Wenn Anwälte Internetmarketing betreiben…

… dann beauftragen sie dazu eine SEO-Agentur. Dies gilt jedenfalls anscheinend für zwei Patentanwaltskanzleien, die uns aktuell durch auffällige Kommentare in unserem LHR-Law-Magazin auffallen.

Paul, Berni, und Schubert gefällt unser Magazin nur scheinbar

Der folgende Kommentar stammt ausweislich der Unterschrift von „Paul“, der sich sehr für eine Markenanmeldung interessiert:

Danke für diesen hilfreichen Artikel! Habe auch schon darüber nachgedacht, eine Marke anzumelden, habe aber noch keinen Plan wie das geht und was ich zu beachten habe!
Jetzt bin ich immerhin schlauer als vorher

LG,
Paul von „Marke anmelden“

Auf den ersten Blick also ein erfreulicher Kommentar eines zufriedenen Lesers. Nicht nur die Tatsache, dass als Autor des Kommentars eine Patentanwaltskanzlei mit entsprechend hinterlegtem Link auf die Internetseite angegeben,  sondern auch, dass  „Marke anmelden“, also die Institution oder der Stelle, von der „Paul“ vorgibt zu sein,  ebenfalls mit einem solchen Link versehen ist, gibt uns Anlass, daran  zu zweifeln, dass sich hier tatsächlich ein Leser unseres Magazins über unsere Informationen freut.

Noch dreister gingen Kollegen vor, die sich interessanterweise ebenfalls vornehmlich mit Patenten befassen. Zwischen dem 21 8. und 23.8. gab eine Patentanwaltskanzlei insgesamt ganze vier Kommentare auf unterschiedliche Beiträge in unserem Magazin ab. Zweimal setzte sich ein gewisser „Berni“ mit unseren Ausführungen auseinander, einmal ein Leser mit dem Namen „Schubert“ und ein weiteres Mal einer mit dem ungewöhnlichen Namen „Patentanmeldung Chemie“. Gemeinsam hatten alle Kommentare eine gewisse Lustlosigkeit und, dass der zu Grunde liegende Link ebenfalls auf eine Kanzleiseite verwies. Wir haben die Kommentare natürlich sofort gelöscht, deshalb sind sie auch nicht aufrufbar.

Fake-Kommentare bei der Konkurrenz – Was soll das?

Die Motivation hinter diesen Aktionen ist klar. Hier soll offensichtlich versucht werden, den Pagerank der eigenen Seiten durch möglichst viele Backlinks von thematisch ähnlichen Internetseiten zu erhöhen.

Nicht ganz klar ist allerdings, wer auf die Schnapsidee gekommen ist, die Backlink-Aktion so offensichtlich und zudem noch auf Internetseiten der Anwaltskonkurrenz zu starten. Wir bezweifeln, dass sich hier die Kollegen persönlich hingesetzt und die Kommentare selbst verfasst haben. Näher liegt es, dass die Kollegen eine von den zahlreichen SEO-Agenturen beauftragt haben, die eigene Auffindbarkeit im Internet (gegen viel Geld) zu steigern.

Backlinks steigern den Pagerank

Auch wenn ein Suchmaschinenoptimierer sonst nicht viel weiß, so kennt er aber doch meistens den Grundsatz, dass eine Seite von Suchmaschinen als umso interessanter und wertvoller erachtet wird, je mehr Links zu ihr hinführen. Hintergrund dieser Einschätzung ist, dass Google annimmt, dass diese Links darauf schließen lassen, dass viele Menschen diese Seite toll finden, da sie auf ihrer eigenen Internetseite darauf verweisen. Zu einer Beratung in Bezug auf Suchmaschinenoptimierung gehört es vor diesem Hintergrund natürlich auch, den Seitenbetreiber darauf hinzuweisen und ihn zu animieren, auf diese Weise möglichst viele „Unterstützer“ seiner Internetseite zu finden. Eine seriöse Agentur sollte sich aber natürlich den Effekt von Backlinks  nicht künstlich durch die eigene  Erstellung sinnfreier Blogkommentare zu Nutze machen.

Schleichwerbung durch Kommentare in fremden Blogs ist unzulässig

Solche Marketingmaßnahmen sind nicht nur unseriös, sondern auch – und das dürfte auch die beauftragenden Anwaltskanzleien interessieren – wettbewerbsrechtlich bedenklich.

An einem etwas eindeutigeren Beispiel hat das Landgericht Hamburg der ARAG Rechtsschutzversicherung Eine solche Schleichwerbung in einem fremden Blog gegen Meidung eines Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € gerichtlich verboten (LG Hamburg, Beschluss v. 3.1.2012, Az. 312 O 715/11). In dem Fall wurde jedoch ganz unverhohlen und offensichtlich Werbung für das Versicherungsunternehmen gemacht:

“Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht und Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentes den Versicherungen, die ich kenne.”

Wir berichteten.

Der vorliegende Fall ist etwas anders gelagert und daher mit dem vom Landgericht Hamburg zu entscheidenden Fall nicht unmittelbar vergleichbar, rechtlich aber dennoch nicht uninteressant. Wir haben uns entschlossen, die Kollegen einmal anzurufen. Wir haben nämlich den Verdacht, dass sie von den sicherlich gut gemeinten Maßnahmen der von ihnen beauftragten Agentur gar nichts wissen und wenn sie davon wüssten, sofort Abstand davon nehmen würden.

Abgesehen davon gilt: Auch Kollegen sind herzlich eingeladen, sich vor einer Marketingaktion anwaltlich, zum Beispiel von uns beraten zu lassen. Insbesondere Patentrechtler sollten keine falsche Scheu haben, sich diesbezüglich an Anwaltskollegen zu wenden. Bei patentrechtlichen Fragen tun wir dies nämlich zum Beispiel umgekehrt genauso, da wir uns eingestehen können, dass wir uns in diesem Spezialrechtsgebiet nicht gut genug auskennen. (la)

(Bild: © moonrun – Fotolia.com)

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