Was Jameda prüfen muss
Der Bundesgerichtshof hat die Pflichten von Arztbewertungsportalen in einem Verfahren gegen Jameda grundlegend bestimmt (BGH, Urteil vom 01.03.2016, VI ZR 34/15). Bestreitet die Ärztin oder der Arzt, dass der Bewertende überhaupt in Behandlung war, muss das Portal beim Verfasser nachfragen und sich den Behandlungskontakt belegen lassen, etwa durch Terminbestätigungen, Rezepte oder Rechnungen. Tut es das nicht ernsthaft, muss die Bewertung weg.
Angreifbar sind außerdem:
- Unwahre Tatsachen, zum Beispiel falsche Angaben zu Wartezeiten, Diagnosen oder Kosten.
- Bewertungen, die einen anderen Arzt meinen, etwa bei Gemeinschaftspraxen oder ähnlichen Namen.
- Schmähkritik, die nur noch herabsetzen will.
Schweigepflicht: worauf Sie achten müssen
Als Arzt dürfen Sie in einer öffentlichen Antwort keine Behandlungsdetails nennen, auch nicht, um eine Bewertung richtigzustellen. Die Meldung an Jameda ist deshalb der richtige Weg. Ob ein Behandlungskontakt bestand, müssen Sie wahrheitsgemäß angeben. Ein tatsächlich bestehender Kontakt darf nie bestritten werden.
Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten handeln mit ihrer Praxis als Unternehmer. Das Online-Paket steht Ihnen daher offen.
So läuft es ab
- Profil prüfenPlattform wählen, Name und Ort eingeben. Der Bewertungs-Radar liest Ihr Profil auf Google, Jameda, kununu, Trustpilot, Tripadvisor oder HolidayCheck aus und gibt jeder Bewertung eine Ampel. Das erste Profil prüfen wir kostenlos, ohne Registrierung.
- Angreifbare Bewertungen auswählenSie geben an, ob ein Kundenkontakt bestand, und markieren, welche Aussagen unwahr sind. Nur was Sie bestätigen, kommt in die Meldung.
- Wir melden in Ihrem NamenBei Google füllen wir das Formular aus, Sie bestätigen nur mit dem Code von Google. Für die anderen Plattformen erhalten Sie die fertige Meldung mit Direktlink. Der Radar prüft danach, ob die Bewertung verschwindet, bei Google nach 7, 14 und 21 Tagen.
- Bleibt sie stehen, schreibt der AnwaltMit dem Anwaltspaket verlangt ein Rechtsanwalt die Löschung auf LHR-Briefkopf, mit Frist. Versand in 1 bis 2 Werktagen, Sie erhalten eine Kopie. Die Meldung wird voll angerechnet.
Damit es dabei bleibt, gibt es den Bewertungs-Wächter: Er scannt Ihr Profil jede Woche, Sie melden neue angreifbare Bewertungen mit einem Klick und erhalten die Erfolgsmeldungen. 19 € netto je Profil und Monat.

Häufige Fragen
Brauche ich die Einwilligung des Patienten?
Nein. Sie bestreiten nur den Kontakt oder einzelne Tatsachen. Patientendaten geben Sie dabei nicht preis. Was der Verfasser zum Beleg vorlegt, muss das Portal prüfen.
Kann ich mein Jameda-Profil ganz löschen lassen?
Das ist eine andere Frage als die Löschung einer einzelnen Bewertung und hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie uns dazu direkt an.
Was ist mit Bewertungen auf Google oder Doctolib?
Der Bewertungs-Radar liest Profile auf Google, Jameda, kununu, Trustpilot, Tripadvisor und HolidayCheck aus. Bewertungen auf anderen Portalen prüfen Sie über die Einzelprüfung.
Gilt das Angebot auch für Privatpersonen?
Das Online-Paket richtet sich an Unternehmer. Als Privatperson sprechen Sie uns bitte direkt an, telefonisch unter 0221 / 2716733-0 oder über das Kontaktformular.
Warum eine Kanzlei und keine Agentur?
Löschaufforderungen auszuarbeiten und den richtigen Löschgrund zu wählen, ist nach der Rechtsprechung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.03.2026, 16 U 2/25). Agenturen dürfen das nicht, Rechtsanwälte schon.
Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Nein. Ob eine Plattform löscht, entscheidet sie selbst oder am Ende ein Gericht. Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten zudem berufsrechtlich nicht gestattet (§ 49b BRAO). Sie zahlen Festpreise, und Gezahltes wird auf jeden weiteren Schritt angerechnet.
