Stille Gewalt – Mobbing im Internet – Reaktionen zum TV-Beitrag in der ARD

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Das Thema Mobbing im Internet erreicht nun auch eine breitere Öffentlichkeit.

Aufgrund der sehr vielen Reaktionen weisen wir an dieser Stelle sehr gerne noch einmal auf den  Fernsehbeitrag der ARD vom 04.09.2011 hin, in welchem das hochaktuelle Thema „Cybermobbing“ unter Mitwirkung der Rechtsanwältin Nina Haberkamm behandelt wurde.

Frau Rechtsanwältin Haberkamm hat in dem, dem Beitrag zugrunde liegenden Fall erfolgreich die rechtlichen Interessen der vom Cybermobbing betroffenen Schülerin vertreten und den bestehenden Unterlassungsanspruch gegen SchülerVZ durchsetzen können.

Der auf Grundlage dieses Falls ausgestrahlte Beitrag  „ARD-exklusiv: STILLE GEWALT – Schülermobbing im Internet” hat nicht nur in der Presse, sondern insbesondere bei unmittelbar von Cybermobbing Betroffenen ein großes Echo ausgelöst.

Für diejenigen, die den Beitrag nicht sehen konnten, bieten wir hier noch einmal die Möglichkeit den Film über die Mediathek im Internet anzusehen.

Alle von Cybermobbing Betroffenen sollten wie unsere Mandantin in dem Beitrag die grundsätzlich zunächst vorgegebene Opferrolle verlassen und sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Ganz wichtig ist es, so schnell wie möglich nach Kenntnis des Mobbing-Sachverhaltes die erforderlichen Schritte einzuleiten. Wir ermutigen jeden Betroffenen, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, um sich gegen diese stille und besonders schwerwiegende Form der Gewalt zur Wehr zu setzen. (cr/ca/ha)[:en]

Das Thema Mobbing im Internet erreicht nun auch eine breitere Öffentlichkeit.

Aufgrund der sehr vielen Reaktionen weisen wir an dieser Stelle sehr gerne noch einmal auf den  Fernsehbeitrag der ARD vom 04.09.2011 hin, in welchem das hochaktuelle Thema „Cybermobbing“ unter Mitwirkung der Rechtsanwältin Nina Haberkamm behandelt wurde.

Frau Rechtsanwältin Haberkamm hat in dem, dem Beitrag zugrunde liegenden Fall erfolgreich die rechtlichen Interessen der vom Cybermobbing betroffenen Schülerin vertreten und den bestehenden Unterlassungsanspruch gegen SchülerVZ durchsetzen können.

Der auf Grundlage dieses Falls ausgestrahlte Beitrag  „ARD-exklusiv: STILLE GEWALT – Schülermobbing im Internet” hat nicht nur in der Presse, sondern insbesondere bei unmittelbar von Cybermobbing Betroffenen ein großes Echo ausgelöst.

Für diejenigen, die den Beitrag nicht sehen konnten, bieten wir hier noch einmal die Möglichkeit den Film über die Mediathek im Internet anzusehen.

Alle von Cybermobbing Betroffenen sollten wie unsere Mandantin in dem Beitrag die grundsätzlich zunächst vorgegebene Opferrolle verlassen und sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren. Ganz wichtig ist es, so schnell wie möglich nach Kenntnis des Mobbing-Sachverhaltes die erforderlichen Schritte einzuleiten. Wir ermutigen jeden Betroffenen, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, um sich gegen diese stille und besonders schwerwiegende Form der Gewalt zur Wehr zu setzen. (cr/ca/ha)

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