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Wortmarke, Bildmarke oder beides?

Name, Logo oder beides: Die Markenform bestimmt, wogegen Sie sich später wehren können. Die Wahl ist nach der Anmeldung nicht mehr änderbar.

Wortmarke

Sie schützt den Namen als solchen, unabhängig von Schriftart, Farbe und Gestaltung. Das ist in der Regel der breiteste Schutz: Auch wer Ihren Namen in einem ganz anderen Design verwendet, verletzt die Marke. Voraussetzung ist, dass der Name selbst unterscheidungskräftig ist.

Wort-/Bildmarke

Sie schützt die Kombination aus Schriftzug und grafischer Gestaltung, also Ihr Logo mit Namen. Ist der Name allein beschreibend, kann die Gestaltung die Eintragung ermöglichen. Der Schutz reicht dann aber nur so weit wie die Gestaltung: Gegen den gleichen Namen in anderer Optik hilft er wenig.

Bildmarke

Sie schützt ein Bildzeichen ohne Text, etwa ein Symbol. Für die Recherche ist sie aufwendiger, weil Bilder nicht über Buchstaben gesucht werden können.

Warum oft beides sinnvoll ist

Die Wortmarke schützt den Namen, die Wort-/Bildmarke das Logo, wie es auf Produkten und Website erscheint. Bei einem Logo-Relaunch muss nur die Bildmarke neu angemeldet werden, die Wortmarke bleibt. Wenn Sie Name und Logo im selben Auftrag anmelden, erhalten Sie bei uns 25 % Nachlass auf die zweite Marke.

Ein Logo ist nicht änderbar

Die angemeldete Gestaltung ist festgeschrieben. Wer das Logo später überarbeitet, braucht eine neue Anmeldung. Weicht die benutzte Form zu stark ab, kann das zudem bei der Benutzungspflicht Probleme machen.

WortmarkeWort-/Bildmarke
schütztden Namen in jeder GestaltungName und Logo zusammen
Schutzumfangmeist breitauf die Gestaltung beschränkt
hilft beiunterscheidungskräftigen Namenschwachen oder beschreibenden Namen
Marke prüfen und anmelden lassen. Unser kostenloser Markencheck zeigt in Sekunden Schutzhindernisse, gleiche Marken und passende Klassen. Die Anmeldung übernehmen unsere Fachanwälte zum Festpreis ab 349 € netto.

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