Kölner Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz: Der Verfügungsgrund im Verletzungsprozess

Auch beim diesjährigen Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltsvereins referierte ein Kollege unserer Kanzlei.

Dieses Mal war Rechtsanwalt Thomas Herro an der Reihe und hielt einen Vortrag zu dem praxisrelevanten Thema „Der Verfügungsgrund im Verletzungsprozess“ unter anderem anhand von Fällen unserer anwaltlichen Praxis.

Zu einigen Fällen hatten wir bereits in unserem LHR-Magazin berichtet. Zum Beispiel:

Die Veranstaltung des Kölner Anwaltsvereins findet im Rahmen der jährlichen Fachanwaltsfortbildung statt.

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