Bereits 2800 Facebookseiten nutzen die kostenlose LHR-Impressum-App

Wider den AbmahnwahnIm August 2011 ging es los. Damals wurde die wohl erste Gerichtsentscheidung wegen eines mangelhaften Impressums auf einer Facebookseite bekannt.

Facebookseiten benötigen ein Impressum

Das Landgericht Aschaffenburg entschied damals mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11 mit etwas missverständlichen Ausführungen, dass Facebookseiten, die nicht rein privat betrieben werden gem. § 5 TMG ein Impressum benötigen und in Bezug auf die konkrete Gestaltung, dass diese den Vorgaben des TMG die nicht gerecht wurde.

Kurze Zeit später entschied das Landgericht Frankfurt im Oktober 2011 ähnlich (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.10.2011, Az. 3-08 O 136/11). Grundsätzlich nichts besonderes. Wir berichteten.

Abmahnwelle wegen mangelhaftem Facebook-Impressum

Im August 2012 wurde eine regelrechte Massenabmahnung wegen des Impressum-Problems auf Facebook bekannt. Einer vom Kollegen Niklas Plutte erstellten Übersicht zum Fall ist unter anderem nachzuvollziehen, dass die Binary Services GmbH im Rahmen dieser Abmahnwelle offenbar 183 Abmahnungen ausgesprochen hat. Auch einige unsere Mandanten wurden abgemahnt und mit einer Klage bedroht, die dann aber nie erhoben wurde. Wir haben hier darüber berichtet.

Im November 2012 wurde eine Abmahnung wegen eines Profils auf Facebook bekannt, dessen Impressum nicht ordnungsgemäß und dessen Gewerblichkeit nicht erkennbar war. Unseren Bericht dazu finden Sie hier.

Wie erstellt man ein rechtssicheres Facebook-Impressum?

Die Gerichtsentscheidungen und die Abmahnungen verursachten eine heftige Diskussion unter Experten darüber, wie das Urteil zu verstehen sei und welche Maßnahmen Seitenbetreiber auf Facebook treffen müssten, um Abmahnungen zu vermeiden. Siehe dazu auch unsere Beiträge hier und hier. Bis heute steht nur fest, dass man eben nicht mit Sicherheit sagen kann, welche Gestaltung in Bezug auf das Impressum einer richterlichen Nachprüfung standhalten würde.

Kombination aus Maßnahmen empfehlenswert

Es ist daher empfehlenswert, das Impressum an mehreren Stellen auf der Facebookseite zu hinterlegen. Das kann einmal unter „Info“ am oberen Rand der Seite oder in Form eines „Tabs“ geschehen. Nähere Infos dazu gibt es bei schwindt-pr.

Vor kurzem wurden wir auf eine pfiffige Idee zur Lösung des Facebook-Impressum-Problems hingewiesen. Auf der Facebookseite des Restaurants „Le Bistro“  wird der Hinweis auf das Impressum in das Titelbild eingebunden. Nach einem Klick darauf öffnet sich ein Fenster, in dem das Bild nebst Beschreibung zu sehen ist. Die Beschreibung enthält dann die (hoffentlich richtigen) Impressumsangaben. Eine 100%ige Lösung stellt vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Barrierefreiheit aber auch diese Gestaltung nicht dar, da Sehbehinderte oder Menschen, die Bilder per se ausgeblendet haben, diese Gestaltung nicht sehen können. (vgl. OLG Frankfurt 6 W 203/06 und LG Berlin 16 O 894/07).

Da die auch rechtskonforme Darstellung insbesondere mobilen Seiten aufgrund von facebookinterner Einstellungen ist nicht immer gewährleistet ist, empfehlen wir daher eine Kombination aus den möglichen Maßnahmen.

Bereits 2800 Facebookseiten nutzen die kostenlose LHR-Impressum-App

Mit unserer LHR-Impressum-App kann ein rechtskonformes, individuelles Impressum in wenigen. Das fertige Impressum wird dann durch die App automatisch mittels eines Tabs in die Facebook-Seite integriert. Diesbezüglich freuen wir uns über sagenhafte 2800 Nutzer auf Facebook.

So funktioniert die Impressum-App

*Hinweise: Das Impressum muss als einer der ersten vier Reiter sichtbar sein. Die rechtskonforme Darstellung auf mobilen Seiten ist aufgrund von facebookinterner Einstellungen nicht immer gewährleistet. Es ist daher sinnvoll, das generierte Impressum vorsichtshalber nochmal unter „Info“ zu hinterlegen bzw. von dort aus zu verlinken. Da es unterschiedliche Darstellungsformen der mobilen Seiten gibt, ist aber auch diese Maßnahme keine Garantie, dass Ihr Impressum dort korrekt angezeigt wird.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung! (la)

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