Rechtliche Aspekte des E-Sports – Teil 5: E-Sport in der Schule – was ist erlaubt?

E-Sport Schule

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E-Sport-Events erfreuen sich auch in Schulen immer größerer Beliebtheit, auch in Schulen. Lehrkräfte haben deshalb ebenso wie Sorgeberechtigte und Erziehungsbeauftragte bestimmte Aspekte zu beachten.

Computerspiele sind nicht unumstritten, wenngleich feststeht, dass sie auch komplexes Denken, Auge-Hand-Koordination und Reaktionsvermögen, aber auch Teamfähigkeit fördern können. Laut einer Umfrage des Gaming-Ausrüsters „HyperX“ wünschen sich 58 Prozent der Befragten eine stärkere Einbindung von E-Sport in den Unterricht. Knapp die Hälfte der Eltern ist dagegen. Laut der nicht repräsentativen Umfrage glauben 42 Prozent der Eltern, dass sich ihre Kinder beim Gamen besondere Skills aneignen. In anderen Ländern ist E-Sport in der Schule längst Realität, beispielsweise in Norwegen, wo E-Sport sogar als Schulfach angeboten wird. Es gibt Bestrebungen, auch in Deutschland E-Sport in Lehrpläne aufzunehmen.

E-Sport fördert diverse Fähigkeiten

Im Herbst 2020 haben „ZEIT für die Schule“ und ESL Gaming, dem Weltmarktführer bei E-Sport, die Initiative „ESportZ“ ins Leben gerufen. Mit ihr sollen die im E-Sport gelebten Kompetenzen an Schulen gebracht werden als Angebot für 14- bis 20-Jährige.
Seit 2016 existiert die Deutsche Games Schulmeisterschaft (DGS), die in Kooperation mit ESL Games und dem Spieleunternehmen Electronic Arts am Cologne Game Lab der TH Köln veranstaltet wird. An der Deutsche Games Schulmeisterschaft haben bereits über 2.000 Schulen teilgenommen.

E-Sport boomt und findet auch in Schulen immer größere Verbreitung. Doch was ist im schulischen Bereich eigentlich erlaubt? Grundsätzlich sind zunächst einmal die allgemeinen Jugendschutzvorschriften zu beachten.

Bekanntmachungspflicht für Veranstalter

§ 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) verlangt eine Bekanntmachung der Vorschriften des Jugendschutzes. Danach haben „Veranstalter und Gewerbetreibende“ die nach den §§ 4 bis 13 JuSchG für ihre Veranstaltung geltenden Vorschriften „durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen“. Der Begriff in § 3 JuSchG verwendete Begriff „Veranstalter“ ist in § 1 JuSchG („Begriffsbestimmungen“) nicht näher definiert, weshalb eine Schule, die eine E-Sport-Veranstaltung durchführt, in jedem Fall darunter gefasst werden kann. Allerdings haben Veranstalter die Vorschriften in den §§ 4 bis 13 JuSchG bekannt zu machen, wo es unter anderem um Gaststätten geht, was für Schulen nicht einschlägig ist.

Vorschriften für Tanzveranstaltung

Würde aber, beispielsweise auf einem E-Sport-Event nach einer Preisverleihung auf einer Party, getanzt und ist der Zugang öffentlich, kann eine Tanzveranstaltung im Sinne von § 5 JuSchG vorliegen. Dann müsste die Schule als Veranstalterin die für diese Veranstaltung geltenden Vorschriften bekannt machen.

Altersgrenzen zu beachten

Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht anwesend sein, Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr. Dies gilt allerdings nur, wenn es keine Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gibt. Wenn die Tanzveranstaltung der künstlerischen Betätigung dient, darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden.

Kein Alkohol, keine Wetten

Veranstaltet eine Schule, beispielsweise außerhalb der normalen Unterrichtszeiten in den Abendstunden, einen E-Sport-Event, dann sind die Altersgrenzen im Jugendschutzgesetz zu beachten. Es darf keinen Verkauf alkoholischer Getränke geben. Im Rahmen von E-Sport in der Schule dürfen auch keine Wetten auf den Ausgang eines Spiels angeboten werden.

Kennzeichnungspflicht bei Internet-Streams

Bei einer Übertragung eines E-Sport-Events ins Fernsehen oder ins Internet, sind die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu beachten. Nach § 12 JMStV müssen Streamingangebote, die inhaltsgleich mit Spielen auf Bildträgern im Sinne des JuSchG sind, in ihrem Angebot auf eine Kennzeichnung nach dem JuSchG deutlich hinweisen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie, beispielsweise als Schule oder erziehungsberechtigte Person, Fragen zum Jugendschutz im Bereich E-Sport haben. LHR Rechtsanwälte hat sich auf das Sportrecht spezialisiert. Wir beraten Vereine und Profi-Sportler im herkömmlichen Bereich und im E-Sport. Nehmen Sie Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns auf!

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