätzlich handelt es sich bei der Aktivierung einer Person um eine Lizenzierung von Persönlichkeitsrechten.

Im Rahmen eines Testimonial-Vertrages steht die Einräumung verschiedener Persönlichkeitsrechte seitens des Testimonials im Vordergrund – zum Beispiel die Nutzung von Bildnissen (Fotos/Videos).Auch die Nutzung des Namens oder der Stimme sowie die Aktivierung bei Veranstaltungen spielen häufig eine Rolle. Dass Vertrauen hier eine große Rolle spielt, sieht man daran, dass es schwierig ist, im Voraus zu definieren, was das Testimonial im Einzelfall leisten soll. Wird ein Shooting nur an einem Set durchgeführt oder kommen mehrere Motive zum Einsatz? Fragen deren Beantwortung nicht selten mit der Bereitschaft des Testimonials zusammenhängen.

Während das „Recht am eigenen Bild“ und „Namensrechte“ normiert sind, sind die sonstigen Fälle Ausprägungen des sogenannten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet wird. Die beabsichtigte Nutzung des Testimonials sollte daher möglichst genau im Vertrag festgehalten werden, um einem möglichen Rechtsstreit vorzubeugen. Dabei gilt es vor allem den Benutzungsumfang – sowohl sachlich als auch räumlich – zu beachten. Wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden sollten, sind dabei:

Dementsprechend ist es zum Beispiel sinnvoll, einen Zeiteinsatz des Testimonials festzulegen. Dieser kann als Anhaltspunkt bei Aktivierungen gelten, sollte aber im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit anpassbar bleiben.

Die Vergütung des Testimonials durch das Unternehmen

Auf der anderen Seite ist es klar, dass das Testimonial in angemessener Weise für die Lizensierung seiner Persönlichkeitsrechte vergütet werden muss. Varianten sind hierbei Tagessätze für die Präsenz bei Veranstaltungen oder Werbeshootings, Spesen für gesteuerte Aktivitäten oder erfolgsabhängige Vergütungen, wenn definierte Kennzahlen der Testimonial-Vereinbarung erreicht werden.

Weitere beispielhafte Bestandteile einer Testimonial-Vereinbarung

Exklusivität/ „Verwässerung“

Ob das Testimonial vertraglich auch „das Gesicht“ von branchenfernen Unternehmen werden kann, ist elementar, da dies einen unmittelbaren Einfluss auf die Wirkung der prominenten Person hat. Wirbt ein bekanntes Gesicht für viele Unternehmen, droht eine Verwässerung der einzelnen Botschaften, da potentiell viele Assoziationen mit der Person in Verbindung gebracht werden können. Ein Werben in derselben Branche wird in den meisten Fällen durch eine Exklusivitätsklausel verboten sein. Auch enthalten die meisten Verträge eine Verschwiegenheitsverpflichtung, die eine Geheimhaltung der Kampagnen bis zur Veröffentlichung gewährleistet.

Wohlverhalten

Da das Testimonial und das Unternehmen dieselben Ziele verfolgen, verpflichten sie sich innerhalb des Vertrages gewöhnlich dazu, sich respektvoll zu verhalten und sich nicht öffentlich negativ über den jeweils anderen zu äußern. Wichtige schutzwürdige Interessen der Parteien sind deren Ruf und Prestige sowie wirtschaftliche Interessen. 

Laufzeit/ Optionen

In beiderseitigem Interesse sind innerhalb des Testimonial-Vertrages die Laufzeit und eventuell bestehende Verlängerungsoptionen zu regeln.

Haftungsausschluss

Weiter ist festzulegen, inwiefern das Unternehmen für bestimmte Verletzungen haftet. Steht das Testimonial in einem vertraglichen Verhältnis zu mehreren Unternehmen, stellt sich beispielsweise die Frage, ob Unternehmen bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Testimonials bei einem eigenen „gebuchten“ Werbedreh von anderen Unternehmen, die mit dem Testimonial zusammenarbeiten, verklagt werden können. Zu klären ist darüber hinaus, ob das Testimonial für das Erreichen bestimmter Ziele haftet.

 (Kurzfristige) Terminabsage

Außerdem sollten Regelungen getroffen werden, die bei einer (kurzfristigen) Terminabsage des Testimonials greifen, da davon auszugehen ist, dass ein geplanter Termin für das Unternehmen einen hohen organisatorischen Aufwand bedeutet. Möglichkeiten sind dann Minderungs- oder Schadensersatzregelungen, Sonderkündigungsrechte oder das in Kraft treten einer Produktionsausfallversicherung.

Fazit

Testimonials spielen heute für Unternehmen eine wichtige Rolle, um das Image der eigenen Marke zu bilden. Bei Testimonial-Verträgen spielt dabei das Verhältnis von Vertrauen und möglichst ausführlicher Regelung der Rechte eine große Rolle. Je überzeugter das Testimonial von seiner Rolle ist, desto besser kann es aktiviert werden. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Zusammenarbeit zwischen prominenter Person und Unternehmen auf einem rechtlich sicheren Fundament steht.

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