Kein Copyright-Vermerk bedeutet gar nichts

Im Urheberrecht herrschen insbesondere bei der Verwendung von Fotos (Lichtildern), die ungenehmigt immer verboten ist, oft seltsame Auffassungen.

Ein oft gehörtes, aber völlig belangloses „Argument“ des Rechtsverletzers ist, dass auf dem Bild kein Copyright-Vermerk zu sehen sei. Daher sei der Rechteinhaber selbst schuld, wenn seine Bilder verwendet werden. Dieses Verständnis von geistigem Eigentum ist allerdings nicht haltbar: Wie bei körperlichem Eigentum muss der Eigentümer nicht draufschreiben, dass es ihm gehört.

Das OLG Hamburg brachte die Rechtslage vor nicht allzu langer Zeit (Urteil v. 12.09.2006/Az. 5 U 161/05) auf den Punkt:

„Darauf, ob der Urheber in diesem Zusammenhang sein „copyright“ ausdrücklich beansprucht hat, kommt es nicht maßgeblich an. Hierzu ist er – jedenfalls nach deutschem Urheberrecht – weder verpflichtet noch gehalten, um seine Rechte zu wahren. Ein fehlender Copyright-Hinweis ist kein Indiz dafür, dass Werke gemeinfrei sind. Vielmehr obliegt es jedem Nutzer in eigener Verantwortung, sich darüber zu informieren, ob bzw. zu welchen Konditionen ihm der Urheber eine Nutzung seines Werks gestatten will.“

(la)

Die mobile Version verlassen