OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Kläger Wettbewerbsverstoß in der ersten Abmahnung übersehen hat Kevin Heitmeier Ähnliche Artikel 28.03.2024 OLG Köln zum Mitbewerberschutz bei Nachahmungen von Butterverpackungen (Kerrygold vs. Dairygold) 21.11.2022 Formwidrigkeit der Abmahnung kann teuer werden