Wichtige Neuerungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG)

apoSeit dem 19.10.2012 gelten bedeutende Neuerungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das Folgende hat sich geändert:

Wir beraten Sie gerne zu diesen Neuerungen, insbesondere ist nun deutlich mehr im Bereich der Werbung erlaubt, wobei diese immer auch gemäß § 5 UWG zu prüfen ist. D.h. die Werbeaussage darf nach wie vor nicht irreführend sein. Auch ist zu beachten, dass möglicherweise Unterlassungserklärungen aus früheren Rechtsstreitigkeiten jetzt aufgrund der neuen Rechtslage gekündigt werden können.
Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter (nh).

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