BGH billigt Grönemeyers Freundin Privatsphäre zu – Presse zutiefst geschockt

Wer kennt Grönemeyers Freundin? Richtig: Keiner. Deshalb hat sie auch auf Fotos beim Kaffeetrinken in der Bunten nichts zu suchen. Spiegel Online beschwört es – wie damals nach dem Caroline-Urteil des EGMR – dennoch wieder einmal herauf, das Ende der Pressefreiheit durch Richtersprüche, die das ebenfalls verfassungsmäßig verbriefte Persönlichkeitsrecht und das Menschenrecht auf Privatsphäre in die Waagschale werfen:

„Die Folgen, die solche elitären und zugleich höchst subjektiven Maßstäbe für die Prominentenberichterstattung sowohl in der Boulevard- als auch in der seriösen Presse haben, sind kaum abzusehen.“

Dabei ist an dem Urteil – jedenfalls vom Ergebnis her, denn die Begründung liegt nicht vor – gar nichts ungewöhnlich. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR wäre jedes andere Ergebnis nicht im Ansatz nachvollziehbar gewesen. (zie)

PM des BGH

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