Prozessbeginn am Oberlandesgericht Düsseldorf zum mutmaßlichen Bierkartell: Freibier für alle?

Bierkartell Prozessbeginn

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Bereits im Frühjahr 2012 hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen  elf namhafte Brauereien, 14 persönlich Verantwortliche und einen Brauereiverband eingeleitet und empfindliche Geldbußen verhängt.

Die Brauerei Carlsberg und ihr Konkurrent – die Brauerei Radeberger – hatten gegen ihre Bußgelder Einspruch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Nach dem Radeberger seinen Einspruch zurückzog, wird das Oberlandesgericht Düsseldorf in den kommenden Monaten lediglich über die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes gegen Carlsberg verhandeln.

Einen Tag vor dem Eröffnungsspiel der Fußballweltmeisterschaft 2018 ging es vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf um ein Getränk, das die nächsten Wochen vor dem heimischen Fernseher oder in der Fußballkneipe nicht fehlen darf: Bier.

Bereits am 27.12.2013 und am 31.3.2014 hatte das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro gegen insgesamt elf Brauereien, einen Verband sowie 14 persönlich Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Wie man dem Fallbericht des Bundeskartellamtes entnehmen kann, handelt es sich bei den mutmaßlichen Kartellanten um bekannte Brauereien, wie Bitburger, Carlsberg, Krombacher, Radeberger, Veltins, Warsteiner, Barre, Bolten, Erzquell, Früh und Gaffel.

Seinen Anfang nahm das Verfahren im Frühjahr 2012, nachdem die zum belgischen Brauereikonzern Anheuser-Busch InBev gehörende Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) einen sogenannten Bonusantrag einreichte. AB InBev fungierte als „Kronzeuge“ und legte dem Bundeskartellamt ausreichende Informationen für die Einleitung eines Verfahrens vor. Die AB InBev blieb infolgedessen vor einem Bußgeld verschont.

Preisabsprachen: „Klüngeln“ in Köln

Die ersten Preisabsprachen fanden wohl im Oktober 2005 auf der Anuga – einer Gastro- und Lebensmittelmesse – in Köln statt. So einigten sich die Brauereien auf eine Preiserhöhung für Fassbier zum Herbst 2006. Ende November 2006 kam es in Deutschland sodann zu einer fast flächendeckenden Preiserhöhung bei Fassbier.

Im Jahre 2007 kam es vermutlich zu einer erneuten Einigung. Die Preisabsprachen betrafen Fass- und Flaschenbier. Die Preiserhöhung sollte 1,00 Euro für einen Kasten Bier (24 x 0,33l bzw. 20 x 0,5l) betragen. Im Laufe des Jahres 2008 kam es zu einer erneuten Preiserhöhung für Flaschen- und Fassbier.

Carlsberg und Radeberger legten Einspruch ein

Im Gegensatz zu den Brauereien Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und Barre, die einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zustimmten, legten die Großbrauereien Carlsberg und Radeberger Einspruch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die Bußgeldbescheide ein.

Auch die regionalen Brauereien Erzquell, Früh und Gaffel wollten sich nicht mit dem Bußgeldbescheid zufrieden geben. Allerdings wurde deren Verfahren abgetrennt und ist noch nicht terminiert.

Radeberger zieht überraschend Einspruch zurück

Lediglich einen Tag vor Prozessauftakt zog Radeberger seinen Einspruch überraschend zurück und zahlt nun das geforderte Bußgeld in Höhe von 160 Millionen Euro. Zwar seien die Vorwürfe gegen Radeberger falsch, das finanzielle Risiko sei allerdings zu hoch – so die Brauerei.

Tatsächlich kann es in dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf zu einer „Verböserung“ kommen. Zwar ist ein Freispruch möglich, doch ist es denkbar, dass die Strafe im Endeffekt höher ausfällt, da die Düsseldorfer Richter bei der Bemessung der Strafe andere Maßstäbe anlegen können als das Bundeskartellamt.

Das Oberlandesgericht hat nun zu entscheiden, ob Carlsberg mit seinen Konkurrenten verbotene Preisabsprachen getroffen hat. In der heutigen Verhandlung bestritt Carlsberg vehement die von dem Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe. Darüber hinaus seien die Vorwürfe längst verjährt. Laut Gericht sei eine Entscheidung erst im Herbst diesen Jahres denkbar.

Schadensersatz: Freibier für alle?

Vor allem Groß- und Einzelhändler sowie Gastronomen werden sich die Frage stellen, ob sie von den Brauereien Schadensersatz verlangen können. Grundsätzlich sind alle schadensersatzberechtigt, die aufgrund des Kartells zu erhöhten Preisen Bier gekauft haben. Selbst der einzelne Biertrinker kann Schadensersatz verlangen. Jedoch wird dieser seinen Schaden nicht nachweisen können. Kaum ein Biertrinker wird seine Quittungen aus den Jahren, in denen das Kartell bestand, aufgehoben haben.

Groß- und Einzelhändler sowie Gastronomen haben hier bessere Chancen. Der Umstand, dass die meisten Brauereien das Bußgeld akzeptiert haben, führt allerdings dazu, dass das Bundeskartellamt weniger Arbeit in die Sachverhaltsermittlung und die Begründung gesteckt hat. Die Akten des Bundeskartellamts bieten daher wenig „Stoff“, um etwaige Schadensersatzansprüche zu begründen.

Das Verfahren vom Oberlandesgericht Düsseldorf könnte den Geschädigten zugutekommen – schließlich müssen die Düsseldorfer Richter ihre Entscheidung ausführlich begründen.

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