5 Dinge, die Sie zum Thema Bilderklau im Internet wissen sollten

Bilderklau

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Sie verdienen Ihr Geld als Fotograf oder betreiben beispielsweise einen Online-Shop? Dann werden Sie folgendes Problem kennen: Bilderklau im Internet! Und der ist mehr als ärgerlich.

Wir zeigen 5 Dinge auf, mit welchen Bildschaffende oder etwa Erwerber ausschließlicher Nutzungsrechte an Fotografien konfrontiert werden, wenn sie erstmals Opfer von Bilderklau werden. 

1. Was ist Bilderklau im Internet?

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Bilderklau in den Augen vieler als Kavaliersdelikt gilt. Es scheint gang und gäbe zu sein, urheberrechtlich geschützte Fotos –  selbst einfachste Knipsbilder sind nach § 72 UrhG geschützt – zu übernehmen und für eigene Zwecke zu verwenden. Sei es, um den eigenen Online-Blog aufzuwerten, sei es, um die Produkte im eigenen Online-Shop mit Bildern der Konkurrenz zu bewerben oder aber ein anderweitiges Waren- oder Dienstleistungsangebot mithilfe fremder Fotoaufnahmen von deren schönen Seite zu präsentieren und der Kundschaft schmackhaft zu machen.

Das Verlockende hieran ist aus Sicht des „suchenden Nutzers“ natürlich, mit welcher Leichtigkeit Bilderklau bewerkstelligt werden kann. Hat man das passende Bild für seine Zwecke erstmal gefunden, braucht es nur wenige Klicks, und das Bild ist auf dem eigenen Rechner gespeichert und kann ohne Umwege wieder online gestellt, weiter vervielfältigt, nachbearbeitet oder anderweitig genutzt werden.

Es sei dahingestellt, ob dies im vollen Bewusstsein geschieht oder man mit einer gewissen Naivität davon ausgeht, Bilderklau sei rechtens. Fakt ist in jedem Fall: Bilderklau ist ein wahres Missvergnügen für die Betroffenen, die sich vor die Frage gestellt sehen, wie sie – wenn sie Bilderklau schon nicht entgehen können – zumindest ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

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2. Die Betroffenen von Bilderklau im Internet

Zu den Betroffenen zählen alle möglichen Bildschaffenden. Zunächst sind an dieser Stelle professionelle Fotografen zu nennen. Neben den Kosten für das technische Equipment ist der Arbeitsaufwand für jedes einzelne Bild hoch. Nicht nur die Vorbereitung für ein Shooting ist zeitaufwändig, auch die Nachbearbeitung von Bildern mit den entsprechenden Programmen, wie bspw. Photoshop, beansprucht zeitliche und geistige Ressourcen.

Die Zeit, der Aufwand und die eigene Kreativität wollen entsprechend entlohnt werden. Was viele Intetnetnutzer leider leicht aus dem Blick verlieren ist, dass vor allem professionelle Fotografen durch die Auswertung des von ihnen geschaffenen Bilderbestands ihren Lebensunterhalt bestreiten. Neben dem finanziellen Aspekt ist aber natürlich auch die durch Bilderklau fehlende Anerkennung der eigenen Arbeit zum Haare raufen. In dieser Hinsicht kommt auch noch das ideelle Interesse hinzu, über das Schicksal der Ergebnisse des eigenen Schaffens selbst bestimmen zu können.

Doch nicht nur professionelle Fotografen sind betroffen. Auch Online-Shop-Betreiber haben mit den Folgen von Bilderklau zu kämpfen. Man versucht sich selbst „nebenberuflich“ als Fotograf oder lässt Bilder durch Dritte anfertigen, um die eigenen Produkte optimal bewerben zu können, und dann stellt man fest: Mitbewerber nutzen die erstellten Bilder zu eigenen Werbezwecken. Solch ein Bilderklau ist in zweierlei Hinsicht ärgerlich: Die Konkurrenz erspart sich auf diese Weise einen entsprechenden Zeit- und Kostenaufwand für die Entwicklung und Fertigung ihrer eigenen Produktbebilderung und zieht aus den ohne Erlaubnis übernommenen fremden Produktbildern darüber hinaus noch Nutzen für die eigene Absatzförderung.

Neben den eben genannten professionelle Fotografen und Online-Shop-Betreibern haben auch Bildagenturen ein natürliches Interesse daran, sich gegen unberechtigte Bildnutzungen zu schützen. Diese sind allerdings nicht originär Inhaber der urheberrechtlichen Positionen, sondern leiten ihre betreffenden Berechtigung, wie zum Teil auch Shop-Betreiber, sofern diese nicht selbst Urheber der Bilder sind, von den jeweiligen Urhebern ab. Dasselbe gilt beispielsweise auch für sonstige Auftraggeber oder anderweitige Endnutzer, die sich beispielsweise eine ausschließliche Lizenz einräumen ließen und nun am möglichst effektiven Schutz der insoweit erworbenen Rechtspositionen interessiert sind.

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3. Schutz und Schadensersatz bei Bilderklau im Internet

Ein solcher Schutz ist in mehrerlei Hinsicht denkbar. Er kann zum einen darauf ausgerichtet sein, die unberechtigte Bildnutzung gänzlich oder auch punktuell zu unterbinden und insoweit die Kontrolle darüber zurück zu gewinnen, von wem, auf welche Art und in welchem Umfang der eigene Bilderbestand verwendet wird. Zum anderen rückt der finanzielle Aspekt in den Fokus. Sei es in Gestalt einer Nachlizenzierung, sei es in Form einer Schadensersatzzahlung: Wer sich einfach fremder Bilder bedient und dadurch wirtschaftliche Vorteile erzielt, hat den Rechteinhaber für die betreffenden Verwertungsmöglichkeiten in einer angemessenen Weise zu entgelten. LHR hat bereits in zahlreichen Fällen Schadensersatz erreichen können; in einem Fall sogar die Rekordsumme von 14.000 € wegen der Nichtnennung des Urhebers!

