
Was bereits für andere Branchen belastend ist, wird für Ärztinnen und Ärzte zum rechtlichen Minenfeld: Plattformen regen regelmäßig an, öffentlich Stellung zu nehmen.
Genau das ist für Berufsgeheimnisträger brandgefährlich – denn schon eine andeutungsweise Bezugnahme auf Behandlungsdetails kann einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und damit gegen § 203 StGB begründen.
Der Fall: Zunächst Funkstille, dann Widersprüche – schließlich Löschung
Der Mandant versuchte zunächst selbst, die Bewertung über die von Google vorgesehenen Meldewege entfernen zu lassen – ohne Erfolg.
Nachdem LHR mandatiert wurde, reagierte Google zunächst gar nicht, kündigte dann aber die Entfernung an. Tage später war der Eintrag unverändert sichtbar.
Auf erneutes Nachfassen folgte der Hinweis, der „Meldeweg“ sei angeblich nicht eingehalten – ein Einwand, der seit Geltung des Digital Services Act (DSA) häufiger bemüht wird, aber einer rechtlichen Überprüfung regelmäßig nicht standhält.
Nach einer weiteren klaren rechtlichen Intervention wurde die Bewertung schließlich innerhalb kurzer Zeit entfernt.
Ob dies auf eine geänderte Bearbeitungspraxis oder auf den Einzelfall zurückzuführen ist, bleibt offen – der Effekt ist eindeutig: Beharrlichkeit und jurische Präzision zahlen sich aus.
Warum Ärzte nicht öffentlich antworten sollten
Öffentliche Erwiderungen klingen verlockend, sind aber in aller Regel der falsche Weg. Wer als Arzt, Therapeut, Rechtsanwalt oder Angehöriger anderer verschwiegenheitspflichtiger Berufe über Behandlungs- oder Mandatsumstände schreibt, riskiert berufsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.
Das gilt selbst dann, wenn die Gegenseite falsche Tatsachen behauptet oder provoziert: Die Schweigepflicht gilt fort und schützt gerade auch in Konfliktsituationen.
Der rechtssichere Weg führt deshalb über eine fundierte Notice-and-Action-Mitteilung mit konkreter Rechtsbegründung, Belegstellen und – wo erforderlich – einer Dokumentation der Rechtsverletzung. Erst wenn Plattformen ordnungsgemäß adressiert und in die Haftung genommen werden, steigt die Löschungswahrscheinlichkeit signifikant.
Was bedeutet das für Berufsgeheimnisträger?
- Nicht öffentlich reagieren. Keine Details, keine „Klarstellung“ im Bewertungsfenster – auch nicht in Andeutungen.
- Rechtliche Bewertung voranstellen. Handelt es sich um falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder unzulässige Inhalte nach DSA und nationalem Recht?
- Formgerecht melden. Den gesetzlich geforderten Meldeweg nutzen – aber sich von pauschalen Ablehnungen nicht
abschrecken lassen und qualifiziert nachfassen. - Dokumentieren. Screenshots, Zeitpunkte, Änderungen der Bewertung und Reaktionen der Plattform sichern.
- Professionell vorgehen lassen. Gerade bei sensiblen Branchen schützt anwaltliches Vorgehen Reputation und
Rechtsposition zugleich.
Fazit
Für Ärztinnen und Ärzte ist der Spagat zwischen Online-Reputation und Schweigepflicht besonders heikel. Dieser Praxisfall zeigt: Öffentliche Gegenrede ist keine Option – zielgerichtete rechtliche Schritte hingegen schon. Wer konsequent und formal richtig vorgeht, kann rechtswidrige Bewertungen entfernen lassen und den guten Ruf schützen.
