LHR-Praxisfall für US-Unternehmen: Verjährung in Deutschland – So sichern Sie Ihre Forderung rechtzeitig

US-Unternehmen, die Ansprüche gegen in Deutschland ansässige Schuldner durchsetzen wollen, sollten die deutschen Regeln zur Verjährung kennen. In Deutschland kann der reine Zeitablauf darüber entscheiden, ob eine Forderung noch durchsetzbar ist. Der folgende LHR-Praxisfall zeigt, warum Unternehmen aus den USA rechtzeitig handeln sollten.

Ausgangssituation: Hohe Lizenz-Forderungen gegenüber deutschem Vertragspartner

Ein US-Unternehmen stellte eine mehrjährige Übernutzung fest. Trotz materiell-rechtlich klarer Ansprüche drohte der Verlust der Durchsetzbarkeit – allein wegen der Verjährung nach deutschem Recht. Verhandlungen (üblich in den USA) hemmen in Deutschland die Verjährung regelmäßig nicht.

USA vs. Deutschland: Verjährungsfristen im Kurzvergleich

Wirksam hemmen in Deutschland insbesondere: gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage. Die Hemmung tritt mit Einreichung des Antrags ein (bei demnächst erfolgender Zustellung).

Häufiger Irrtum: Verhandlungen sichern die Forderung nicht immer

Ernsthafte Gespräche, Zahlungszusagen oder „Hinhaltetaktiken“ der Gegenseite stoppen die Verjährung in Deutschland nicht automatisch. Wer als Unternehmen aus den USA Ansprüche hat, sollte parallel zur Verhandlung eine verjährungshemmende Maßnahme einleiten.

Praxisergebnis: Verjährung rechtzeitig gehemmt

Im Praxisfall konnten wesentliche Ansprüche (2022) durch die schnelle Beantragung eines Mahnbescheids gesichert werden. Ohne diese Maßnahme wären hohe Forderungen in Deutschland verjährt – trotz materieller Berechtigung.

Checkliste für US-Unternehmen mit Forderungen in Deutschland

Fazit

In Deutschland können auch klare, hohe Forderungen allein wegen Verjährung verloren gehen. Unternehmen aus den USA sollten Fristen konsequent prüfen und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.

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