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Marke anmelden: Ablauf, Kosten und Dauer
Eine Marke ist schnell angemeldet. Ob sie später hält, entscheidet sich aber vorher: bei der Wahl des Zeichens, der Recherche und der Formulierung des Verzeichnisses. Hier sehen Sie, wie die Anmeldung abläuft, was sie kostet und wie lange es dauert.
Der Ablauf in vier Schritten
- Zeichen prüfen. Kann der Name überhaupt Marke werden? Beschreibende Begriffe („Frische Brötchen“ für eine Bäckerei) oder übliche Werbeworte trägt das Amt nicht ein (§ 8 MarkenG, Art. 7 UMV).
- Ältere Rechte recherchieren. Das Amt prüft nicht, ob es schon ältere, ähnliche Marken gibt. Das ist Ihre Aufgabe, und hier liegt das größte Risiko.
- Klassen und Verzeichnis festlegen. Sie geben an, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke gelten soll. Erweitern lässt sich das Verzeichnis nach der Anmeldung nicht mehr.
- Anmelden und Gebühr zahlen. Mit dem Eingang der Anmeldung steht Ihr Zeitrang fest. Danach prüft das Amt und trägt die Marke ein.
Was kostet eine Markenanmeldung?
Die Kosten bestehen aus den Amtsgebühren, die Sie in jedem Fall an das Amt zahlen, und gegebenenfalls dem Anwaltshonorar.
| Amtsgebühr | DPMA (Deutschland) | EUIPO (Europäische Union) |
|---|---|---|
| Anmeldung | 290 € elektronisch, 300 € auf Papier, jeweils inklusive 3 Klassen | 850 € für 1 Klasse |
| Weitere Klassen | 100 € ab der 4. Klasse | 50 € für die 2., je 150 € ab der 3. Klasse |
| Beschleunigte Prüfung | 200 € | keine Gebühr, Fast-Track bei Verwendung vorgegebener Begriffe |
| Verlängerung nach 10 Jahren | 750 € inklusive 3 Klassen | 850 € für 1 Klasse (elektronisch) |
Anwälte bieten die Anmeldung heute meist zum Festpreis an. Der Unterschied zwischen den Angeboten liegt fast immer in der Recherche: Ohne Recherche ist die Anmeldung günstig, aber Sie tragen das Risiko einer Kollision allein. Mit Ähnlichkeitsrecherche und anwaltlicher Bewertung wissen Sie vorher, wie belastbar Ihre Marke ist. Bei uns kostet die Anmeldung je nach Paket 349 bis 1.290 € netto für eine deutsche Marke mit bis zu drei Klassen.
Wie lange dauert es?
Beim DPMA wird eine Marke ohne Beanstandung häufig nach drei bis vier Monaten eingetragen, mit beschleunigter Prüfung schneller. Danach läuft drei Monate lang die Widerspruchsfrist. Beim EUIPO liegt die Widerspruchsfrist vor der Eintragung; bis zur Eintragung vergehen deshalb meist vier bis sechs Monate. Ihr Zeitrang gilt in beiden Fällen ab dem Anmeldetag.
Brauche ich einen Anwalt?
Vorgeschrieben ist er für Anmelder mit Sitz in Deutschland nicht. Die typischen Fehler sind aber teuer: ein zu enges Verzeichnis, das das eigentliche Geschäft nicht abdeckt, oder ein zu breites, das Widersprüche anzieht; eine übersehene ältere Marke, die erst nach Monaten zur Abmahnung führt. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bewertet Treffer so, wie es später ein Amt oder Gericht täte.
Amazon Brand Registry
Für die Markenregistrierung bei Amazon genügt eine Marke bei einem anerkannten Amt; DPMA und EUIPO gehören dazu. In vielen Marktplätzen reicht bereits die angemeldete Marke mit Aktenzeichen.