Welche Amazon-Bewertungen angreifbar sind
Bei Amazon gibt es zwei Arten von Bewertungen: Produktrezensionen auf der Detailseite und Verkäuferbewertungen zu Ihrem Shop. Bei beiden gilt dieselbe rechtliche Linie wie auf anderen Plattformen.
- Unwahre Tatsachen über das Produkt. „Enthält kein Zubehör“, obwohl es im Lieferumfang liegt, oder „nach einer Woche kaputt“ bei einem Artikel, der nie ausgeliefert wurde.
- Bewertungen zum falschen Produkt. Rezensionen, die sich erkennbar auf eine andere Variante oder einen anderen Anbieter beziehen.
- Bewertungen ohne Kaufbezug. Kein „Verifizierter Kauf“ und kein erkennbarer Bezug zu Ihrer Ware: Dann fehlt oft die Tatsachengrundlage.
- Schmähkritik. Herabsetzung ohne Sachbezug ist auch als Meinung unzulässig.
Kritik an Preis, Optik oder Handhabung bleibt dagegen meist zulässig, auch wenn sie hart formuliert ist.
Was bei Amazon anders ist
Amazon sitzt in Luxemburg, und die Rechtsdurchsetzung gegen den Konzern ist mühsamer als gegen andere Plattformen. Deutsche Gerichte haben Händlern in der Vergangenheit nicht immer weitergeholfen. Umso wichtiger ist, dass die Meldung von Anfang an sauber begründet ist und Amazon nachweisbar Kenntnis von der Rechtsverletzung erhält. Denn erst damit entsteht die Pflicht, den Fall zu prüfen und die Bewertung zu entfernen.
Für Amazon prüft der Bewertungs-Radar einzelne Bewertungen: Sie fügen den Text und den Link ein. Screenshots, Produktunterlagen oder Bewertungsmuster wertet das Online-Paket bewusst nicht aus. Braucht Ihr Fall Beweismittel, ist die anwaltliche Prüfung im Mandat der richtige Weg.
So läuft es ab
- Bewertung einfügenText und Link der Amazon-Bewertung in die Einzelprüfung des Bewertungs-Radars einfügen. Die ausführliche Prüfung mit Aussagen-Check ist kostenlos.
- Angreifbare Bewertungen auswählenSie geben an, ob ein Kundenkontakt bestand, und markieren, welche Aussagen unwahr sind. Nur was Sie bestätigen, kommt in die Meldung.
- Wir melden in Ihrem NamenBei Google füllen wir das Formular aus, Sie bestätigen nur mit dem Code von Google. Für die anderen Plattformen erhalten Sie die fertige Meldung mit Direktlink. Der Radar prüft danach, ob die Bewertung verschwindet, bei Google nach 7, 14 und 21 Tagen.
- Bleibt sie stehen, schreibt der AnwaltMit dem Anwaltspaket verlangt ein Rechtsanwalt die Löschung auf LHR-Briefkopf, mit Frist. Versand in 1 bis 2 Werktagen, Sie erhalten eine Kopie. Die Meldung wird voll angerechnet.
Damit es dabei bleibt, gibt es den Bewertungs-Wächter: Er scannt Ihr Profil jede Woche, Sie melden neue angreifbare Bewertungen mit einem Klick und erhalten die Erfolgsmeldungen. 19 € netto je Profil und Monat.
LHR-Magazin
Händler gegen Amazon
Warum deutsche Gerichte Amazon-Händlern bei Bewertungen bisher wenig helfen und was das für Ihr Vorgehen bedeutet.
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Häufige Fragen
Kann ich Beweise wie Fotos oder Rechnungen beifügen?
Im Online-Paket nicht. Der Check arbeitet nur mit Bewertungstext, Link und Ihrer Angabe zum Kundenkontakt. Das macht ihn schnell und günstig. Müssen Unterlagen ausgewertet werden, übernehmen wir das im Mandat.
Hilft das auch bei vielen Bewertungen auf einmal?
Ja. Je Auftrag sind bis zu 30 Bewertungen möglich, und jede weitere wird günstiger: ab der 6. kostet eine Meldung 15 €, im Anwaltspaket 49 € netto. 12 Meldungen kosten zum Beispiel 270 €.
Was ist, wenn ein Wettbewerber hinter den Bewertungen steckt?
Dann geht es nicht mehr nur um Löschung, sondern um Wettbewerbsrecht. Gekaufte oder gezielt gestreute Bewertungen eines Mitbewerbers verfolgen wir im Vollmandat, bis hin zur einstweiligen Verfügung.
Gilt das Angebot auch für Privatpersonen?
Das Online-Paket richtet sich an Unternehmer. Als Privatperson sprechen Sie uns bitte direkt an, telefonisch unter 0221 / 2716733-0 oder über das Kontaktformular.
Warum eine Kanzlei und keine Agentur?
Löschaufforderungen auszuarbeiten und den richtigen Löschgrund zu wählen, ist nach der Rechtsprechung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.03.2026, 16 U 2/25). Agenturen dürfen das nicht, Rechtsanwälte schon.
Gibt es eine Erfolgsgarantie?
Nein. Ob eine Plattform löscht, entscheidet sie selbst oder am Ende ein Gericht. Ein Erfolgshonorar ist Rechtsanwälten zudem berufsrechtlich nicht gestattet (§ 49b BRAO). Sie zahlen Festpreise, und Gezahltes wird auf jeden weiteren Schritt angerechnet.
