Fack Ju Göthe: Verstößt der Name gegen die guten Sitten?

Fack Ju Göthe EuG Sittenwidrigkeit

© Romolo Tavani – fotolia.com

Am 26. Oktober 2017 erschien der dritte Teil von „Fack Ju Göthe“ in den deutschen Kinos. Fast zeitgleich wurde dem EuG die Frage vorgelegt, ob der Filmname gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoße.

„Deine Schülerin weint.“ – „Chantal!“ – „Ja?“ – „Heul leise!“

Vor etwa zwei Jahren wollte sich die Produktionsfirma Constantin Film beim europäischen Markenamt die Rechte an dem Namen schützen lassen. Damit wären sie europaweit das einzige Unternehmen, welches Produkte mit dem Namen verbreiten dürfte. Es sollte in 13 Klassen angemeldet werden, unter anderem für Schreibwaren, Beautyprodukte, T-Shirts oder Spielzeuge.  Auch Sportveranstaltungen sollten nur von Constantin Film ausgerichtet werden dürfen.

Entscheidung des europäischen Markenamtes

Das europäische Markenamt lehnte den Antrag von Constantin Film ab, „ Fack Ju Göthe“ als Wortmarke anzumelden. Ihrer Ansicht nach verstößt der Name gegen die guten Sitten.  Doch was ist überhaupt ein Verstoß gegen die guten Sitten? Juristen verstehen hierunter einen

„Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“

Das wollte sich die Münchener Filmproduktion, aber nicht bieten lassen, so dass der Fall letztendlich vor dem EuG landete. Nun ist es die Aufgabe der Richter des Europäischen Gerichtshofs darüber zu entscheiden, ob ein solcher Verstoß vorliegt. Sie werden sich die Frage stellen müssen, ob sich „Fack Ju“ von „Fuck you“ unterscheidet und ob es bei dem Namen des Films um eine

„nicht nur geschmacklose, sondern auch anstößige und vulgäre Beleidigung“ handelt, die einen „hoch angesehenen Schriftsteller posthum in herabwürdigender und vulgärer Weise verunglimpft.“

Das war nämlich das Argument des europäischen Markenamtes für ihre Ablehnung. Sie halten den Titel für nicht schützenswert und lassen dabei auch keine falsche Rechtschreibung gelten.

Fazit

Falls der EuGH sich gegen einen Verstoß gegen die guten Sitten entscheiden sollte, müsste das europäische Markenamt mit Sitz in Spanien erneut darüber entscheiden, ob sich „Fack Ju Goethe“ als Marke eintragen lassen darf.

UPDATE 25.1.2018

Der EuG hat entschieden: „EuG: „Fack Ju Göhte“ geschmacklos, anstößig und vulgär„.

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