Mutterschutz im Frauen-Fußball: Lyon muss Gehalt nachzahlen

Sara Björk Gunnarsdóttir

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Sie wurde schwanger und bekam ihr Gehalt nicht mehr. Jetzt muss der Verein Olympique Lyon der Profi-Fußballspielerin Sara Björk Gunnarsdóttir 82.000 Euro nachzahlen. Das entschied das Tribunal der Fédération Internationale de Football Association (FIFA).

 

 

Die Profi-Fußballerin Sara Björk Gunnarsdóttir wechselte im Jahr 2020 vom deutschen Verein VfL Wolfsburg zum französischen Club Olympique Lyon. Als Gunnarsdóttir schwanger war, stellte Olympique Lyon die Gehaltszahlungen an Gunnarsdóttir ein. Zu Unrecht, wie die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) des Fußball-Weltverbandes FIFA feststellte (KBS, Entscheidung vom 19.05.2022, Az. REF FPDS-3626). Die KBS ist paritätisch aus Spielerinnen und Spielern sowie Vereinen zusammengesetzt und gemäß Art. 22 Abs. 1 lit. a, b, d, e des FIFA-Reglements über den Status und Transfer von Spielern für internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern zuständig.

82.000 Euro Nachzahlung

Olympique Lyon muss Gunnarsdóttir, die inzwischen bei Juventus Turin unter Vertrag steht, rund 82.000 Euro Gehalt nachzahlen. Gunnarsdóttir war 2021 mit Einverständnis ihres Clubs Olympique Lyon für die letzten Monate vor der Geburt ihres Kindes in ihr Heimatland Island gereist. Olympique Lyon überwies dann nur noch einen Teil ihres Gehalts. Später stellte der Verein die Gehaltszahlungen ganz ein.

Neue FIFA-Regeln: Mutterschaftsurlaub, Gehaltsabsicherung, Kündigungsschutz

Die FIFA hat 2020 Mutterschutz-Regeln für Spielerinnen festgeschrieben, die seit Januar 2021 gelten. Nach diesen Regeln haben Profi-Fußballerinnen einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub im Umfang von mindestens 14 Wochen. In diesem Zeitraum haben Profi-Fußballspielerinnen Anspruch auf mindestens zwei Drittel ihres vertraglich vereinbarten Gehalts. Darüber hinaus dürfen Spielerinnen nicht von ihrem Verein wegen einer Schwangerschaft gekündigt oder in irgendeiner Form benachteiligt werden. Nach den Regeln sind die Spielerinnen verpflichtet, nach der Geburt wieder für den Verein zu spielen.

Umsetzung der Mutterschutz-Regeln in nationales Regelwerk

Nach Angaben einer Anwältin der Fußballprofi-Gewerkschaft Fédération Internationale des Associations de Footballeurs Professionnels (FIFPro) haben alle 211 FIFA-Mitgliedsorganisationen die neuen Mutterschutz-Regeln in ihr eigenes nationales Regelwerk zu übernehmen. Doch laut FIFPro hat nur eine Minderheit der nationalen FIFA-Verbände die neuen Regeln bislang umgesetzt. Die FIFPro vertritt mehr als 66.000 Fußball-Profis, darunter Frauen und Männer.

Gewerkschaft will Ausweitung der Mutterschutz-Regeln

Aus Sicht der Fußball-Gewerkschaft gibt es noch Verbesserungsbedarf bei den Mutterschutzregeln der FIFA. Da Profi-Fußballerinnen im Schnitt nur Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr hätten, greife das Recht auf einen Wiedereinstieg in den Spielbetrieb nicht. Die FIFPro will die Mutterschutz-Regeln im Frauenfußball ausweiten. Unter anderem will sie den Kündigungsschutz nach Ende des Mutterschaftsurlaubs weiter ausbauen.

Dem Champions-League-Rekordsieger Olympique Lyon standen Rechtsmittel gegen die Entscheidung des FIFA-Tribunals offen.

Gunnarsdóttir erklärte auf Twitter, es gehe um ihre „Rechte als Angestellte, als Frau, als Mensch“. Der Fall hat darüber hinaus Relevanz für eine große Zahl Profi-Fußballerinnen weltweit.

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