LHR-Praxisfall: Auskunftei löscht fehlerhafte Prokura-Einträge nach DSGVO-Rüge
Ein Mandant stellte fest, dass in seiner Wirtschaftsauskunft eines großen Auskunfteiunternehmens alte und unzutreffende Verknüpfungen zu früheren Unternehmensfunktionen gespeichert waren.
Nach außen entstand der Eindruck, er sei weiterhin für inzwischen erloschene bzw. insolvente Gesellschaften tätig – mit spürbaren Folgen für Bonität und Kreditwürdigkeit.
Hintergrund des Falls
Tatsächlich waren die entsprechenden Arbeitsverhältnisse bereits durch Aufhebungsvereinbarungen beendet; während der angeblich fortbestehenden Prokura befand sich der Betroffene zudem in Elternzeit. Die fortgeschriebenen Registerangaben waren damit veraltet und nicht mehr sachlich richtig.
Unser Vorgehen
Wir forderten die unverzügliche Löschung der Einträge und verwiesen auf die Grundsätze der Datenrichtigkeit und Erforderlichkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung.
Unrichtige bzw. überholte Informationen sind zu berichtigen oder zu löschen; ein überwiegendes berechtigtes Interesse an deren weiterer Verarbeitung besteht nicht, wenn die Angaben den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen und Betroffene wirtschaftlich beeinträchtigen.
Ergebnis in kurzer Frist
Die Auskunftei reagierte am Folgetag, prüfte die eingereichten Nachweise und entfernte die betroffenen Einträge. Eine formelle Rechtspflicht wollte man zwar nicht anerkennen; faktisch wurde die Unrichtigkeit jedoch durch die Korrektur bereinigt.
Für den Mandanten war damit der Weg für künftige Finanzierungen wieder frei.
Praxishinweise
- Betroffene sollten Selbstauskünfte regelmäßig prüfen und veraltete Einträge konsequent rügen.
- Nachweise (Beendigungen, Elternzeit, organisatorische Veränderungen) strukturiert vorlegen.
- Auf Datenrichtigkeit, Erforderlichkeit und Abwägung der Interessen abstellen; wirtschaftliche Nachteile benennen.
- Bei ausbleibender Korrektur: gerichtliche Schritte und Schadensersatzansprüche prüfen.
Fazit
Auskunfteien dürfen veraltete Registerinformationen nicht blind fortschreiben.
Wer Unrichtigkeiten fundiert und zügig beanstandet, kann binnen kurzer Zeit eine Löschung erreichen – und so seine wirtschaftliche Handlungsfähigkeit schützen.