Erinnerung II: Button-Lösung ab 1. August 2012

Die LösungDie sogenannte Button-Lösung kommt und der Zeitpunkt, bis zu dem die Händler die erforderlichen Neuerungen umgesetzt haben müssen rückt näher. Onlinehändler müssen ihre Seiten bis zum 1.8.2012 an die Gesetzesänderung angepasst haben.

Über die notwendigen Änderungen haben wir in unserem Blog bereits berichtet.

An dieser Stelle möchten wir noch einmal das Bewusstsein schärfen und darauf hinweisen, dass es nicht ausreicht, den Button lediglich neu zu gestalten. Meist sind auch Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Kundeninformationen notwendig. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn dort Angaben zum Bestellvorgang gemacht  werden.

Haben Sie weitere Fragen zur Umsetzung der neuen Vorschriften? Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. (cs/ro)

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