Um einen dahingehenden Schutz zu gewährleisten, muss Bilderklau zunächst recherchiert und aufgedeckt werden.

Eine Möglichkeit, geklaute Bilder im Internet zu finden, ist die umgekehrte Bildersuche von Google. Das Bild, nach dem gesucht werden soll, kann bei Google hochgeladen und auf diese Weise dem Suchfeld hinzugefügt werden. Alternativ kann man gegebenenfalls einfach die Bild-URL in das Suchfeld kopieren. Google zeigt einem sodann identische und ähnliche Bilder sowie Webseiten, auf denen diese erscheinen.

Eine weitere denkbare Herangehensweise ist, die Recherche nicht ausgehend von dem Bild zu betreiben, sondern die potentiellen Nutzer an den Beginn der Recherche zu stellen. So kann man etwa als Online-Shop-Betreiber regelmäßig die Webseiten seiner Mitkonkurrenten aufsuchen und nach den eigenen Bildern durchforsten. Für professionelle Fotografen lohnt sich in dieser Hinsicht des Öfteren ein regelmäßiger Blick auf die Online-Präsenz von alten Lizenznehmern und Auftraggebern oder auch früheren Interessenten, mit denen keine Lizenzvereinbarung zustande kam. Entsprechendes gilt in beiden Konstellationen auch für etwaige Profile in sozialen Netzwerken.

Im Blick zu behalten ist allerdings, dass solche Recherchen einen nicht unerheblichen Aufwand für die Betroffenen bedeuten. Vor allem, wenn man einen großen Bilderbestand vorweisen kann. Denn die Bilder sollten zweckmäßigerweise jedes Mal einzeln überprüft werden, und das in regelmäßigen Abständen. Nur so kann man einen optimalen Schutz vor Bilderklau gewährleisten beziehungsweise diesen unterbinden und sich entschädigen lassen.

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4. Bilderklau mit Suchdiensten effizient unterbinden

In praktischer Hinsicht stellt sich deshalb für viele Betroffene die Frage, wie man die Maßnahmen gegen Bilderklau im Internet am effizientesten gestalten kann. Die Praxis zeigt, dass die eigengen Ressourcen jedenfalls bei größeren Bilderbeständen und einer auf Dauer angelegten Rechtsverfolgung oft doch zu knapp ausfallen, um sich neben der eigentlichen Arbeit auch noch mit der Recherche und konsequenten Nachverfolgung von Bilderklau zu beschäftigen. Deshalb bieten sich einem zumeist folgende zwei Alternativen an: Entweder man stellt eine zusätzliche Arbeitskraft ein oder aber man delegiert die Problematik an außenstehende Dritte.

Aus der Sachbearbeitung diverser Mandate ist uns bekannt, dass immer mehr Bildschaffende die Wahl zugunsten der zweitgenannten Variante treffen und auf spezialisierte Drittanbieter zurückgreifen. So liegen unserer Beauftragung in letzter Zeit vermehrt Screenshots und andere Sicherungen solcher Suchdienste, wie beispielsweise Plaghunter zugrunde.

Wie man der Webseite von Plaghunter entnehmen kann, ist es hier möglich, seine Bilder hochzuladen oder aber direkt von Plattformen wie Flickr zu importieren. Plaghunter übernimmt sodann 24 Stunden am Tag die Suche im Internet nach den hochgeladenen Bildern. Wird Plaghunter fündig, erhält man einen E-Mail-Report mit den einschlägigen Screenshots, so dass man diese lediglich gegenzuprüfen und zu entscheiden hat, ob eine unberechtigte Nutzung vorliegt, die mit rechtlichen Mitteln verfolgt werden soll.

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5. Was ist die perfekte Lösung?

Eine für jeden Bildschaffenden perfekte Handhabung des Phänomens Bilderklau im Internet gibt es leider nicht. Im Endeffekt muss jeder für sich selber entscheiden, wie er das Problem angehen möchte. Doch steht fest: Wer über das Schicksal seiner Schaffensergebnisse selbst bestimmen, für etwaige bisherige unberechtigte Nutzungen oder Nutzungsarten eine Nachlizenzierung beziehungsweise Schadensersatzforderung durchzuseten oder auch etwaigen zukünftigen Bilderklau unter Vertragsstrafe stellen möchte, muss nach Möglichkeiten suchen, um die Fälle von Bilderklau konsequent und effizient zu recherchieren.

Ist die Recherche erfolgreich durchgeführt und Bilderklau im Internet festgestellt worden, darf man die Angelegenheit nicht auf die lange Bank schieben. Man sollte vielmehr schnell reagieren und rechtliche Schritte einleiten. Kommt es hier zu Verzögerungen, sind diese zumeist mit Nachteilen verbunden. Über den Umstand hinaus, dass man sehenden Auges eine jederzeitige Erhöhung des Verbreitungsgrads durch weitere unberechtigte Übernahmen zulassen würde, ist auch und vor allem der Verlust von einzelnen rechtlichen Schutzmöglichkeiten zu beachten. Möchte man beispielsweise – was oft zu empfehlen ist – ein einstweiliges Verfügungsverfahren einleiten, hat man eine Dringlichkeitsfrist einzuhalten, die regelmäßig einen Monat ab erstmaliger Kenntnisnahme beträgt.

Haben Sie weitere Fragen an uns oder besteht sonstiger Bedarf an anwaltlicher Kompetenz, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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