Erste Facebook-Abmahnung: Der Abmahner begründet seine Berufung doch

Der Fall der ersten Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand geht in die nächste Runde.

Der Abmahner hatte gegen die Entscheidung des Landgerichts Halle zunächst nur fristwahrend Berufung eingelegt und darum gebeten, sich noch nicht bei Gericht anwaltlich zu bestellen, da noch nicht sicher sei, ob die Berufung auch wirklich durchgeführt werde. Wir berichteten.

Heißer Herbst

Anfang der Woche erreichte uns wider Erwarten doch noch eine Berufungsbegründung. Das zuständige Oberlandesgericht Naumburg hat für Oktober 2012 terminiert. Es bleibt also doch noch spannend.

Haftet nun jeder für alles?

Sollte das OLG die einstweilige Verfügung tatsächlich erlassen, steht fest, dass Millionen Facebooknutzer nicht nur für eigene Pinnwand-Einträge haften, sondern auch für die von Ihnen womöglich völlig unbekannten Dritten. Wir haben nun Gelegenheit, auf die Berufung bis zum 31.8.2012 zu erwidern.

Wir werden weiter berichten. (la)

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