…dann bewerben Sie sich bitte woanders!

Das Weblog recruitainment weist auf eine eigenwillige Stellenanzeige einer Rechtsanwaltskanzlei hin. Die auf den ersten Blick unscheinbare Anzeige hat es in sich. Bei den Kollegen Oberthür & Partner möchte man 25-jährigre 2-er Kandidaten mit Promotion, ordentlichem Gehaltsanspruch ohne Freunde und Familie und in der Ivy-Legaue erworbenen Englischkenntnissen bei sich nun so gar nicht haben:

„Karriere bei Oberthür & Partner Rechtsanwältin / Rechtsanwalt Zur Verstärkung unserer expandierenden Kanzlei suchen wir stets junge und engagierte Talente.

  • Sie verfügen über exzellente juristische Fähigkeiten, die Sie mit mindestens „gut” in beiden Examen nachgewiesen haben?
  • Ihr verhandlungssicheres Englisch haben Sie in einem Masterstudium an einer anerkannten amerikanischen oder englischen Universität (Cornell University, University of Pennsylvania) vertieft und mit einem LL.M. abgeschlossen?
  • Sie verfügen über eine wirtschaftliche und technische Kompetenz, die Sie innerhalb eines Promotionsstudiums erworben haben?
  •  Sie sind bereit auf Familie, Freunde und Freizeit zu verzichten?
  •  Sie sind höchstens 25 Jahre alt?
  • Sie wollen schon im ersten Jahr € 160.000,- zzgl. Boni verdienen?

Dann bewerben Sie sich bitte woanders!“

Wir sind gespannt, wann die ersten Klagen jungspuntiger Überflieger nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eintrudeln. (la) (Bild: © Anyka – Fotolia.com)

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