Die feinen deutschen Anwälte

In einer E-Mail fragt uns ein Rechtssuchender, ob wir seine Sache übenehmen und stellt eines gleich klar: „Ich zahle Ihnen keinen Vorschuß und ich übernehme keinerlei Kosten und/oder Honorarforderungen, die richten Sie bitte nur an den Gegner, gegebenenfalls dort einklagen.“

Mit einem freundlichen Hinweis darauf, dass wir nicht umsonst arbeiten, hat sich die Sache erledigt: „Ich werde dann einem holländischen, belgischen oder englischen Anwalt beauftragen, wenn sich deutsche dafür zu fein sind.“
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