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Markenrecherche vor der Anmeldung
Das Markenamt trägt Ihre Marke auch dann ein, wenn es schon eine ältere, ähnliche Marke gibt. Ob ältere Rechte entgegenstehen, prüft es nicht. Diese Lücke schließt nur eine Recherche vor der Anmeldung.
Warum das Amt nicht hilft
DPMA und EUIPO prüfen nur absolute Schutzhindernisse, also ob das Zeichen unterscheidungskräftig und nicht beschreibend ist. Ältere Marken, Firmennamen oder Werktitel bleiben außen vor. Deren Inhaber können später Widerspruch erheben, die Löschung beantragen oder abmahnen. Dann sind Logo, Verpackung und Website oft schon bezahlt.
Identitätsrecherche
Sie findet Marken, die genauso geschrieben werden wie Ihre. Das ist schnell und günstig und deckt den gefährlichsten Fall ab. Sie übersieht aber alles, was nur ähnlich ist: eine andere Schreibweise, einen zusätzlichen Buchstaben, einen gleich klingenden Namen.
Ähnlichkeitsrecherche
Verwechslungsgefahr entsteht nicht nur bei identischen Zeichen. Maßgeblich sind die Ähnlichkeit im Klang, im Schriftbild und im Sinngehalt, jeweils zusammen mit der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen. „Lumora“ und „Lumorra“ sind für Kosmetik vermutlich verwechselbar, für Kosmetik und Baumaschinen vermutlich nicht. Eine Ähnlichkeitsrecherche sucht deshalb auch nach Varianten und bewertet jeden relevanten Treffer.
Was kostenlose Registersuchen und KI leisten
DPMAregister, eSearch plus des EUIPO und TMview sind kostenlos und gute erste Anlaufstellen. Sie finden vor allem gleich geschriebene Marken. Allgemeine KI-Assistenten haben dagegen keinen gesicherten Zugriff auf tagesaktuelle Registerdaten und können Treffer übersehen oder erfinden. Ob zwei Zeichen verwechselbar sind, ist zudem eine rechtliche Wertung, keine Textsuche.
Unser kostenloser Markencheck fragt die Register von DPMA und EUIPO live ab und zeigt, ob es Ihren Namen dort schon als Marke gibt. Ähnliche Wortmarken findet automatisiert die Recherche in Eigenregie (ab 99 € netto); die rechtliche Bewertung jedes relevanten Treffers übernimmt in der Anmeldung in den Paketen Abgesichert und Begleitet ein Fachanwalt.
Was ein Register nicht zeigt
Firmennamen und Werktitel (etwa App- oder Zeitschriftentitel) können ohne Eintragung geschützt sein (§ 5 MarkenG). Sie stehen in keinem Markenregister. Ein Blick ins Handelsregister und ins Internet gehört deshalb zu einer gründlichen Prüfung.
| Identitätsrecherche | Ähnlichkeitsrecherche | |
|---|---|---|
| findet | gleich geschriebene Marken | auch klanglich, bildlich und inhaltlich ähnliche Marken |
| Bewertung | kurze Einschätzung | Ampel je Treffer, Risikoempfehlung |
| sinnvoll, wenn | wenig investiert wird | Name, Logo und Verpackung aufgebaut werden |