Spiegel unterliegt vor LG Frankfurt teilweise BVB-Profi Moukoko

Youssoufa Moukoko

Foto von Jannik Skorna auf Unsplash

Durfte das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über Spekulationen hinsichtlich des Alters eines Borussia-Spielers berichten? In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt) hatte der Profi-Fußballer Youssoufa Moukoko jetzt teilweise Erfolg (LG Frankfurt am Main, Urteil v. 21.02.2023, Az. 2-03 O 425/22).

 

 

Der klagende Fußball-Profi Youssoufa Moukoko sah sich durch die Spiegel-Berichterstattung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Es ging um Äußerungen, die nach Ansicht Moukokos dessen Privatsphäre betreffen. Die Pressekammer des LG Frankfurt am Main stellte fest, dass den Darstellungen in der angegriffenen Berichterstattung ein Mindestmaß an Beweistatsachen fehle. Sofern die Darstellungen nicht schon als falsche Tatsachenbehauptung zu verstehen seien, dann seien sie ein Gerücht oder eine bloße Verdachtsäußerung.

Kleine Glaubhaftmachung berichteter Tatsachen

Der Eilantrag Moukokos war teilweise erfolgreich. Die Pressekammer untersagte dem Spiegel in ihrem Urteil vom 21. Februar 2023 „einige Äußerungen über Tatsachen, die ‚Der Spiegel‘ nicht glaubhaft gemacht hatte“, so eine Pressemeldung der Pressestelle des LG Frankfurt. Der Urteilstext selbst liegt noch nicht vor.

Zulässige Verdachtsberichterstattung und öffentliches Interesse gegeben

Die Pressekammer des LG Frankfurt am Main ist der Ansicht, dass der Spiegel grundsätzlich über Zweifel am tatsächlichen Alter und der Herkunft des deutsch-kamerunischen Profi-Fußballers Moukoko berichten durfte. Ein entsprechendes öffentliches Interesse sei gegeben gewesen. Die Pressekammer stufte die Spiegel-Berichterstattung als zulässige Verdachtsberichterstattung ein.

Spiegel muss Teil der Prozesskosten tragen, Berufung möglich

Der Spiegel muss 30 Prozent der Verfahrenskosten tragen, Moukoko 70 Prozent. Das Urteil aus Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Bei Parteien können noch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Berufung gehen.

Altersmanipulation im Fußball generell verbreitet

Das Alter von Fußball-Profis mit afrikanischem Migrationshintergrund ist in der Vergangenheit immer wieder, auch schon vor vielen Jahren, Thema in den Medien gewesen. Dazu muss man zunächst wissen: In Afrika gibt es Menschen, die aufgrund von Armut ihr Geburtsdatum nicht kennen und daher ihr korrektes Geburtsdatum nicht angeben können, geschweige denn, wie in reichen Ländern wie Deutschland üblich, eine Geburtsurkunde besitzen. Das Ausmaß des Problems lässt jedoch auf andere Gründe schließen. Ganz grundsätzlich ist Altersmanipulation im afrikanischen Jugendfußball anscheinend weit verbreitet. Der Fußball-Weltverband Fédération Internationale de Football Association (FIFA) hat schon 2009 im Rahmen der U17-Weltmeisterschaft in Nigeria Magnetresonanztomographie-Scans der Handgelenke von Spielern durchgeführt, um deren Alter zu berechnen.

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